Gemeinde Bermatingen

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Hier finden Sie die Nachberichte aus den Gemeinderatssitzungen von 2013 bis 2023.

Gemeinderatssitzung vom 16.04.2013

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Gemeinderatssitzung vom 16.04.2013

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung gibt BM Rupp bekannt, dass der TOP 4
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Am Schlehenhang“ von der Tagesordnung abgesetzt
wird, da die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan von Architekturbüro Hornstein
nicht rechtzeitig fertig gestellt werden konnten und insofern die Beratung auf eine der
nächsten Sitzungen verschoben werden muss.

1. Aktuelle Informationen

1.) Aufnahme in das Landessanierungsprogramm
BM Rupp gibt bekannt, dass es in diesem Jahr gelungen ist, in das
Landessanierungsprogramm aufgenommen zu werden. Das Landessanierungsprogramm
umfasst ein Zuschussvolumen von 500.000 €, das in die Überplanung des
Gebietes Bahnhof/Pfarrwiesen investiert werden soll. Die Gemeinde hat im Rahmen
des Programms nun bis zu 8 Jahren Zeit, diese Planungen in die Realität
umzusetzen; geplant ist aber ein deutlich kürzerer Realisierungszeitraum.

2.) Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
BM Rupp informiert, dass die Fa. Schappeler mit einem Zuschuss aus dem
Entwicklungsprogramm „Ländlicher Raum“ in Höhe von 65.000 € für Ihre Ansiedlung
im Gewerbegebiet „Hofäcker II“ in Ahausen bedacht worden ist.

2. Fragen und Anregungen von Bürgern und Einwohnern

Herr Haas weist darauf hin, dass die Thuja-Hecke auf dem alten Friedhof kein schönes Bild
mehr abgibt. Er bittet darum, diesen Missstand so bald als möglich zu beseitigen.
BM Rupp erwidert, dass diese Problematik bekannt ist und bereits ein Ortstermin mit der
Kirche im Frühjahr anberaumt war, der jedoch aufgrund eines nochmaligen Wintereinbruchs
abgesagt werden musste. In einer der nächsten Sitzungen soll nun die Örtlichkeit zusammen
mit Vertretern der Kirche besichtigt werden.

3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025
- Beschluss über die Aufnahme einer Gewerbefläche im Bereich „Im Sinn“, Ahausen,
und Änderung der Fläche B 2 „Unter Hard“, Bermatingen

a) Sachvortrag
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.11.2012 wurde zuletzt der Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf einstimmig
zugestimmt. Aber bereits in dieser Sitzung wurde angesprochen, dass es aufgrund der
Problematik um den Campingplatz in Markdorf zu Verzögerungen kommen könnte.
Mittlerweile ist geklärt, dass es nochmals eine weitere Offenlage geben wird.
Parallel hat sich jetzt ergeben, dass es bedingt durch die beiden Bebauungsplanverfahren
(siehe TOP 4 und 5) auch in Bermatingen einer Änderung des FNPs bedarf. Dies ist zum
jetzigen Zeitpunkt auch noch problemlos möglich.
Zum einen soll in der Wohnbaufläche B2 „Unter Hard“ in Bermatingen eine Teilfläche als
gemischte Baufläche (M) zur möglichen Erweiterung des dort ansässigen Autohauses
ausgewiesen werden (siehe TOP 4).
Zum anderen soll der Großmosterei in Ahausen die Möglichkeit eröffnet werden den Betrieb
in Richtung Osten zu erweitern (siehe TOP 5).
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bodenseekreis als genehmigende Behörde des
FNP können beide Bereiche vor der erneuten Offenlage in den FNP aufgenommen werden.

b) Antrag der Verwaltung
1. Die Aufnahme einer Gewerbefläche B22 für die 1. Teiländerung des Bebauungsplans
„Im Sinn III“ zu beschließen.
2. Der Änderung einer Teilfläche von B2 „Unter Hard“ als gemischte Baufläche (M)
zuzustimmen.

c) Beschluss
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat, die Gewerbefläche B 22 (1
Gegenstimme) sowie die Teilfläche von B 2 „Unter Hard“ (einstimmig) aufzunehmen.
Vor Einstieg in den nächsten Tagesordnungspunkt erklärt sich GR Volz für befangen und
rückt vom Sitzungstisch ab.

