Gemeinde Bermatingen

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Hier finden Sie die Nachberichte aus den Gemeinderatssitzungen von 2013 bis 2023.

Gemeinderatssitzung vom 19.03.2013

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Gemeinderatssitzung vom 19.03.2013

1. Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen werden keine bekannt gegeben.

2. Fragen und Anregungen von Bürgern und Einwohnern
Eine Bürgerin möchte ihre Bedenken zum Bebauungsplan am Schlehenhang vorbringen und
führt aus, dass sie – als der Bauträger ihr die Planungen vorgestellt hatte – entsetzt über die
Ausmaße der geplanten Bebauung war. Diese Art der Bebauung passt ihrer Meinung nach
nicht in den dörflichen Charakter von Bermatingen. Es sollen 15 Wohneinheiten entstehen,
so dass ggf. 45 Menschen auf engstem Raum zusammenleben. Sie hat Bedenken auch
aufgrund der verkehrlichen Erschließung. Die Zufahrt zu den neu geplanten Gebäuden ist
sehr uneinsichtig, da die Zufahrt im Kurvenbereich erfolgen soll. Außerdem bittet sie um
Information, ob dieses Thema schon einmal im Bauausschuss behandelt wurde. Ihr Wunsch
ist, die Massivität der Bebauung zu reduzieren und eine lockerere Bebauung vorzusehen.
BM Rupp erwidert, dass der Gemeinderat in einer nicht-öffentlichen Sitzung im Dezember
über den Bebauungswunsch informiert worden ist. Eine Beratung habe dabei aber nicht
stattgefunden, dazu sei der Tagesordnungspunkt in der heutigen öffentlichen Sitzung
anberaumt worden. Hiernach könne dann ggf. ein Aufstellungsbeschluss in der nächsten
Sitzung erfolgen, mit dem dann das Verfahren förmlich eingeleitet würde. Im Rahmen des
Verfahrens haben die Anlieger die Möglichkeit sich einzubringen und auch Bedenken zu
äußern. Der Gemeinderat habe dann die Aufgabe, nach einer sorgfältigen Abwägung zu
entscheiden, welche Bebauung für die Gemeinde vertretbar ist. In die Abwägung haben auch
berechtigte Bedenken der Anlieger einzufließen.
Ein Bürger weist auf den schlechten Zustand der Ortsdurchfahrt im Bereich der
Fußgängerampel hin. In diesem Bereich hat sich die Straße gesenkt, so dass sich bei Regen
eine Pfütze bildet. Er musste schon öfters mit ansehen, dass vorbeifahrende Autos bzw.
Lkws eine Fontäne verursacht haben und dabei Fußgänger nass gespritzt haben.
BM Rupp erwidert, dass die Ortsdurchfahrt sich nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde,
sondern des Landes Baden-Württemberg befindet. Man habe die zuständigen Behörden
schon mehrfach auf den schlechten Zustand der Ortsdurchfahrt hingewiesen. Man sei
gespannt, ob aufgrund der Aussage der Landesregierung, dass verstärkt in den Erhalt von
Straßen investiert würde, nun endlich auch unsere Ortsdurchfahrt saniert wird.
Über die Lärmaktionsplanung habe man zusätzlich die Hoffnung, dass in deren Zuge die
Notwendigkeit einer Sanierung untermauert werde und möglicherweise sogar
lärmmindernder Asphalt aufgebracht wird. Letztlich komme es aber immer darauf an, wie viel
Geld das Land für den Ausbau und die Sanierung seiner Straßen zur Verfügung stelle.
Vor Einstieg in den nächsten Tagesordnungspunkt erklärt sich GR Volz für befangen.

3. Änderung des Bebauungsplans „Im Sinn III“
- Vorstellung des Erweiterungswunsches der Fa. Widemann nach Nord-Osten
- Beratung über die Grundzüge der Planung
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung

a) Sachvortrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 19.02.2013 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan „Nahenberg – Bergstraße“ gefasst. Dieser sieht neben Baufenstern
für zwei Wohngebäude und einer Erweiterung für einen Handwerksbetrieb auch eine
Erweiterung für einen Gewerbebetrieb westlich der Bergstraße in Richtung Außerberg vor.
Somit hätte der bestehende Betrieb die Möglichkeit zur baulichen Erweiterung.
Auch von dem danebenliegenden Mostereibetrieb wurde dann die Anfrage gestellt, ob man
sich eine gewisse bauliche Erweiterung des Betriebes in Richtung Nord – Osten vorstellen
könnte.
Das Konzept sieht eine bauliche Erweiterung an den drei Hallenabschnitten vor, allerdings
mit zurückspringenden Gebäudekanten und abgestuften Gebäudehöhen.
Herr Hornstein wird in der Sitzung anwesend sein und den Erweiterungswunsch sowie
mögliche Grundzüge der Planung vorstellen.

