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Salemer Str. 1
88697 Bermatingen
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Lärm umgibt uns in der heutigen Zeit überall und ist ein Thema, dass immer wichtiger wird. Er zählt inzwischen zu den größten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft, da er krank machen kann, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit mindern kann sowie Folgekosten verursacht.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Kommune verpflichtet, sich dem Umgebungslärm anzunehmen und im Falle der Betroffenheit sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen.
Hier finden Sie die Unterlagen zum Lärmaktionsplan - Stufe 4
Lärmaktionsplan - Bericht zur Offenlage
Beilage 1 - Karte mit Einwohnerzahl, Geschwindigkeiten und DSD-Werten
Beilage 2 - Rasterlärmkarte Lärmkartierung für den Zeitbereich Tag
Beilage 3 - Rasterlärmkarte Lärmkartierung für den Zeitbereich Nacht
Beilage 4 - Gebäudelärmkarte Lärmkartierung für den Zeitbereich Tag
Beilage 5 - Gebäudelärmkarte Lärmkartierung für den Zeitbereich Nacht
Beilage 6 - Differenzkarte mit/ohne 30 km/h und Gebäudelärmkarte mit 30 km/h für den Zeitbereich Tag/Nacht, K 7749
Beilage 7 - Differenzkarte mit/ohne 30 km/h und Gebäudelärmkarte mit 30 km/h für den Zeitbereich Tag/Nacht, K 7782
Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss des vereinfachten Lärmaktionsplans
Der am 26.04.2022 in öffentlicher Gemeinderatssitzung fortgeschriebene Lärmaktionsplan kann hier eingesehen werden: Fortschreibung / Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 30.09.2014
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beschlussfassung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Bermatingen
Die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung von Lärrmaktionsplänen für besonders lärmbetroffene Gebiete ergibt sich aus der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG). Die Richtlinie ist im Jahr 2005 durch Einführung der §§ 47a - 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung, Lärmaktionspläne aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 14.05.2013 die Aufstellung des Lärmaktionsplans Bermatingen beschlossen. Ebenfalls am 14.05.2013 wurde beschlossen, die Öffentlichkeit und Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden.
Die frühzeitige Beteiligung fand in der Zeit vom 03.06.2013 bis 03.07.2013 statt. Die bei der Gemeinde eingegangenen Stellungnahmen wurden im Einzelnen aufgearbeitet und dienten als Grundlage für die Erstellung des Planentwurfs.
Über die eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2013 beraten und beschlossen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.05.2014 wurden der Entwurf des Lärmaktionsplans und die Durchführung der förmlichen Beteiligung beschlossen. Dies erfolgte in der Zeit vom 16.06.2014 bis 16.07.2014. Über die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2014 beraten, daran anschließend wurde der Lärmaktionsplan beschlossen.
Über den am 30.09.2014 beschlossenen Lärmaktionsplan wird die Öffentlichkeit unterrichtet; der Lärmaktionsplan kann wie folgt eingesehen werden:
Lärmaktionsplan - Bericht
Anhang 1 - Rasterlärmkarte für den Zeitbereich Lden
Anhang 2 - Rasterlärmkarte für den Zeitbereich Lnight
Anhang 3 - Gebäudelärmkarte für den Zeitbereich Lden
Anhang 4 - Gebäudelärmkarte für den Zeitbereich Lnight
Anhang 5 - Lärmschwerpunktkarte Lden
Anhang 6 - Lärmschwepunktkarte Lnight
Anhang 7 - Differenzkarten ohne/mit 30 km/h ganztags; Gebäudelärmkarte ohne Maßnahmen
Anhang 8 - Differenzkarten ohne/mit LOA -3 dB; Gebäudelärmkarte ohne Maßnahmen
Anhang 9 - Stellungnahmen der Öffentichkeit und Träger öffentlicher Belange im förmlichen Beteiligungsverfahren
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