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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 716/71, Gemarkung Bermatingen. Dieser ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund vieler Änderungen hinsichtlich der Personalstruktur, Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften, Feuerwehrausstattung oder auch der baulichen Veränderungen innerhalb der Gemeinde war es notwendig, im Jahr 2019 den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan zu prüfen und zu überarbeiten. Der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019 vorgestellt und die Fortschreibung durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Als Fazit der Überarbeitung war festzuhalten, dass die Feuerwehr Bermatingen zwar sehr gut ausgebildet ist, die Gesamtverfügbarkeit tagsüber in den einzelnen Abteilungen jedoch zu gering sei. Auf Dauer kann dies nur verbessert werden, wenn von einer zentralen Einsatzstelle ausgerückt werden kann. Dies hätte daher zur Folge, dass ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus errichtet werden muss.
Für den Standort eines möglichen zentralen Feuerwehrgerätehauses konnte mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Aktuell befindet sich die landwirtschaftliche Fläche Flst.-Nr.716/71, Gem. Bermatingen im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Um für den Bau des zentralen Feuerwehrgerätehauses die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch ein entsprechender Bebauungsplan erstellt werden.
Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2023 dem Bebauungsplanentwurf vom 28.03.2023 zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit desselben gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in der Zeit vom 25.04.2023 bis einschließlich 25.05.2023 statt. Die daraus resultierenden Bedenken und Anregungen wurden berücksichtigt. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2024 wurde über den angepassten Entwurf des Bebauungsplans mit allen Bestandteilen, sowie über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB beraten und beschlossen.
Umweltbericht mit integrierter Eingriff-Ausgleichsbilanzierung und Maßnahmenkonzeptzur Grünordnung vom 04. Juni 2024 (Büro Hornstein),
Der Umweltbericht enthält umweltbezogene Informationen mit der Darstellung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen:
Fläche
Bewertung der Planung hinsichtlich der künftigen Flächennutzung und des Flächenverbrauchs,
Landschaftsbild
Bestandsbewertung, Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild,
Boden
Bestandsbewertung, Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden und die Funktionen des Bodens sowie bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen,
Flora / Fauna
Bestandsbewertung, Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Flora und Fauna im Plangebiet, die biologische Vielfalt, auf geschützte Biotope und den Artenschutz,
Klima / Luft
Bestandsbewertung, Ermittlung und Bewertung der Planung auf das Lokalklima, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung,
Wasser
Bestandsbewertung, Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Oberflächengewässer, das Grundwasser und den Abfluss des Niederschlagswassers,
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
Bestandsbewertung, Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Erlebniswirkung und den Erholungswert der Landschaft,
Kultur- und Sachgüter
Bestandsbewertung, Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter,
Emissionen
Bewertung der Auswirkungen der Planung auf mögliche Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen,
Abfälle
Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung,
Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt
Bewertung der Auswirkungen der Planung auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen),
Klima / Klimawandel
Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels,
Eingesetzte Techniken und Stoffe
Bewertung möglicher Auswirkungen der im Plangebiet eingesetzten Techniken und Stoffe.
In der naturschutzrechtlichen Eingriff-Ausgleichsbilanzierung wurde der zu erwartende Eingriff rechnerisch ermittelt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde Bermatingen wesentlichen, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit du der Träger öffentlicher Belange eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen:
Landratsamt Bodenseekreis - Belange des Natur- und Landschaftsschutzes
zu dem in der Nähe des Plangebietes gelegenen Feuchtbiotop „Fischteich `Kirchweg´ zwischen Bermatingen und Ahausen“ und dem damit verbundenen Thema `wasserbürtige Insekten´ in Verbindung mit Photovoltaikanlagen,
zum Vogelschlagrisiko an Glasflächen,
zur Steuerung von Außenbeleuchtungen,
zur möglichen Betroffenheit von Wiesenbrütern.
Landratsamt Bodenseekreis - Belange des Wasser- und Bodenschutzes
zum erforderlichen Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept,
zur Bilanzierung des zu erwartenden Eingriffs in das Schutzgut Boden,
zu der im Textteil des Bebauungsplanes enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzung zur Niederschlagswasserbeseitigung,
zur möglichen Kombination von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen,
zum Geltungsbereich der Zone IIB des Wasserschutzgebietes `Wiesweg´.
Landratsamt Bodenseekreis - Belange des Abfallrechts
zum angestrebten Erdmassenausgleich,
zur Aufnahme eines Hinweises zur Abfallverwertung in den Textteil des Bebauungsplanes.
