Gemeinde Bermatingen

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Bebauungsplan Nahenberg-Bergstraße - 1. Änderung

Bebauungsplan „Nahenberg-Bergstraße – 1. Änderung“, in Ahausen im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB und der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahenberg-Bergstraße – 1. Änderung“, Ahausen beschlossen.

Gleichzeitig wurde dem Bebauungsplanentwurf vom 14.05.2024 zugestimmt und die öffentliche Auslegung desselben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist, die planungsrechtliche Voraussetzung für die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens der Firma Ziegler, welches die Erweiterung der bestehenden Produktionshalle sowie den Neubau eines Bürogebäudes betrifft, herzustellen. Die Änderungen betreffen insbesondere die im aktuell noch geltenden Bebauungsplan festgelegte offene Bauweise sowie das eingeschränkte Gewerbegebiet.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung. In diesem Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan dargestellt. Dieser umfasst u.a. das betroffene Areal der Firma Ziegler. Das Gebiet des Bebauungsplanes beinhaltet die Flurstücke 197/7, 197/8, 197/14, 203/11, 203/19, 203/32, Gemarkung Ahausen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Nahenberg-Bergstraße – 1. Änderung“ mit zeichnerischem Teil, schriftlichen Festsetzungen, Begründung und örtlichen Bauvorschriften wird für die Dauer eines Monats von

Montag, den 27.05.2024

bis einschließlich

Freitag, den 28.06.2024

im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7,

88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.

 

Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr,

Di.-Fr. 8.00 -  12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie elektronisch oder bei Bedarf aber auch auf anderem Weg Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann auch auf der Internetseite der Gemeinde Bermatingen unter https://www.bermatingen.de/de/unsere-gemeinde/bauen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren eingesehen werden.

Bermatingen, den 15.05.2024

gez. Martin Rupp

Bürgermeister

 

Bekanntmachung Mitteilungsblatt

Rechtsplan

Text B-Plan gesamt

 

 

Bebauungsplan "Untere Mühle", Ahausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 31.05.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan "Untere Mühle", Ahausen aufzustellen. In der darauffolgenden öffentlichen Sitzung am 21.06.2022 wurde dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Rechtsplan kann in der Zeit vom

Dienstag, 12.07.2022 bis einschließlich Freitag, 12.08.2022

im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Den vollständigen Bekanntmachungstext über den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend:

Veröffentlichung (pdf)
Textteil (pdf)
Rechtsplan (pdf)
Umweltbericht (pdf)

Kontakt

Kontakt & Adresse

Gemeindeverwaltung
Salemer Str. 1
88697 Bermatingen

Telefon 07544 9502-0
Telefax 07544 9502-26
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