Gemeinde Bermatingen

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Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Kind von Montag bis Freitag einen Anspruch auf eine Betreuung von bis zu acht Stunden. Der Rechtsanspruch gilt auch für die Ferien, mit Ausnahme von 20 Ferientagen.

Gemeinde und Schule befassen sich bereits seit längerem damit, wie der Rechtsanspruch an der Grundschule erfüllt werden kann. Erster wichtiger Schritt hierzu ist die bauliche Erweiterung der Grundschule. Der Anbau soll im Sommer 2026 fertig gestellt werden. Bis Sommer 2027 finden dann Umbaumaßnahmen im Bestand statt. Hierfür investiert die Gemeinde rund 5,8 Millionen Euro und erhält Stand heute Zuschüsse von rund 2,1 Millionen Euro.

Der Rechtsanspruch auf eine Betreuung an 5 Tagen mit jeweils 8 Stunden kann

  • mit einem kostenpflichtigem Betreuungsangebot oder
  • als grundsätzlich kostenfreie Ganztagesschule mit ergänzendem kostenpflichtigem Betreuungsangebot umgesetzt werden.

    Die Ganztagesschule gibt es in Wahlform und in verbindlicher Form.
    Bei der Wahlform entscheiden die Eltern verbindlich für jedes Schuljahr neu, ob ihr Kind den Ganztags besucht, die Eltern haben somit die „Wahl”.
    Bei der verbindlichen Form nehmen alle Kinder der Schule verpflichtend am Ganztag teil.

    Es gibt verschiedene Zeitmodelle bei der Ganztagesschule, z.B. 3 Tage mit jeweils 7 Stunden. In diesen 7 Stunden finden dann Unterricht, Hausaufgaben/Lernen/individuelle Förderung, thematische AG-Angebote/Betreuung/Entspannung statt.
    Die meisten Zeitmodelle der Ganztagesgrundschule decken den gesetzlichen Rechtsanspruch von 5 Tagen mit 8 Stunden nicht ab. Die restlichen Zeiten können dann über eine kostenpflichtige Betreuung bedarfsgerecht ergänzt werden.

Wie der Rechtsanspruch in Bermatingen konkret umgesetzt werden soll, wird der Gemeinderat voraussichtlich im März 2026 entscheiden. Selbstverständlich ist in diese Entscheidung die Schule einbezogen.

Am 22.01.2026 fand ein Infoabend im Bürgersaal Ahausen statt. An diesem Abend haben die Schule, das staatliche Schulamt und die Gemeinde über die Möglichkeiten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs informiert und die Fragen der Eltern beantwortet.

Von 26.01. bis 01.02.2026 findet die Online-Bedarfsumfrage statt. Mit der Umfrage möchte die Gemeinde den Betreuungsbedarf unabhängig von einer Berufstätigkeit ermitteln. Ein Betreuungsbedarf kann z.B. auch bestehen durch ehrenamtliche Tätigkeit, Pflege von Angehörigen usw.
An der Umfrage teilnehmen können die Eltern der derzeitigen 1. und 2. Klässler, sowie der Kindergartenkinder (geboren zwischen 01.07.2019 und 30.06.2023). Der Link zur Umfrage ging den Eltern entweder über die Elternnachrichten-Apps von Schule oder Kindergarten oder per Post zu.

Folgender weiterer Zeitplan ist vorgesehen:

  • 26.01.26 bis 01.02.26: Elternumfrage (online)
  • März 2026: Anhörung Schulkonferenz
  • März 2026: Information GR öffentlich (Elternumfrage & Beschluss zur Umsetzung des Rechtsanspruchs, ggf. Ganztagesschule)
  • Ab April 2026: Erstellung Konzeption und Antrag (falls Ganztagesschule)
  • 01.10.2026: Einreichung Antrag für Beginn SJ 2027/2028 (falls Ganztagesschule)

Wenn Sie sich über den Rechtsanspruch und die Ganztagesschule informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Seiten:

Zum Rechtsanspruch

Zur Ganztagsgrundschule

FAQs speziell für Bermatingen finden Sie hier:
Neue FAQs stehen immer oben. Stand: 28.01.2026.

Gibt es ausreichend Lehrkräfte für eine Ganztagesschule?

Nach Aussage des Staatlichen Schulamtes ist die Versorgung mit Lehrkräften bei einer Ganztagesschule gewährleistet.

Falls erforderlich: Können die Busverbindungen an die Zeiten von Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende angepasst werden?

Die Anpassung von Busverbindungen an Unterrichtszeiten ist nur schwer möglich. Die Gemeinde kann Wünsch gegenüber dem bodo äußern. Ob diese dann umgesetzt werden können, hängt vom Gesamtkonstrukt der Fahrpläne ab.

Ich habe ein Kind in der 2. Klasse in der Betreuung. Für mein Kind gibt es somit im Schuljahr 2026/2027 keinen Rechtsanspruch auf Betreuung. Bekomme ich trotzdem einen Betreuungsplatz, wenn ich die Berufstätigkeit nachweise?

Im Schuljahr 2026/2027 besteht nur für die Kinder der 1. Klasse ein Rechtsanspruch. Das Anmeldeverfahren für die Betreuung ändert sich aber nicht. Das heißt, alle Eltern müssen zur Anmeldung eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Wir vertrauen hier auch die Verantwortung der Eltern, die Betreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn diese wirklich benötigt wird. Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass alle 1. Klasskinder die kostenpflichtige Betreuung in Anspruch nehmen und hoffen, dass wir auch weiterhin 2. – 4. Klässler betreuen können.

Wenn sich der Gemeinderat für eine Ganztagsschule entscheidet: Gilt dies dann für alle Klassen?

Ja. Es werden dann alle Klassenstufen von 1 bis 4 als Ganztagsschule geführt.

Gibt es bei einer Ganztagsschule in Wahlform für Halbtagskinder weiterhin eine kostenpflichtige kommunale Betreuung?

Vor Unterrichtsbeginn gibt es bei Bedarf für alle Kinder eine kostenpflichtige kommunale Betreuung.

Nach dem Unterricht gibt es für Halbtagskinder an Ganztagestagen (in unseren Beispielen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) keine Betreuung am Nachmittag und keine Betreuung in der Mittagspause bei Nachmittagsunterricht (siehe auch exemplarische Stundenpläne).
Die Zeiten der Ganztagesschule gelten als rechtsansprucherfüllend, so dass die Gemeinde keine zusätzliche Betreuung anbieten muss. Dies wäre auch organisatorisch und personell nicht möglich.
An Tagen, an denen am Nachmittag keine Ganztagesschule stattfindet (in unseren Beispielen Montag und Freitag) können alle Kinder die kostenpflichtige kommunale Betreuung buchen.

Kontakt

Kontakt & Adresse

Gemeindeverwaltung
Salemer Str. 1
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Telefon 07544 9502-0
Telefax 07544 9502-26
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