Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Kind von Montag bis Freitag einen Anspruch auf eine Betreuung von bis zu acht Stunden. Der Rechtsanspruch gilt auch für die Ferien, mit Ausnahme von 20 Ferientagen.
Gemeinde und Schule befassen sich bereits seit längerem damit, wie der Rechtsanspruch an der Grundschule erfüllt werden kann. Erster wichtiger Schritt hierzu ist die bauliche Erweiterung der Grundschule. Der Anbau soll im Sommer 2026 fertig gestellt werden. Bis Sommer 2027 finden dann Umbaumaßnahmen im Bestand statt. Hierfür investiert die Gemeinde rund 5,8 Millionen Euro und erhält Stand heute Zuschüsse von rund 3,4 Millionen Euro.
Der Rechtsanspruch auf eine Betreuung an 5 Tagen mit jeweils 8 Stunden kann
- mit einem kostenpflichtigem Betreuungsangebot oder
- als grundsätzlich kostenfreie Ganztagesschule mit ergänzendem kostenpflichtigem Betreuungsangebot umgesetzt werden.
Die Ganztagesschule gibt es in Wahlform und in verbindlicher Form.
Bei der Wahlform entscheiden die Eltern verbindlich für jedes Schuljahr neu, ob ihr Kind den Ganztags besucht, die Eltern haben somit die „Wahl”.
Bei der verbindlichen Form nehmen alle Kinder der Schule verpflichtend am Ganztag teil.
Es gibt verschiedene Zeitmodelle bei der Ganztagesschule, z.B. 3 Tage mit jeweils 7 Stunden. In diesen 7 Stunden finden dann Unterricht, Hausaufgaben/Lernen/individuelle Förderung, thematische AG-Angebote/Betreuung/Entspannung statt.
Die meisten Zeitmodelle der Ganztagesgrundschule decken den gesetzlichen Rechtsanspruch von 5 Tagen mit 8 Stunden nicht ab. Die restlichen Zeiten können dann über eine kostenpflichtige Betreuung bedarfsgerecht ergänzt werden.