b) Antrag der Verwaltung
1. Das Konzept zur Erweiterung in Richtung Nord – Osten zur Kenntnis zu nehmen.
2. Über die Grundzüge der Planung zu beraten.
3. Die Diskussion zur Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Sinn III“ zu führen
und einen Beschluss darüber zu fassen.

c) Diskussion
BM Rupp führt aus, dass sich bereits gestern der Ortschaftsrat mit dem Bebauungsplan „Im
Sinn III“ befasst hat. Der Ortschaftsrat hat dabei beschlossen, dem Gemeinderat zu
empfehlen, das als Variante 1 bezeichnete Konzept weiterzuverfolgen. Den
Aufstellungsbeschluss wird man allerdings frühestens in der Sitzung am 16.04. fassen
können, da die Änderungen zwei Bebauungspläne umfassen würden und auch zu klären sei,
inwieweit auch eine Anpassung des Flächennutzungsplans notwendig werde.
BM Rupp bittet Herrn Architekt Hornstein das Konzept vorzustellen.
Herr Hornstein führt aus, dass sich derzeit mehrere Bebauungspläne in der
Aufstellungsphase befinden. Bei der Fa. Wiedemann besteht der Wunsch, im rückwärtigen
Bereich eine Erweiterung vorzunehmen. Die vom Ortschaftsrat empfohlene Variante 1 sieht
vor, dass der große Baukomplex in mehrere untergeordnete Bereiche unterteilt wird und
dass er 2 m niedriger ausfällt, als die bestehenden Hallen. Dadurch würde dieser Anbau vom
Baugebiet Außerberg deutlich harmloser in Erscheinung treten. Der Abstand würde dann zur
Wohnbebauung in Richtung Außerberg ca. 75 m betragen. Damit würde der im Gremium
gefasst Beschluss, einen Abstand von 100 m zur Wohnbebauung einzuhalten,
unterschritten. Die damalige Entscheidung war ausschließlich politischer Natur und beruht
nicht auf immissionsschutzrechlichen Vorgaben.
BM Rupp ergänzt, dass derzeit noch mit dem Landratsamt erörtert werde, ob man diese
Fläche als aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt ansehen kann oder ob der
sich aktuell in der Fortschreibung befindliche Flächennutzungsplan entsprechend abgeändert
werden muss. Generell würde sich die Halle gut in die Landschaft einfügen. Durch die
gemachten Vorgaben müsste die Böschung bis an die neue Halle verlängert werden.
Außerdem könnte sich auch über eine entsprechende Fassadengestaltung eine gute
Abrundung ergeben. Die Fassadengestaltung würde dann über das weitere Verfahren
geregelt werden.
Auf die Nachfrage eines Gemeinderats, weshalb keine Erweiterung im vorderen Bereich
möglich ist, antwortet Herr Klaus Widemann als sachkundiger Bürger, dass für den
Direktsaftbetrieb zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Die erforderliche Infrastruktur
wäre im hinteren Bereich vorhanden und die Erweiterungsmaßnahme könnte sehr schnell
umgesetzt werden. Der westliche Bereich hingegen wird als Parkfläche wie auch als
Lagerplatz benötigt. Generell möchte man den Betrieb neu konzipieren und sich auch über
eine Verlagerung über die Kreisstraße hinweg Gedanken machen. Dieser Prozess wird
jedoch noch andauern. Eine Überbauung der Fläche zur Kreisstraße hin zum jetzigen
Zeitpunkt würde die spätere Überplanung über die Kreisstraße eventuell konterkarieren,
weswegen eine Erweiterung Richtung Außerberg derzeit die einzige Möglichkeit darstelle.
Die aktuell vorgesehene Planung könnte bis zum Frühjahr 2014 incl. der
Anböschungsarbeiten und sonstiger Grünarbeiten fertig gestellt werden. Mit den
andiskutierten Höhenabstufungen der Halle könnte dies eine Fassadengestaltung darstellen,
die auch den Anliegern aus Außerberg entgegenkommt.
BM Rupp betont, dass man einerseits den Anliegen der Fa. Widemann Rechnung tragen will,
jedoch die Interessen der Bewohner von Außerberg nicht vernachlässigen möchte. Die nun
vorliegende Planung könnte einen guten Kompromiss darstellen.
Ein Gemeinderat bestätigt diese Auffassung und ergänzt, dass man Verständnis dafür habe,
dass die Fa. Widemann den ihnen zur Verfügung stehenden Platz so gut wie möglich nutzen
möchte. Die nun vorliegende Planung dürfte für die Bewohner von Außerberg keine großen
Nachteile mit sich bringen.
BM Rupp erklärt, dass auf Wunsch des Ortschaftsrates verschiedene Vorgaben gemacht
werden sollten wie z. B. dass bis an die neue Halle angeböscht wird, der Rückbau der
Baustraße im Zuge dieser Maßnahme miterfolgt sowie dass festgelegt wird, dass es sich um
eine reine Lagerhalle handelt. Die Festlegung der Höhe sowie der übrigen Maße wird im
Zuge des Bebauungsplanes vorgenommen.
Ein weiterer Gemeinderat vertritt die Meinung, dass diese Maßnahme sowohl für die Fa.
Widemann als auch für die Gemeinde eine Chance darstellt. Durch die Untergliederung der
Hallen, die verringerte Höhe wie auch die Anböschung wird es eine Verbesserung der
Situation darstellen.
Eine Gemeinderätin erklärt, dass Sie Verständnis für die Fa. Widemann aufbringt, aber man
muss sich darüber im Klaren sein, dass es sich um eine sehr große Halle handelt. Der
Abstand von 75 m zur Wohnbebauung schätzt sie als zu gering ein. Sie würde dafür
appellieren, dass bei der Fa. Widemann eine Erweiterung über die Kreisstraße erfolgt. Aus
diesem Grund kann sie dem Antrag nicht zustimmen. Außerdem würde sie die Aufstellung
eines Stangengerüsts gut finden, um die Dimension wie auch die Nähe zur Wohnbebauung
besser abschätzen zu können.
Auf Nachfrage eines Gemeinderates zu den zulässigen Schallimmissionen führt Herr
Hornstein aus, dass die Vorgaben eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund würde es
Sinn machen, den Nutzungszweck als Lagerhalle zu definieren.
Derselbe Gemeinderat möchte wissen, ob man nicht auch reduzierte Immissionswerte
festsetzen kann.
BM Rupp antwortet, dass man diesen Vorschlag prüfen wird. Um die Anlieger bestmöglich
zu schützen, wäre es eben denkbar, keine andere Nutzung als eine Lagerhalle zuzulassen.
Ein weiterer Gemeinderat erklärt, dass man vor geraumer Zeit im Gremium einen Radius von
100 m festgelegt hat. Jetzt reduziert man auf einen Radius von 75 m zurück. Er geht davon
aus, dass die Tanklager, die nun entstehen sollen, nicht verrückbar sind und insofern der
Lärm aus den anderen Hallen durch den entstehenden Anbau abgepuffert werden.