4. 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Im Sinn III“
- Aufstellungsbeschluss
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange

a) Sachvortrag
Ebenfalls in der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2013 sowie auch in der Ortschaftsratssitzung
vom 18.03.2013 wurde das Konzept zur Erweiterung der Fa. Widemann in Richtung
Nordosten vorgestellt.
Der Gemeinderat gab mit einer Gegenstimme den Grundzügen der Planung die Zustimmung
unter der Maßgabe, dass eine Anböschung bis an die neue Halle und der Rückbau der
Fahrstraße bis spätestens Frühjahr 2014 erfolgt sowie die Halle als reine Lagerhalle genutzt
wird und beauftragte die Verwaltung auf dieser Basis einen Bebauungsplanentwurf
vorzubereiten.
Dieser wurde vom Büro Hornstein erarbeitet und wird von Herr Hornstein in der Sitzung
vorgestellt.

b) Antrag der Verwaltung
1. Den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
2. Den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Im Sinn III“ – 1. Teiländerung zu billigen.
3. Den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange zu führen.

c) Diskussion
BM Rupp begrüßt Herr Hornstein und bittet ihn den Bebauungsplan vorzustellen. Herr
Hornstein erläutert ausführlich den Bebauungsplan und erläutert, dass es Wunsch des
Antragsstellers ist, 2.500 m² zusätzliche Lagerfläche zu erhalten. Diese Lagerfläche kann auf
unproblematische Art und Weise an die bestehende innerbetriebliche Infrastruktur angehängt
werden. Mit dieser zusätzlichen Lagerfläche wäre noch ein Abstand zur Wohnbebauung von
75 m vorhanden. Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass diese Fläche ausschließlich für die
Erstellung von Lagerhäusern genutzt werden darf. Evtl. Kühlaggregate müssen zwingend
eingehaust werden.
Ein Gemeinderat bittet darum, ein Profilschnitt durch das Gelände zu erstellen. Er möchte
verhindern, dass durch die Baumaßnahme ein tiefer Krater entsteht.
BM Rupp erwidert, dass es heute darum geht, den Rechtsplan zu verabschieden. Zusätzlich
soll noch ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem z. B. geregelt wird, dass
bis zur Halle angeböscht wird und dass die Eingrünung zeitnah erfolgt. Der Vertrag wird
dann mit der Fa. Widemann abgeschlossen und gilt auch für den Rechtsnachfolger.
Eine Gemeinderätin kann der Planung nicht zustimmen, da die Bebauung zu nah an die
Wohnbebauung heran rückt. Sie spricht sich für die Beibehaltung der 100 m – Abstandsgrenze
aus.
Eine andere Gemeinderätin erläutert, dass die Bepflanzung bis heute noch nicht
abgeschlossen ist. Sie legt großen Wert darauf, dass das Bepflanzungskonzept nun auch
wirklich umgesetzt wird. Außerdem bitten Sie um Information bzgl. des Farbkonzeptes.
BM Rupp erläutert, dass das Farbkonzept im jetzigen Gesamtkonzept mit aufgehen soll.
Auch dieser Punkt soll im städtebaulichen Vertrag festgehalten werden.
Ein Gemeinderat macht seine Erwartungshaltung gegenüber der Fa. Widemann deutlich. Er
möchte, dass die Fa. Widemann sich an die Abmachungen mit der Gemeinde hält und dass
sie fair mit den Bürgern und der Gemeinde umgeht.
Ein weiterer Gemeinderat schlägt vor, im städtebaulichen Vertrag auch eine Art Bußgeld
festzusetzen, wenn sich der Antragsteller nicht an die Vorgaben hält.
Ein anderer Gemeinderat führt aus, dass der Ortschaftsrat in seiner gestrigen Sitzung
zugestimmt hat. Der Ortschaftsrat hat Wert darauf gelegt, dass das neue Gebäude auch
farblich abgesetzt wird.
Ein weiterer Gemeinderat bestätigt diese Aussage und ergänzt, dass am Bestand nichts
geändert werden sollte.

d) Beschluss
Der Gemeinderat fasst mit einer Gegenstimme den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan und billigt mit einer Gegenstimme den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Im
Sinn III“ – 1. Teiländerung. Außerdem wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Träger öffentlicher Belange beschlossen (einstimmig).

