Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Kind von Montag bis Freitag einen Anspruch auf eine Betreuung von bis zu acht Stunden. Der Rechtsanspruch gilt auch für die Ferien, mit Ausnahme von 20 Ferientagen.
Gemeinde und Schule befassen sich bereits seit längerem damit, wie der Rechtsanspruch an der Grundschule erfüllt werden kann. Erster wichtiger Schritt hierzu ist die bauliche Erweiterung der Grundschule. Der Anbau soll im Sommer 2026 fertig gestellt werden. Bis Sommer 2027 finden dann Umbaumaßnahmen im Bestand statt. Hierfür investiert die Gemeinde rund 5,8 Millionen Euro und erhält Stand heute Zuschüsse von rund 2,1 Millionen Euro.
Der Rechtsanspruch auf eine Betreuung an 5 Tage mit jeweils 8 Stunden kann mit einem kostenpflichtigem Betreuungsangebot oder als kostenfreie Ganztagesschule mit ergänzendem kostenpflichtigem Betreuungsangebot umgesetzt werden.
Es gibt verschiedene Zeitmodelle bei der Ganztagesschule, z.B. 3 Tage mit jeweils 7 Stunden. In diesen 7 Stunden finden dann Unterricht, Hausaufgaben/Lernen/individuelle Förderung, thematische AG-Angebote/Betreuung/Entspannung statt.
Die meisten Zeitmodelle der Ganztagesgrundschule decken den gesetzlichen Rechtsanspruch von 5 Tagen mit 8 Stunden nicht ab. Die restlichen Zeiten können dann über eine kostenpflichtige Betreuung bedarfsgerecht ergänzt werden.
Wie der Rechtsanspruch in Bermatingen konkret umgesetzt werden soll, wird der Gemeinderat voraussichtlich im März 2026 entscheiden. Selbstverständlich ist in diese Entscheidung die Schule einbezogen. Auch mit den Elternbeiräten der Schule und den Elternbeiratsvorsitzenden der Kindergärten gab es bereits einen Austausch.
Für alle Eltern und Interessierte findet am 22. Januar 2026 um 19.00 Uhr ein Infoabend im Bürgersaal Ahausen statt.
Auf diesem Termin möchten wir bereits heute hinweisen und recht herzlich einladen (Flyer zum Infoabend).
An diesem Abend werden die Schule, das staatliche Schulamt und die Gemeinde über die Möglichkeiten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs informieren. Anschließend gibt es ausreichend Zeit für Fragen – entweder direkt am Mikrofon oder in der Pause über Karteikarten.
Wir freuen uns, wenn viele Eltern diese Gelegenheit nutzen, Informationen aus erster Hand zu erhalten und Fragen zu stellen.
Nach dem Infoabend wird es auch eine Online-Elternumfrage geben. Mit der Umfrage soll vor allem der Betreuungsbedarf der Familien ermittelt werden.
Falls Sie sich bereits im Vorfeld über den Rechtsanspruch und die Ganztagesschule informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Seiten:
Zum Rechtsanspruch
Zur Ganztagsgrundschule