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Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 716/71, Gemarkung Bermatingen. Dieser ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund vieler Änderungen hinsichtlich der Personalstruktur, Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften, Feuerwehrausstattung oder auch der baulichen Veränderungen innerhalb der Gemeinde war es notwendig, im Jahr 2019 den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan zu prüfen und zu überarbeiten. Der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019 vorgestellt und die Fortschreibung durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Als Fazit der Überarbeitung war festzuhalten, dass die Feuerwehr Bermatingen zwar sehr gut ausgebildet ist, die Gesamtverfügbarkeit tagsüber in den einzelnen Abteilungen jedoch zu gering sei. Auf Dauer kann dies nur verbessert werden, wenn von einer zentralen Einsatzstelle ausgerückt werden kann. Dies hätte daher zur Folge, dass ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus errichtet werden muss.
Für den Standort eines möglichen zentralen Feuerwehrgerätehauses konnte mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Aktuell befindet sich die landwirtschaftliche Fläche Flst.-Nr.716/71, Gem. Bermatingen im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Um für den Bau des zentralen Feuerwehrgerätehauses die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch ein entsprechender Bebauungsplan erstellt werden.
Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2023 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf vom 28.03.2023 zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit desselben gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“, Bermatingen mit planungsrechtlichen und textlichen Festsetzungen, Begründung, örtlichen Bauvorschriften und dem vorbereitenden Umweltbericht wird innerhalb folgender Frist von
Dienstag, den 25.04.2023
bis einschließlich
Dienstag, den 25.05.2023
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9,
88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.
Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr, Di.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bermatingen, den 15.04.2023
gez. Martin Rupp
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan dargestellt. Das Gebiet des Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 264/0, 264/3, Gemarkung Ahausen.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des konkret geplanten Bauvorhabens „Errichtung einer Produktionshalle mit Lagerfläche, Büroräumen und einer Betriebsleiterwohnung“ der Heinrich Schellinger GmbH & Co. KG im Bereich der Unteren Mühlen in Ahausen zu schaffen.
Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2022 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf vom 15.11.2022 zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit desselben gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese ist bereits abgeschlossen.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.02.2023 beraten. In gleicher Sitzung wurde die Billigung des angepassten Entwurfs, bei welchem die Belange der eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt sind, sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und naturschutzrechtlicher Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird für die Dauer eines Monats von
Dienstag, den 28.03.2023
bis einschließlich
Freitag, den 28.04.2023
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7,
88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.
Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr,
Di.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bermatingen, den 07.03.2023
gez. Martin Rupp
Bürgermeister
Textteil mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Synopse (frühzeitige Beteiligung)
Bekanntmachung Offenlage Mitteilungsblatt
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 15.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnquartier Buchbergstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung kann laut § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“ umfasst die beiden Grundstücke Flst.-Nr. 207/2 und 205/5 entlang der Buchbergstraße mit einer Fläche von 2.910 m², Gemarkung Bermatingen. Dieser Geltungsbereich ist im Rechtsplan dargestellt.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 31.01.2023 wurde dem Entwurf mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt sowie die öffentliche Auslegung und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll nun die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete Bebauung nach § 13a BauGB geschaffen und dadurch die Innenentwicklung vorangetrieben werden. Der neue Eigentümer des ehemaligen „Hotel Buchberg“ möchte nach der Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft des Bodenseekreises auf dem Grundstück ein Wohnprojekt realisieren.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.bermatingen.de/de/unsere-gemeinde/bauen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren eingestellt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“, Bermatingen mit Rechtsplan, planungsrechtlichen Festsetzungen, Begründung und örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für die Dauer eines Monats von
Dienstag, den 21.02.2023
bis einschließlich
Freitag, den 24.03.2023
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9,
88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.
Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr, Di.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bermatingen, den 11.02.2023
gez. Martin Rupp
Bürgermeister
Planungsrechtliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung
Artenschutzrechtliches Gutachten
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 716/71, Gemarkung Bermatingen.
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund vieler Änderungen hinsichtlich der Personalstruktur, Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften, Feuerwehrausstattung oder auch der baulichen Veränderungen innerhalb der Gemeinde war es notwendig, im Jahr 2019 den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan zu prüfen und zu überarbeiten. Der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019 vorgestellt und die Fortschreibung durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Als Fazit der Überarbeitung war festzuhalten, dass die Feuerwehr Bermatingen zwar sehr gut ausgebildet ist, die Gesamtverfügbarkeit tagsüber in den einzelnen Abteilungen jedoch zu gering sei. Auf Dauer kann dies nur verbessert werden, wenn von einer zentralen Einsatzstelle ausgerückt werden kann. Dies hätte daher zur Folge, dass ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus errichtet werden muss. Für den Standort eines möglichen zentralen Feuerwehrgerätehauses konnte mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Aktuell befindet sich die landwirtschaftliche Fläche Flst.-Nr.716/71, Gem. Bermatingen im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Um für den Bau des zentralen Feuerwehrgerätehauses die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch ein entsprechender Bebauungsplan erstellt werden.
Hierzu soll nun für den im Lageplan dargestellten Bereich ein Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ entwickelt werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Untere Mühle - Südwest", Ahausen gefasst.
Dieser wurde am 26.11.2022 im Mitteilungsblatt ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 264/0, 264/3, Gemarkung Ahausen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des konkret geplanten Bauvorhabens „Errichtung einer Produktionshalle mit Lagerfläche, Büroräumen und einer Betriebsleiterwohnung“
der Heinrich Schellinger GmbH & Co. KG im Bereich der Unteren Mühlen in Ahausen zu schaffen.
Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung am 15.11.2022 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Begründung, Rechtsplan sowie dem Umweltbericht und der artenschutzrechtlichen Prüfung
kann innerhalb der Frist von
Dienstag, den 06.12.2022 bis einschließlich Dienstag, den 20.12.2022
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext über den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend:
Veröffentlichung
Rechtsplan
Textteil
Umweltbericht
Artenschutzrechtliche Prüfung
Vorhaben- und Erschließungspläne
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 15.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnquartier Buchbergstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“ umfasst die beiden Grundstücke Flst.-Nr. 207/2 und 205/5 entlang der Buchbergstraße mit einer Fläche von 2.910 m², Gemarkung Bermatingen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete Bebauung geschaffen und dadurch die Innenentwicklung vorangetrieben werden. Der neue Eigentümer des ehemaligen „Hotel Buchberg“ möchte nach der Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft des Bodenseekreises auf dem Grundstück ein Wohnprojekt realisieren.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 31.05.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan "Untere Mühle", Ahausen aufzustellen. In der darauffolgenden öffentlichen Sitzung am 21.06.2022 wurde dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Rechtsplan kann in der Zeit vom
Dienstag, 12.07.2022 bis einschließlich Freitag, 12.08.2022
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext über den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend:
Veröffentlichung (pdf)
Textteil (pdf)
Rechtsplan (pdf)
Umweltbericht (pdf)
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