BUND Kreisgeschäftsstelle Markdorf
zur Zone IIB des Wasserschutzgebietes `Wiesweg´,
zu tierfreundlichen Außenbeleuchtungen,
zur möglichen Kombination von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen.
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
zur Geringfügigkeit eines Eingriffs in einen regionalen Grünzug.
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Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“, Bermatingen mit Rechtsplan, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht sowie die Synopse wird innerhalb folgender Frist von
Montag, den 02.12.2024
bis einschließlich
Montag, den 13.01.2025
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9,
88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt und kann während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.
Ebenso wird diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes mit allen weiteren genannten Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde Bermatingen unter www.bermatingen.de/de/unsere-gemeinde/bauen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren
(Startseite Homepage Gemeinde Bermatingen > Unsere Gemeinde > Bauen > Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.
Für die Dauer dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben und diese elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bitte beachten Sie, dass unser Rathaus von 23.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen ist. Aus diesem Grund wurde die Beteiligungsfrist etwas länger angesetzt.
Bermatingen, den 27.11.2024
gez. Martin Rupp
Bürgermeister
Erneute, verkürzte Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat in öffentlicher Sitzung am 15.11.22 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnquartier Buchbergstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet liegt im Ortsteil Bermatingen entlang der Buchbergstraße und umfasst die beiden Flurstücke Nr. 207/2 und 205/5 mit einer Fläche von 2.910 m². Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“ ist im Rechtsplan dargestellt.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 31.01.2023 wurde dem Entwurf zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Diese wurde in dem Zeitraum vom 21.02.2023 bis 24.03.2023 durchgeführt.
Die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden teilweise berücksichtigt und weitere Maßnahmen veranlasst. Auf Wunsch der Angrenzer hat am 18.04.2023 ein Vor-Ort-Termin mit BM Rupp, den Mitgliedern des Gemeinderates und Stadtplaner Hornstein stattgefunden, um die Bedenken der angrenzenden Nachbarn zu besprechen. Zu den veranlassten Maßnahmen zählt insbesondere die Durchführung einer Sonnenstudie des Architekturbüros Halder, um die Verschattungssituation darzustellen. Außerdem wurden weitere Höhenlinien aufgenommen, um eine weitere Ansicht von Norden ergänzt darstellen und in die Unterlagen aufnehmen zu können.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2023 wurde über die Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung beraten. Dem geänderten beziehungsweise ergänzten Entwurf wurde zugestimmt sowie die Durchführung einer erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Synopse ist Teil der nun auszulegenden Unterlagen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete Bebauung nach § 13a BauGB geschaffen und dadurch die Innenentwicklung gestärkt werden. Der neue Eigentümer des ehemaligen „Hotel Buchberg“ möchte nach der Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft des Bodenseekreises auf dem Grundstück ein Wohnprojekt realisieren.
Der geänderte beziehungsweise ergänzte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnquartier Buchbergstraße“, Bermatingen mit Rechtsplan, planungsrechtlichen Festsetzungen, Synopse, Begründung und örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für die Dauer von
Dienstag, den 13.06.2023
bis einschließlich
Freitag, den 30.06.2023
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9,
88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.
Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr, Di.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bermatingen, den 03.06.2023
gez. Martin Rupp
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 716/71, Gemarkung Bermatingen. Dieser ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund vieler Änderungen hinsichtlich der Personalstruktur, Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften, Feuerwehrausstattung oder auch der baulichen Veränderungen innerhalb der Gemeinde war es notwendig, im Jahr 2019 den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan zu prüfen und zu überarbeiten. Der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019 vorgestellt und die Fortschreibung durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Als Fazit der Überarbeitung war festzuhalten, dass die Feuerwehr Bermatingen zwar sehr gut ausgebildet ist, die Gesamtverfügbarkeit tagsüber in den einzelnen Abteilungen jedoch zu gering sei. Auf Dauer kann dies nur verbessert werden, wenn von einer zentralen Einsatzstelle ausgerückt werden kann. Dies hätte daher zur Folge, dass ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus errichtet werden muss.
Für den Standort eines möglichen zentralen Feuerwehrgerätehauses konnte mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Aktuell befindet sich die landwirtschaftliche Fläche Flst.-Nr.716/71, Gem. Bermatingen im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Um für den Bau des zentralen Feuerwehrgerätehauses die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch ein entsprechender Bebauungsplan erstellt werden.
Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2023 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf vom 28.03.2023 zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit desselben gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“, Bermatingen mit planungsrechtlichen und textlichen Festsetzungen, Begründung, örtlichen Bauvorschriften und dem vorbereitenden Umweltbericht wird innerhalb folgender Frist von
Dienstag, den 25.04.2023
bis einschließlich
Dienstag, den 25.05.2023
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9,
88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.
Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr, Di.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bermatingen, den 15.04.2023
gez. Martin Rupp
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan dargestellt. Das Gebiet des Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 264/0, 264/3, Gemarkung Ahausen.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des konkret geplanten Bauvorhabens „Errichtung einer Produktionshalle mit Lagerfläche, Büroräumen und einer Betriebsleiterwohnung“ der Heinrich Schellinger GmbH & Co. KG im Bereich der Unteren Mühlen in Ahausen zu schaffen.
Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2022 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf vom 15.11.2022 zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit desselben gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese ist bereits abgeschlossen.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.02.2023 beraten. In gleicher Sitzung wurde die Billigung des angepassten Entwurfs, bei welchem die Belange der eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt sind, sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und naturschutzrechtlicher Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird für die Dauer eines Monats von
Dienstag, den 28.03.2023
bis einschließlich
Freitag, den 28.04.2023
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7,
88697 Bermatingen“, öffentlich ausgelegt.
Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen, während der Dienststunden: Mo. 7.30 - 12.30 Uhr,
Di.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr, die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bermatingen, den 07.03.2023
gez. Martin Rupp
Bürgermeister
Textteil mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Synopse (frühzeitige Beteiligung)
Bekanntmachung Offenlage Mitteilungsblatt
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 716/71, Gemarkung Bermatingen.
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund vieler Änderungen hinsichtlich der Personalstruktur, Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften, Feuerwehrausstattung oder auch der baulichen Veränderungen innerhalb der Gemeinde war es notwendig, im Jahr 2019 den vorhandenen Brandschutzbedarfsplan zu prüfen und zu überarbeiten. Der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019 vorgestellt und die Fortschreibung durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Als Fazit der Überarbeitung war festzuhalten, dass die Feuerwehr Bermatingen zwar sehr gut ausgebildet ist, die Gesamtverfügbarkeit tagsüber in den einzelnen Abteilungen jedoch zu gering sei. Auf Dauer kann dies nur verbessert werden, wenn von einer zentralen Einsatzstelle ausgerückt werden kann. Dies hätte daher zur Folge, dass ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus errichtet werden muss. Für den Standort eines möglichen zentralen Feuerwehrgerätehauses konnte mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Aktuell befindet sich die landwirtschaftliche Fläche Flst.-Nr.716/71, Gem. Bermatingen im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Um für den Bau des zentralen Feuerwehrgerätehauses die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch ein entsprechender Bebauungsplan erstellt werden.
Hierzu soll nun für den im Lageplan dargestellten Bereich ein Bebauungsplan „Zentrales Feuerwehrgerätehaus“ entwickelt werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Untere Mühle - Südwest", Ahausen gefasst.
Dieser wurde am 26.11.2022 im Mitteilungsblatt ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Untere Mühle – Südwest“, Ahausen umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 264/0, 264/3, Gemarkung Ahausen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des konkret geplanten Bauvorhabens „Errichtung einer Produktionshalle mit Lagerfläche, Büroräumen und einer Betriebsleiterwohnung“
der Heinrich Schellinger GmbH & Co. KG im Bereich der Unteren Mühlen in Ahausen zu schaffen.
Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung am 15.11.2022 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Begründung, Rechtsplan sowie dem Umweltbericht und der artenschutzrechtlichen Prüfung
kann innerhalb der Frist von
Dienstag, den 06.12.2022 bis einschließlich Dienstag, den 20.12.2022
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext über den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend:
Veröffentlichung
Rechtsplan
Textteil
Umweltbericht
Artenschutzrechtliche Prüfung
Vorhaben- und Erschließungspläne
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 31.05.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan "Untere Mühle", Ahausen aufzustellen. In der darauffolgenden öffentlichen Sitzung am 21.06.2022 wurde dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Rechtsplan kann in der Zeit vom
Dienstag, 12.07.2022 bis einschließlich Freitag, 12.08.2022
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext über den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend:
Veröffentlichung (pdf)
Textteil (pdf)
Rechtsplan (pdf)
Umweltbericht (pdf)
Gemeindeverwaltung
Salemer Str. 1
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