d) Beschluss
Der Gemeinderat stimmt mit einer Gegenstimme den Grundzügen der Planung zu unter der
Maßgabe, dass eine Anböschung bis an die neue Halle und der Rückbau der Fahrstraße bis
spätestens Frühjahr 2014 erfolgt sowie verstärkte Vorgaben an die Lärmimmissionen gestellt
werden und beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis einen Bebauungsplanentwurf
vorzubereiten.
GR Volz nimmt wieder am Sitzungstisch Platz.

4. Bebauungsplan „Ziegeleistraße Süd-West“
- Beratung des geänderten Entwurfs und Beschluss über die Durchführung der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange

a) Sachvortrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat seinerzeit die Aufstellung des
Bebauungsplans „Ziegeleistraße“ mit großer Mehrheit beschlossen. In der weiteren
Bearbeitung hat sich jedoch herausgestellt, dass das ursprüngliche Plangebiet sinnvoller
Weise in zwei Teile aufgegliedert wird und zwar in den Teil „Ziegeleistraße Nord – Ost“ als
Maßnahme der Innenentwicklung und in den Teil „Ziegeleistraße Süd – West“ als normalen
Bebauungsplan. Dies wurde dann in der Sitzung vom 22.07.2008 beschlossen. Aufgrund
aktueller Entwicklungen wurde der Bebauungsplan „Süd-West“ seinerzeit hinten angestellt
und nur der Bebauungsplan „Ziegeleistraße Nord-Ost“ weiter verfolgt; dieser wurde dann am
31.10.2009rechtskräftig.
Nun steht es an, auch den Bebauungsplan „Ziegeleistraße Süd – West“ zum Abschluss zu
bringen, damit die Fläche insgesamt als Wohnbaufläche entwickelt werden kann. Fraglich
schien seinerzeit ob ein Gehweg in diesem Teilabschnitt vorgesehen wird und welche
Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung durch gestalterische Maßnahmen im Straßenraum
bestehen. Dies wird Gegenstand eines fortgeschriebenen Entwurfes sein, der als
Tischvorlage zur Sitzung aufliegt.
Herr Hornstein wird in der Sitzung anwesend sein und einen geänderten Entwurf vorstellen.

b) Antrag der Verwaltung
1. Die geänderte Planung des Bebauungsplans „Ziegeleistraße Süd-West“ zu beraten
und zu billigen.
2. Den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
Öffentlicher Belange zu fassen.

c) Diskussion
BM Rupp bittet Herrn Hornstein, den Bebauungsplan Ziegelei-West vorzustellen.
Herr Hornstein erklärt, dass die Grundstücke mit 350 - 550 m² etwas kleiner ausfallen wie
üblich. Es war auch der erklärte Wunsch des Gremiums, preisgünstige Grundstücke auf den
Markt zu bringen. Bei der Planung musste man auf ein stringentes Baufenster achten, um
den Abstand zu der landwirtschaftlichen Nutzfläche einzuhalten. Im Zuge der Planung soll
die Ziegelei-Straße einen Verschwenk erhalten, um die Geschwindigkeit der Autofahrer
etwas zu reduzieren. Auch wäre denkbar, im Bereich der Kreuzung in Richtung
Gewerbegebiet „Ziegelei“ einen Mini-Kreisel mit einem Durchmesser von 14 m anzubringen.
Dieser könnte auf den gemeindlichen Flächen angelegt werden. Auch ein Gehweg mit einer
Breite von 1,50 m in Richtung Unterführung wäre denkbar.
BM Rupp schlägt vor, auf jeden Fall den Gehweg einzuplanen. Sollte sich eine
Weiterführung in Richtung Unterführung nicht verwirklichen lassen, so könnte man zu einem
