Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Untere Mühle - Südwest“ - Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 04.06.2024 in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beraten und Beschluss gefasst und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ im Gesamten einschließlich planungsrechtlichen Festsetzungen, Begründung, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung am 30.07.2024 nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages dann gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des konkret geplanten Bauvorhabens „Errichtung einer Produktionshalle mit Lagerfläche, Büroräumen und einer Betriebsleiterwohnung“ der Heinrich Schellinger GmbH & Co. KG im Bereich derUnteren Mühlen in Ahausen geschaffen.
Das Gebiet des Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 264/0, 264/3, Gemarkung Ahausen. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist dem abgebildeten Rechtsplan (maßstabslos) zu entnehmen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Untere Mühle - Südwest“ mit Begründung, den örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 1 BauGB kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Salemer Straße 1, 88697 Bermatingen, im Ortsbauamt eingesehen werden. Jedermann kann diesen Bebauungsplan, die Begründung, die örtlichen Bauvorschriften sowie die zusammenfassende Erklärung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Bermatingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Untere Mühle - Südwest“ mit Rechtsplan, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und naturschutzrechtlicher Eingriffs- / Ausgleichs-bilanzierung treten mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Bermatingen, den 14.03.2026
gez. Martin Rupp
Bürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum VEP Untere Mühle SW_Schellinger.pdf
vbp-untere-mühle-zusammenfassende-erklärung.pdf
vbp-untere-mühle-südwest-04-06-2024.pdf
vbp-untere-mühle-südwest-ahausen-text-gesamt-04-juni-2024.pdf
vorhaben-und-erschließungsplan-28-02-2023.pdf
untere-mühle-südwest-umweltbericht-04-juni-2024.pdf
vbp-untere-mühle-südwest-synopse-märz-2023.pdf
Beschlussauszug Protokoll Satzungsbeschluss.pdf
Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am 14.03.26.pdf