Gemeinde Bermatingen

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnquartier Buchbergstraße", Gemarkung Bermatingen

Erneute, verkürzte Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2   Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat in öffentlicher Sitzung am 15.11.22 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnquartier Buchbergstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet liegt im Ortsteil Bermatingen entlang der Buchbergstraße und umfasst die beiden Flurstücke Nr. 207/2 und 205/5 mit einer Fläche von 2.910 m². Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“ ist im Rechtsplan dargestellt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 31.01.2023 wurde dem Entwurf zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Diese wurde in dem Zeitraum vom 21.02.2023 bis 24.03.2023 durchgeführt.

Die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden teilweise berücksichtigt und weitere Maßnahmen veranlasst. Auf Wunsch der Angrenzer hat am 18.04.2023 ein Vor-Ort-Termin mit BM Rupp, den Mitgliedern des Gemeinderates und Stadtplaner Hornstein stattgefunden, um die Bedenken der angrenzenden Nachbarn zu besprechen. Zu den veranlassten Maßnahmen zählt insbesondere die Durchführung einer Sonnenstudie des Architekturbüros Halder, um die Verschattungssituation darzustellen. Außerdem wurden weitere Höhenlinien aufgenommen, um eine weitere Ansicht von Norden ergänzt darstellen und in die Unterlagen aufnehmen zu können.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2023 wurde über die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung beraten. Dem geänderten beziehungsweise ergänzten Entwurf wurde zugestimmt sowie die Durchführung einer erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Synopse ist Teil der nun auszulegenden Unterlagen.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete Bebauung nach § 13a BauGB geschaffen und dadurch die Innenentwicklung gestärkt werden. Der neue Eigentümer des ehemaligen „Hotel Buchberg“ möchte nach der Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft des Bodenseekreises auf dem Grundstück ein Wohnprojekt realisieren.

Der geänderte beziehungsweise ergänzte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“, Bermatingen mit Rechtsplan, planungsrechtlichen Festsetzungen, Synopse, Begründung und örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für die Dauer von

Dienstag, den 13.06.2023

bis einschließlich

Freitag, den 30.06.2023

im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9,

88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.

Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr, Di.-Fr. 8.00 -  12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bermatingen, den 03.06.2023

gez. Martin Rupp

Bürgermeister

 

Synopse Beteiligung/Offenlage

Rechtsplan

Text gesamt

Vorhaben- und Erschließungspläne

Sonnenstudie

Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“, Bermatingen

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 716/71, Gemarkung Bermatingen. Dieser ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan dargestellt.

Ziele und Zwecke der Planung

Aufgrund vieler Änderungen hinsichtlich der Personalstruktur, Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften, Feuerwehrausstattung oder auch der baulichen Veränderungen innerhalb der Gemeinde war es notwendig, im Jahr 2019 den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan zu prüfen und zu überarbeiten. Der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019 vorgestellt und die Fortschreibung durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Als Fazit der Überarbeitung war festzuhalten, dass die Feuerwehr Bermatingen zwar sehr gut ausgebildet ist, die Gesamtverfügbarkeit tagsüber in den einzelnen Abteilungen jedoch zu gering sei. Auf Dauer kann dies nur verbessert werden, wenn von einer zentralen Einsatzstelle ausgerückt werden kann. Dies hätte daher zur Folge, dass ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus errichtet werden muss.

Für den Standort eines möglichen zentralen Feuerwehrgerätehauses konnte mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Aktuell befindet sich die landwirtschaftliche Fläche Flst.-Nr.716/71, Gem. Bermatingen im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Um für den Bau des zentralen Feuerwehrgerätehauses die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch ein entsprechender Bebauungsplan erstellt werden.

Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2023 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf vom 28.03.2023 zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit desselben gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“, Bermatingen mit planungsrechtlichen und textlichen Festsetzungen, Begründung, örtlichen Bauvorschriften und dem vorbereitenden Umweltbericht wird innerhalb folgender Frist von

Dienstag, den 25.04.2023

bis einschließlich

Dienstag, den 25.05.2023

im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9,

88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.

Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr, Di.-Fr. 8.00 -  12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bermatingen, den 15.04.2023

gez. Martin Rupp
Bürgermeister

 

Rechtsplan

Textliche Festsetzungen mit Begründung

Umweltbericht

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Untere Mühle - Südwest", Ahausen

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Bau
GB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan dargestellt. Das Gebiet des Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 264/0, 264/3, Gemarkung Ahausen.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des konkret geplanten Bauvorhabens „Errichtung einer Produktionshalle mit Lagerfläche, Büroräumen und einer Betriebsleiterwohnung“ der Heinrich Schellinger GmbH & Co. KG im Bereich der    Unteren Mühlen in Ahausen zu schaffen.

Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2022 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf vom 15.11.2022 zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit desselben gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese ist bereits abgeschlossen.

Über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.02.2023 beraten. In gleicher Sitzung wurde die Billigung des angepassten Entwurfs, bei welchem die Belange der eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt sind, sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und naturschutzrechtlicher Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird für die Dauer eines Monats von

Dienstag, den 28.03.2023

bis einschließlich

Freitag, den 28.04.2023

im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7,

88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.

Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr,

Di.-Fr. 8.00 -  12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bermatingen, den 07.03.2023

gez. Martin Rupp

Bürgermeister

 

Rechtsplan

Textteil mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung

Umweltbericht

Artenschutzrechtliche Prüfung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Synopse (frühzeitige Beteiligung)

Bekanntmachung Offenlage Mitteilungsblatt

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnquartier Buchbergstraße", Gem. Bermatingen

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2   Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 15.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnquartier Buchbergstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung kann laut § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“ umfasst die beiden Grundstücke Flst.-Nr. 207/2 und 205/5 entlang der Buchbergstraße mit einer Fläche von 2.910 m², Gemarkung Bermatingen. Dieser Geltungsbereich ist im Rechtsplan dargestellt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 31.01.2023 wurde dem Entwurf mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt sowie die öffentliche Auslegung und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll nun die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete Bebauung nach § 13a BauGB geschaffen und dadurch die Innenentwicklung vorangetrieben werden. Der neue Eigentümer des ehemaligen „Hotel Buchberg“ möchte nach der Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft des Bodenseekreises auf dem Grundstück ein Wohnprojekt realisieren.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.bermatingen.de/de/unsere-gemeinde/bauen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren eingestellt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“, Bermatingen mit Rechtsplan, planungsrechtlichen Festsetzungen, Begründung und örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für die Dauer eines Monats von

Dienstag, den 21.02.2023

bis einschließlich

Freitag, den 24.03.2023

im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9,

88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.

Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr, Di.-Fr. 8.00 -  12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bermatingen, den 11.02.2023

gez. Martin Rupp

Bürgermeister

 

Rechtsplan

Planungsrechtliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung

Artenschutzrechtliches Gutachten

Vorhaben- und Erschließungsplan

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan "Zentrales Feuerwehrgerätehaus"

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 716/71, Gemarkung Bermatingen.

Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund vieler Änderungen hinsichtlich der Personalstruktur, Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften, Feuerwehrausstattung oder auch der baulichen Veränderungen innerhalb der Gemeinde war es notwendig, im Jahr 2019 den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan zu prüfen und zu überarbeiten. Der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019 vorgestellt und die Fortschreibung durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Als Fazit der Überarbeitung war festzuhalten, dass die Feuerwehr Bermatingen zwar sehr gut ausgebildet ist, die Gesamtverfügbarkeit tagsüber in den einzelnen Abteilungen jedoch zu gering sei. Auf Dauer kann dies nur verbessert werden, wenn von einer zentralen Einsatzstelle ausgerückt werden kann. Dies hätte daher zur Folge, dass ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus errichtet werden muss. Für den Standort eines möglichen zentralen Feuerwehrgerätehauses konnte mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Aktuell befindet sich die landwirtschaftliche Fläche Flst.-Nr.716/71, Gem. Bermatingen im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Um für den Bau des zentralen Feuerwehrgerätehauses die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch ein entsprechender Bebauungsplan erstellt werden.

Hierzu soll nun für den im Lageplan dargestellten Bereich ein Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ entwickelt werden.

Lageplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Untere Mühle - Südwest", Ahausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Untere Mühle - Südwest", Ahausen gefasst.
Dieser wurde am 26.11.2022 im Mitteilungsblatt ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 264/0, 264/3, Gemarkung Ahausen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des konkret geplanten Bauvorhabens „Errichtung einer Produktionshalle mit Lagerfläche, Büroräumen und einer Betriebsleiterwohnung“
der Heinrich Schellinger GmbH & Co. KG im Bereich der Unteren Mühlen in Ahausen zu schaffen.

Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung am 15.11.2022 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Begründung, Rechtsplan sowie dem Umweltbericht und der artenschutzrechtlichen Prüfung
kann innerhalb der Frist von

Dienstag, den 06.12.2022 bis einschließlich Dienstag, den 20.12.2022

im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Den vollständigen Bekanntmachungstext über den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend:

Veröffentlichung
Rechtsplan
Textteil
Umweltbericht
Artenschutzrechtliche Prüfung
Vorhaben- und Erschließungspläne

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnquartier Buchbergstraße", Bermatingen

Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 15.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnquartier Buchbergstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“ umfasst die beiden Grundstücke Flst.-Nr. 207/2 und 205/5 entlang der Buchbergstraße mit einer Fläche von 2.910 m², Gemarkung Bermatingen.

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete Bebauung geschaffen und dadurch die Innenentwicklung vorangetrieben werden. Der neue Eigentümer des ehemaligen „Hotel Buchberg“ möchte nach der Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft des Bodenseekreises auf dem Grundstück ein Wohnprojekt realisieren.

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Lageplan

Bebauungsplan "Untere Mühle", Ahausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 31.05.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan "Untere Mühle", Ahausen aufzustellen. In der darauffolgenden öffentlichen Sitzung am 21.06.2022 wurde dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Rechtsplan kann in der Zeit vom

Dienstag, 12.07.2022 bis einschließlich Freitag, 12.08.2022

im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Den vollständigen Bekanntmachungstext über den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend:

Veröffentlichung (pdf)
Textteil (pdf)
Rechtsplan (pdf)
Umweltbericht (pdf)

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Salemer Str. 1
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