späteren Zeitpunkt den Gehweg ggf. wieder aus der Planung streichen.
Ein Gemeinderat ist ebenfalls der Meinung, dass man den Gehweg einplanen sollte. Man
sollte sich den Zeitpunkt der Umsetzung aber offen lassen. Grundsätzlich wird von ihm
begrüßt, dass der Bebauungsplan etwas liberaler ist. Im nördlichen Bereich könnte er sich
auch gut vorstellen, die Dachform grundsätzlich freizugeben. Außerdem hält er das
Gewerbegrundstück an dieser Stelle für ungeeignet.
BM Rupp erwidert, dass der im nord-westlichen Bereich befindliche Bebauungsplan
rechtskräftig ist. Es würde daher Zeit und Geld kosten, wenn man diesen Bebauungsplan
ändert. Er schlägt daher vor, über eine Befreiung den Bebauungsplan offener zu gestalten
und diese Möglichkeit der freizügigen Gestaltung der Dachform schon bei den
Verkaufsgesprächen anbietet.
Herr Hornstein erklärt, dass es nicht zulässig ist, dass neben einem Gewerbegebiet ein
reines Wohngebiet besteht. Aus diesem Grund hat man dieses Hilfskonstrukt gewählt und
ein Gewerbegrundstück, in dem nur ein nicht störendes Gewerbe ähnlich einem Mischgebiet
möglich ist, dazwischen gelegt.
Ein Gemeinderat führt aus, dass der Gehweg zwingend angelegt bzw. zumindest
vorgesehen werden sollte. Man sollte aber darauf achten, dass der Gehweg auch fortgeführt
werden kann. Er kann aber nicht nachvollziehen, weshalb auf dem Gewerbegrundstück ein
Einzelhandel nicht zugelassen werden soll. Unter Einzelhandel ist auch z. B.
Computerhandel o.ä. zu verstehen, das seiner Meinung nach dort gut hinpassen würde.
Herr Hornstein erwidert, dass man über diese Vorgabe vermeiden wollte, dass z. B. ein
Lebensmittelmarkt sich im dortigen Bereich ansiedelt. Da dies aufgrund der Größe des
Grundstücks eher unwahrscheinlich ist, würde auch nichts dagegen sprechen, diese
Regelung aus dem Bebauungsplan zu entfernen.
Ein anderer Gemeinderat ist der Meinung, dass die Ziegeleistraße in Richtung Unterführung
relativ breit ist und man daher den Gehweg in diesem Bereich fortführen könnte. Man sollte
daher den Gehweg einplanen. Außerdem würde er es begrüßen, wenn eine einheitliche
Höhe von 8,50 m festgesetzt werden würde.
Ein weiterer Gemeinderat führt aus, dass die Straßenführung zu einem sehr schnellen
Fahren verleitet. Es wäre daher zu überlegen, neben der Verschwenkung und dem evtl.
Anbringen eines Kreisels die Grünfläche in Richtung Straße zu verlegen, um dadurch für
eine Verlangsamung zu sorgen.
BM Rupp erwidert, dass man sich durch die beidseitige Bebauung sowie durch den Kreisel
und den Verschwenk eine deutliche Verlangsamung des Verkehrs erhofft.
d) Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die geänderte Planung des Bebauungsplans
„Ziegeleistraße Süd-West“ unter der Maßgabe, dass ein Fußgängerweg vorgesehen, die
Firsthöhe auf 8,50 m festgelegt und dass bei dem Gewerbegrundstück auch Einzelhandel
zulässig ist. Außerdem wird einstimmig der Beschluss gefasst, die Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange durchzuführen.
Vor Einstieg in den nächsten Tagesordnungspunkt erklären sich GR Kutter und GR Krimmel
für befangen.

