Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „In der Breite“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach
§ 13a BauGB - Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beraten und Beschluss gefasst sowie der an die Synopse angepasste/geänderte Fassung des Bebauungsplanes und der Unterlagen zugestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „In der Breite“ wurde dann im Gesamten einschließlich planungsrechtlichen Festsetzungen, Begründung, örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie der Umweltanalyse, Lärmgutachten und Baugrundgutachten am 19.05.2026 nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
In Bermatingen besteht nach wie vor ein kontinuierlicher Bedarf an Wohnraum in unterschiedlicher Größe und für unterschiedliche Bedürfnisse. Auf dem ehemaligen Sportplatz soll deshalb ein Wohngebiet entstehen. Auf einem Teilbereich des Flurstücks 716/67 soll ein Quartier für Mehrgenerationenwohnen inklusive Praxisräume und Büros geschaffen werden, dieses wird durch den Vorhabeträger errichtet.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Sportzentrum Bermatingen“ und ist als Sondergebiet festgesetzt. Der Bebauungsplan „Sportzentrum Bermatingen“ wird im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt.
Der räumliche Geltungsbereich betrifft den südwestlichen Teil des alten Sportplatzgeländes in Richtung neues Feuerwehrgerätehaus, angrenzend an den Lebensmittelmarkt sowie die Anlagen zur Sportstätte und der Parkflächen, welcher die Teilflurstücke 716/67 und 716/68 (Straße „In der Breite“) sowie 58 (Straße „In der Breite“) umfasst. Die Fläche beträgt 0,45 ha.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „In der Breite“ mit Begründung, den örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Umweltanalyse, Lärmgutachten und Baugrundgutachten kann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Salemer Straße 1, 88697 Bermatingen, im Ortsbauamt eingesehen werden. Jedermann kann diesen Bebauungsplan, die Begründung und die örtlichen Bauvorschriften mit allen Unterlagen einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Bermatingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „In der Breite“ mit Rechtsplan, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den weiteren oben genannten Unterlagen treten mit Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Mitteilungsblatt Bekanntmachung.pdf
624,0 VHBPlan In der Breite_Synopse.pdf
Vorhaben- und Erschließungspläne_Architekt Kraus.pdf
Rechtsplan 624,0 VHBPlan In der Breite_Lageplan mit Gelbmarkierungen.pdf
26.01.26 624_BP_In der Breite_ Txt_mit Gelbmarkierungen_Stand 260115.pdf
Lärmgutachten Schalltechnische Belange - LA25-201-G01-01.pdf
Baugrundgutachten - Zim INGEO C 25825B Erschließung BG.pdf
Umweltanalyse - 3246_UA_In der Breite_Beschluss_Änderungen markiert.pdf