5. Vergabe zur Erarbeitung eines Werteplans und einer Gestaltungssatzung
für den denkmalgeschützten Bereich „Ortskern Bermatingen“

a) Sachvortrag
Am 26.02.2013 fand eine öffentliche Sondersitzung des Gemeinderats mit dem einzigen
Tagesordnungspunkt „Satzung über die Gesamtanlage Ortskern Bermatingen“ statt. Hierbei
war Frau Görlich und Herr Thiem vom Regierungspräsidium Tübingen sowie Herr Schneider
vom Baurechtsamt Markdorf anwesend und referierten über die Gesamtanlage Bermatingen
und über die Ergänzung dieser mit einer Gestaltungssatzung sowie des ihr
zugrundeliegenden Werteplans.
Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt hierfür Angebote von Fachbüros für die
Erarbeitung einer Gestaltungssatzung sowie eines Werteplans einzuholen.
Auf Empfehlung des Regierungspräsidiums wurden 3 Büros angefragt, wobei aktuell 1
Angebot hier noch aussteht.
Der Vergabevorschlag wird deshalb in der Sitzung als Tischvorlage aufgelegt.

b) Antrag der Verwaltung
Dem preisgünstigsten Bieter den Auftrag zur Erarbeitung einer Gestaltungssatzung sowie
eines Werteplans zu erteilen.

c) Diskussion
OBM Gaiser erläutert, dass der Gemeinde 2 Angebote vorliegen. Das Angebot der Fa.
Neuberger beläuft sich auf 5.283 € für den Werteplan sowie auf 6.497 € für die
Gestaltungssatzung. Das Büro Strebewerk würde den Werteplan für 4.141,20 € erstellen und
die Gestaltungssatzung für 8.568 €. Das Regierungspräsidium hat zugesagt, die Kosten für
den Werteplan zu übernehmen. Vom Regierungspräsidium wird empfohlen, den Auftrag an
die Fa. Strebewerk zu vergeben.
Ein Gemeinderat fragt nach, ob bereits schon konkrete Erfahrungen anderer Kommunen mit
den genannten Firmen vorhanden sind. Ihm ist es ein Anliegen, dass den Planern konkrete
Vorgaben an die Hand gegeben werden, wie z. B. dass man den Ortskernbereich in 2
Zonen aufteilen möchte.
BM Rupp stellt klar, dass die Gemeinde den Auftrag für die Gestaltungssatzung vergeben
muss und nicht das Regierungspräsidium. Insofern kann die Gemeinde auch entsprechende
Vorgaben machen.
Auf Nachfrage einer Gemeinderätin führt OBM Gaiser aus, dass der Werteplan lediglich die
Grundlagenermittlung darstellt. Das bedeutet, dass der Bestand der historischen
Bausubstanz in der Gemeinde aufgenommen wird und eine Art Kartei darüber angelegt wird.
Dies hat noch nichts mit einer Gestaltungssatzung zu tun. Diese Satzung stellt ein formales
Regelwerk dar, das der Gemeinderat beschließt.
Ein Gemeinderat ist nicht der Meinung, dass ein Planungsbüro beauftragt werden sollte,
sondern dass man die Regelungen selber treffen sollte. Dies wird er auch beantragen.
BM Rupp entgegnet, dass es eine Frage des Anspruchs an die Satzung und der rechtlichen
Ausgestaltung ist. Auch andere Kommunen, zuletzt Sipplingen, haben hierzu ein
Planungsbüro beauftragt. Es liegen aber keine eigenen Erfahrungswerte von den Büros vor.
Hier sollte man sich allerdings auf die Empfehlung des Regierungspräsidiums als
Fachbehörde verlassen können.
Ein anderer Gemeinderat erklärt, dass – wenn man schon Geld in die Hand nimmt - man
dann auch wissen möchte, was man hierfür erhält. Er möchte anhand des Regelwerks genau
wissen, wo welche Maßnahmen möglich sind und wo nicht. Die bisherige Situation, dass
man längere Zeit auf die Genehmigung des Regierungspräsidiums warten muss, ist für ihn
unbefriedigend.
Ein weiterer Gemeinderat begrüßt, dass die Probleme, die schon seit geraumer Zeit
vorhanden sind und bei Bauherren für Unmut sorgen, nun auch gelöst werden sollen. Er
hätte aber gerne von den beiden Büros Referenzen, um beurteilen zu können, welches Büro
zu der in Bermatingen vorhandenen Problematik passt. Sein Augenmerk wird von ihm nicht
auf die Kosten gelegt, sondern auf die Qualität. Er wird daher den Antrag stellen, den
Vergabebeschluss zunächst zurückzustellen.
Ein Gemeinderat bittet darum, Kontakt mit anderen Gemeinden, bei denen die
Planungsbüros bereits tätig waren, herzustellen. Man sollte aber ein Planungsbüro
beauftragen, da es sich bei der Erstellung einer Denkmalsatzung um eine sehr spezielle
Aufgabe handelt.
BM Rupp greift den Vorschlag auf, diese Thematik nochmals zu vertagen mit dem Ziel,
Vertreter beider Büros für eine der nächsten Sitzung einzuladen oder alternativ nähere
Informationen über diese beiden Büros vortragen zu können.

6. Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2013 und mittelfristiger Finanzplanung bis 2016

a) Sachvortrag
Der Verwaltungshaushalt 2013 ist durch Gewerbesteuerrückzahlungen leider nicht in der
Lage den laufenden Betrieb zu decken und erwirtschaftet eine negative Zuführung vom
Vermögenshaushalt in Höhe von 238.400 €.
Im Verwaltungshaushalt sind Mehreinnahmen beim kommunalen Finanzausgleich von rund
177.000 € geplant. Diese Mehreinnahmen resultieren nicht wie so oft aus der zweijährigen
Verzögerung des Finanzausgleichs bei der sich ein schlechteres Jahr mit mehr Einnahmen
auswirkt, sondern aufgrund der gestiegenen Verteilungsmassen beim Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Leider muss bei den
eigenen Steuern, speziell bei der Gewerbsteuer, von einem deutlich niedrigeren Aufkommen
ausgegangen werden. Ursache hierfür sind mehrere Rückzahlungen von Gewerbesteuer für
zurückliegende Jahre. Die Haushaltsplanung 2012 hatte eine positive Zuführungsrate. Diese
hätte man unter Nichtbeachtung der Rückzahlung zuviel bezahlter Gewerbesteuer für die
vergangenen Jahre auch im Haushalt 2013 erreicht.
Betrachtet man die Entwicklungen der Finanzausstattung im Kontext wird deutlich, dass viele
Faktoren der Haushaltsplanung fremdbestimmt sind und nicht in der Macht der Gemeinde
liegen. Des Weiteren ist zu erkennen in wie weit sich positivere Zahlen aus dem
Finanzausgleich und eine allgemein stabilere Wirtschaftslage auf die Zuführungsrate
auswirken können. Leider gelten diese Vorzeichen in die positive und die negative Richtung.
Durch die o.g. Systematik des Finanzausgleiches wird sich aber ein wesentlicher Teil der
jetzt zurück zu erstattenden Gewerbesteuer im Jahr 2015 in deutlich höheren Zuweisungen
einerseits und geringeren Umlagen andererseits widerspiegeln und uns dann in die Lage
versetzen, die Rücklage wieder anzufüllen.
Der Vermögenshaushalt ist nur durch eine Rücklagenentnahme von 979.600 € und einer
Kreditaufnahme in Höhe von 350.000 € zu finanzieren. Die negative Situation im
Verwaltungshaushalt und ein erneut hohes Investitionsvolumen machen dies leider
unumgänglich.

b) Antrag der Verwaltung
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 in der vorgelegten
Fassung zu verabschieden.