5. Vorstellung eines Bebauungskonzeptes „Am Schlehenhang“ durch den
Vorhabensträger

a) Sachvortrag
In Bermatingen befindet sich westlich der Straße „Am Schlehenhang“ - zwischen Salemer
Straße 38 und Am Schlehenhang 16 – eine momentan noch landwirtschaftlich genutzte
Wiesenfläche.
In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2010 des Gemeindeverwaltungsverbandes
Markdorf ist dieser Bereich als mögliche Wohnbaufläche (B2
„Unterhard“) dargestellt. Ursprünglich waren hier 1,02 ha vorgesehen, diese wurden jedoch
im Laufe des Verfahrens auf 0,51 ha Wohnbauflächen reduziert.
Zwischenzeitlich hat der Eigentümer Teilflächen der sich in diesem Bereich befindlichen
Grundstücke an einen örtlichen Vorhabensträger veräußert.
Das Bebauungskonzept für diese Flächen sieht verschiedene Baukörper vor:
Im südlichen Bereich sind 2 Baukörper für den Geschoßwohnungsbau mit Tiefgarage
vorgesehen. Die zwei Baukörper sollen über eine Laubengangerschließung mit zentraler
Treppe verbunden sein.
Im nördlichen Bereich sind beispielhaft 3 Baukörper von Reihen- bis Einzelhaus dargestellt.
Der Vorhabensträger wird in der Sitzung die Überplanung ausführlich vorstellen.

b) Antrag der Verwaltung
1. Die Präsentation der Überplanung durch den Vorhabensträger zur Kenntnis zu nehmen.
2. Das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen.

