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Gemeindeverwaltung
Salemer Str. 1
88697 Bermatingen
Telefon 07544 9502-0
Telefax 07544 9502-26
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Bundestagswahl 2025
Die Bundestagwahl findet am 23.02.2025 statt.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit verteilt. Bis spätestens 02.02.2025 müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde (Tel.: 07544/9502-12).
Repräsentative Wahlstatistik im Urnenwahlbezirk 001 – Bermatingen Ost
Der Urnenwahlbezirk 001 – Bermatingen Ost (früher Rathaus) wurde von der Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin und dem Statistischen Landesamt als repräsentativer Wahlbezirk bestimmt.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Die repräsentative Wahlstatistik gibt Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt haben und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt die repräsentative Wahlstatistik Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die Bundeswahlleiterin hat hier zahlreiche Informationen veröffentlicht.
Die repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier.
Hinweis:
Eine Wahl auf einem Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck ist in einem repräsentativen Wahlbezirk nicht möglich. Im Wahllokal liegen keine Stimmzettel ohne Aufdruck vor.
Wenn Sie nicht an der repräsentativen Auswertung teilnehmen möchten, können Sie einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragen.
Mit einem Wahlschein können Sie in einem anderen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises 293 Bodensee oder per Briefwahl wählen.
Briefwahl beantragen
Wer Briefwahl machen möchte, muss einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragt werden (Ausnahme Onlineantrag bis 19.02.2025, 12.00 Uhr).
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
1. Online beantragen - einfach bis 19.02.2025, 12.00 Uhr
Wichtig: Wahlberechtigung bereithalten.
2. Persönlich beantragen – Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich im Rathaus wählen, voraussichtlich ab 10.02. möglich
Füllen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie. Kommen Sie ab 10.02. während den Öffnungszeiten direkt im Rathaus, Zimmer 2, vorbei.
Sie können die Briefwahlunterlagen gleich mitnehmen oder auch vor Ort in der Wahlkabine wählen und Ihren Wahlbrief gleich in die Wahlurne einwerfen.
3. Schriftlich beantragen
Füllen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie. Werfen Sie den Antrag in den Hausbriefkasten des Rathauses ein. Sollten Sie den Antrag mit der Post schicken, bedenken Sie bitte, dass der Postweg sowohl für Antrag als auch die Zustellung der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen daher frühzeitig.
Briefwahl für eine andere Person beantragen
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht der Person vorlegen. Eine Beantragung ist daher nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Vordruck für die Vollmacht.
Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen / mitnehmen
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen / mitnehmen will, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht der Person vorlegen. Eine Beantragung ist daher nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Vordruck für die Vollmacht.
Versand der Briefwahlunterlagen - voraussichtlich ab 10.02.
Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Aufgrund der verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge bei der vorgezogenen Bundestagswahl bekommen die Gemeinde die Stimmzettel voraussichtlich am 07.02.2025.
Für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen steht somit nur ein kurzes Zeitfenster von 14 Tagen bis zum Wahltag zur Verfügung. Beantragen Sie daher am besten Ihre Briefwahlunterlagen sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 23.02.2025, 18.00 Uhr bei der Gemeinde, Salemer Straße 1, eingegangen sein.
Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen
Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, müssen für die Teilnahme an der Bundestagswahl die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Informationen hierzu und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Info für sehbehinderte und blinde Menschen
Damit blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler selbst erkennen könne, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, wird der Stimmzettel für die Bundestagswahl wie auch in der Vergangenheit schon in der rechten oberen Ecke eine ertastbare Kennzeichnung (ein eingestanztes Loch oder eine abgeschnittene Ecke) enthalten.
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnig und die Erteilung von Wahlscheinen
Wahlergebnisse
Wahlergebnisse Bermatingen 2009 bis 2016
Wahlergebnisse Bermatingen ab 2017
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