Mietspiegel für die Gemeinde Bermatingen
Gemäß § 558d Abs. 2 S.1 BGB sind Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der aktuellen Marktentwicklung anzupassen. Dementsprechend sind die im Juli 2024 in Kooperation mit 21 weiteren Kreisgemeinden in Kraft getretenen qualifizierten Mietspiegel zum August 2026 fortzuschreiben, um den Status „qualifiziert“ aufrecht zu erhalten.
Entgegen der aufwändigen Erhebung im Jahr 2024 kann die Fortschreibung aufgrund der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland vorgenommen werden.
Erst nach vier Jahren sind die qualifizierten Mietspiegel mittels einer neuen Datenerhebung neu zu erstellen.
Die Gemeinde Bermatingen hat das EMA-Institut für Empirische Marktanalysen in Regensburg mit der Fortschreibung aufgrund der Entwicklung der Indexwerte beauftragt. An dieser Fortschreibung sind 22 Mietspiegelgemeinden im Bodenseekreis beteiligt.
Der neue Mietspiegel ist gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 23.06.2026 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und gilt ab dem 01.08.2026.
Hier finden Sie den kostenlosen Online-Mietspiegel ab 01.08.2026 und hier den kostenlosen Online-Mietspiegel gültig vom 01.08.2024 bis 31.07.2026.
Bitte tragen Sie alle Kriterien Ihrer Mietwohnung ein, Sie erhalten dann automatisch die errechnete Miete für Ihre Wohnung.
Den Mietspiegel ab dem 01.08.2026 im pdf-Format finden Sie hier und den Mietspiegel gültig vom 01.08.2024 bis 31.07.2026 im pdf-Format finden Sie hier.