c) Diskussion
BM Rupp bittet Herrn Kutter von der Fa. Franz Kutter Wohnbau und Herrn Architekt Krimmel,
das Projekt vorzustellen.
Herr Kutter erläutert ausführlich das geplante Vorhaben. Er stellt fest, dass in Bermatingen
ein enormer Bedarf an Eigentumswohnungen mit 2 oder 3 Zimmern für 1 - 2
Personenhaushalte als auch an größeren familiengerechteren Eigentumswohnungen
besteht. Die Wohnungen sollen zwischen 65 und 85 m² groß werden und können über 2
Ebenen miteinander verbunden werden, so dass dadurch ein Wohnraum zwischen 120 und
150 m² entsteht. Über eine Tiefgaragenzufahrt gleich zu Beginn der geplanten Bebauung
könnte ein Großteil des Parkverkehrs abgefangen werden. Im hinteren Teil der Bebauung ist
eine Reihenhausbebauung vorgesehen. Die überbaute Fläche beträgt 450 m², was einer
Geschossflächenzahl von 0,25 entspricht. Sie liegt damit niedriger, als in anderen
Bebauungsgebieten. Die umliegende Bebauung ist mit einer Ausnahme höher als die nun
angedachte Variante. Bei der Planung hat er einen besonderen Wert darauf gelegt, dass die
Gebäudehöhe in einem für die Anlieger vertretbaren Rahmen verbleibt.
Ein Gemeinderat fragt nach, ob die Fläche im hinterliegenden Bereich, die im Erstentwurf
des Flächennutzungsplanes ebenfalls zur Bebauung vorgesehen war und im Laufe des
Verfahrens herausgenommen wurde, überhaupt noch nutzbar ist. Insbesondere die
Erschließung dürfte durch die nun vorgesehene Bebauung sehr schwierig werden. Auch die
Erweiterung von der Fa. Autohaus Mutter fügt sich in die geplante Bebauung nicht richtig ein.
BM Rupp erwidert, dass eine spätere Bebauung des hinterliegenden Bereichs nicht
ausgeschlossen ist. Die Erschließung müsste allerdings über eine andere Zuwegung
erfolgen. Der geplante Wohnbau ist verträglich mit der aktuellen Ausweisung im
Flächennutzungsplan. Denkbar ist z. B. ein Vorhabens- und Erschließungsplan für die
Wohnbebauung. Bzgl. der Gewerbeerweiterung ist ein separates Verfahren bzw. ein
abgetrennter Teilbereich im VEP-Verfahren erforderlich.
Herr Kutter sagt zu, dass er bereit ist, das Projekt so zu entwickeln, wie er es heute
vorgestellt hat.
Eine Gemeinderätin erklärt, dass sie das Konzept sowie auch die Art der Bebauung gut
findet, allerdings nicht an dieser Stelle. Sie könnte sich eine solche Bebauung sehr gut im
Bereich der Ziegeleistraße vorstellen. Die Bebauung ist ihr an diesem Standort zu groß und
zu wuchtig und weist zu viele Einheiten auf.
Herr Kutter erwidert, dass auf dem vorderen Grundstücksteil maximal 15 Wohnungen gebaut
werden. Diese Zahl würde sich entsprechend reduzieren, wenn von den Interessenten
größere Einheiten gewünscht werden.
Architekt Krimmel ergänzt, dass seiner Meinung nach sich die geplante Bebauung der
umliegenden Bebauung unterordnet. Die verkehrliche Erschließung, aufgrund der Tiefgarage
zu Beginn der Einfahrt, seiner Meinung nach gut funktioniere.
Auf Nachfrage einer Gemeinderätin führt Herr Kutter aus, dass insgesamt – ausgehend von
1,5 Stellplätzen bei 15 Wohnungen – 23 Parkplätze entstehen sollen. Dabei entfallen 15
Stellplätze auf den Bereich der Tiefgarage. Weitere 8 Stellplätze sollen entlang der
Wohnbebauung gebaut werden. Ganz bewusst wurden dabei die Stellplätze weg von der
Straße „Am Schlehenhang“ gelegt. 75 % des Parkverkehrs wird über die Tiefgarage
abgefangen.
Dieselbe Gemeinderätin erklärt, dass sie das Konzept sehr gut findet; auch die Idee eines
Blockheizkraftwerkes wird von ihr begrüßt. Allerdings sind es doch recht viele Einheiten mit
einer nicht unproblematischen Zufahrtssituation.
Ein Gemeinderat führt aus, dass man Mut für Neues haben muss und er von der
Höhenentwicklung der angedachten Bebauung sehr positiv überrascht ist. Er ist der
Meinung, dass in Bermatingen ein Bedarf für kleine Wohneinheiten vorhanden ist. Das
Gebiet ist fußläufig gut zu erreichen und auch die Architektur findet er gelungen.
Ein weiterer Gemeinderat erklärt, dass es sich um eine massive Bebauung handelt und auch
die weitere Erschließung in den hinteren Bereich dadurch sehr schwierig wird.
Ein anderer Gemeinderat verweist darauf, dass im Bauausschuss immer wieder bemängelt
wurde, dass die Bebauungspläne zu restriktiv sind. Nun hat man die Möglichkeit neue Wege
zu gehen. Trotz der Zahl der Wohneinheiten erachtet er es immer noch als lockere
Bebauung.
Eine Gemeinderätin sagt, dass sie der Planung in dieser Form nicht zustimmen kann.
Ein weiterer Gemeinderat gibt zu Bedenken, dass man bereits ein Großteil der im
Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche zur Bebauung freigegeben hat. Die Bebauung
der Ziegelei ist beschlossen, in Ahausen wird es in absehbarer Zeit ebenfalls eine
Möglichkeit zur Bebauung geben. Er kann an der Art der geplanten Bebauung nichts
Negatives finden. Er macht sich eher Sorgen, welche Flächen in 5 oder 10 Jahren überhaupt
noch zur Verfügung stehen. Er würde es begrüßen, wenn die bestehenden Obstbaumreihen
erhalten bleiben könnten.
Herr Kutter erklärt, dass rein theoretisch diese Bäume erhalten bleiben könnten, dann
müsste aber die Bebauung nach oben versetzt werden, wodurch die Bebauung aufgrund des
ansteigenden Hanges wieder höher ausfallen würde.
BM Rupp fügt an, dass der Flächennutzungsplan den Rahmen vorgibt. Man hat die
Verpflichtung einen Bebauungsplan aufzustellen, wenn entsprechender Bedarf vorhanden
ist. Es hat schon Jahre gegeben, an denen man die im Flächennutzungsplan ausgewiesene
Fläche nicht komplett ausgeschöpft hat. Aktuell muss man erkennen, dass enormer Bedarf
vorhanden ist und eine große Nachfrage im Geschosswohnungsbau und im Bereich eines
Einfamilienhauses besteht.
Ein Gemeinderat ist der Meinung, dass die Zielsetzung war, den innerörtlichen Bedarf zu
erschließen. Es war nicht unbedingt erforderlich neue Flächen auszuweisen. Man hat es
dennoch getan, um sich Handlungspotentiale zu erschließen. Er war dann überrascht, wie
schnell das Gebiet entwickelt wurde. Ursprünglich wollte man einer betrieblichen Entwicklung
von Herrn Mutter nicht im Wege stehen. Zwischenzeitlich ist jedoch diese Erweiterung in den
Hintergrund getreten und es geht ausschließlich noch um die bauliche Entwicklung. Er stellt
sich für sich die Frage, ob es erforderlich ist, diese Bebauung so schnell durchzuziehen.
BM Rupp erklärt, dass es von Seiten der Anlieger deutliche Bedenken zu der Bebauung gibt.
Es gibt aber auch noch weitere Knackpunkte bei der Planung wie z. B. die Erweiterung der
Fa. Mutter sowie die Zufahrt zu einer späteren Erweiterung. Für die kommende
Gemeinderatssitzung werden diese Punkte mit den Fachbehörden geklärt. Generell möchte
man sich einer Bebauung nicht versperren, man muss aber für einen fairen
Interessensausgleich sorgen.
Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.

6. Verschiedenes, Anfragen und Wünsche

a) Gemeindeputzete
BM Rupp bedankt sich bei allen Teilnehmern und Helfern der Gemeindeputzete. Man konnte
rund 200 kg. Müll einsammeln. Ein besonderer Dank gilt dem Narrenverein Bermatingen, der
die Bewirtung übernommen hat und die Narrenstube zur Verfügung gestellt hat.
b) Bermatinger Bach
Ein Gemeinderat bittet darum, den Bermatinger Bach wieder zeitnah auszubaggern.
c) Demografie-Workshop
Auf Nachfrage einer Gemeinderätin zum Demografie-Workshop führt BM Rupp aus, dass
geplant ist, dass dieser Prozess Ende April bzw. im Mai fortgesetzt werden soll.

Kontakt

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Salemer Str. 1
88697 Bermatingen

Telefon 07544 9502-0
Telefax 07544 9502-26
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