c) Diskussion
BM Rupp erläutert, dass der Gemeinde Bermatingen nach guten Jahren nun ein
schwierigeres Haushaltsjahr bevorsteht. Mehrere Gewerbesteuerrückzahlungen haben die
Haushaltsplandaten deutlich verschlechtert. Dies stellt aber einen Einmaleffekt dar. Die
Rückzahlungen können aus der Allgemeinen Rücklage finanziert werden. Man muss
erkennen, dass der Betrag, der zurückgezahlt werden muss, den Betrieben schlicht zusteht.
Dennoch wird es auch dieses Jahr gelingen, den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Auf Nachfrage einer Gemeinderätin erklärt BM Rupp, dass die Gemeinde von den Betrieben
über die Gewerbesteuervorauszahlung, die vom Finanzamt über den Gewerbesteuermessbetrag
festgesetzt wurde, zuviel Geld erhalten hat. Und dieses Geld muss nun aufgrund der
tatsächlich schlechteren Jahresabschlüsse der Unternehmen zurückgezahlt werden. Die
Gemeinde hat hierzu keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten, die Grundlagen für die
Steuerfestsetzungen treffe allein das Finanzamt. Hintergrund der Rückzahlung war, dass
festgestellt wurde, dass die Gewerbesteuer eines Betriebes rückwirkend ab dem Jahr 2010
auf zwei Standorte aufgeteilt werden muss. Eine Kontaktaufnahme mit dem Gewerbebetrieb
hat ergeben, dass dieser Betrieb gewillt ist, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den
größten Anteil der Gewerbesteuer bei der Gemeinde Bermatingen zu belassen.
RAL Krause erläutert ausführlich den Haushalt. Er stellt fest, dass sich die
Einnahmesituation deutlich verbessert hat. Ende 2012 konnten 700.000 € dem
Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die Kreditermächtigung musste im vergangenen Jahr
nicht in Anspruch genommen werden. Das Jahr 2013 wäre grundsätzlich aufgrund der
höhere Umlagen, höheren Einkommenssteueranteile und der höhere Schlüsselzuweisungen
eigentlich ein gutes Planungsjahr. Durch die Gewerbesteuerrückzahlung muss jedoch der
Gewerbesteueransatz von 900.000 € auf 200.000 € reduziert werden. Somit ergibt sich eine
Negativzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 228.000 €. Ein Blick in die Zukunft
zeigt aber, dass im Jahr 2015 wieder mit einer Zuführung in Höhe von 1 Mio. € gerechnet
werden kann. Der Schuldenstand betrug zum 01.01.2012 rund 1,750 Mio. €. Dieser konnte
zum 01.01.2013 auf 1,444 Mio. € reduziert werden. Dies entspricht einem Betrag von 373 €
pro Einwohner. Aufgrund der Planunterlagen steigt dieser Betrag zum Ende des Jahres auf
1,639 Mio. € an, was einem Betrag von 422,98 € entspricht. Damit liegt man aber immer
noch unter dem Landesdurchschnitt.
HAL Kienle stellt den Stellenplan vor. Er verweist darauf, dass die Personalkosten aufgrund
der Haushaltssituation sehr knapp kalkuliert wurden und z. B. keine Krankheitsvertretungen
eingerechnet sind.

d) Beschluss
Der Gemeinderat verabschiedet mehrheitlich mit einer Gegenstimme die Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 in der vorgelegten Fassung.

7. Verabschiedung des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb
Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2013

a) Sachvortrag
Im Erfolgsplan für 2013 ist ein Verlust von 7.500 EUR eingeplant. Es wird ein leichtes Defizit
angestrebt um eine Steuerpflicht zu verhindern. Der Gemeinderat hat bereits beschlossen
diesen Verlust in die Folgejahre zu übertragen. Die Wasserverbrauchsgebühr wurde in der
Sitzung vom 14.12.2010 von 0,76 €/m³ auf 0,85 €/m³ erhöht. Um für die Sicherheit und die
kontinuierliche Betreuung und Erneuerung des Wassernetzes zu sorgen, findet sich unter
der Position Personalausgaben weiterhin eine Vollzeitstelle.
Im Vermögensplan sind für mehrere kleinere Erschließungen unter der Position ‘allgemeine
Erweiterungen‘ Haushaltsmittel eingeplant. Hierunter fallen auch die aus dem
Wasserstrukturgutachten gewonnenen Erkenntnisse und die damit verbundene
konzeptionelle Überarbeitung des Wassernetzes in Bezug auf Versorgungssicherheit und
Wasserdruck. Unter ‘Hochbehälter Technik‘ sind der Einbau einer Lüftung im Hochbehälter
Holzberg und die Planung zur Fernwirktechnik angedacht. Es ist eine Kreditaufnahme in
Höhe von 70.000 € eingeplant.

b) Antrag der Verwaltung
Den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2013 in der
vorgelegten Fassung zu verabschieden.

c) Beschluss
Ohne weitere Aussprache verabschiedet der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2013 in der vorgelegten
Fassung.

8. Sanierung der Straßenbeleuchtung
- Erneuerung der Leuchtenköpfe mit LED-Technik
- Vergabe

a) Sachvortrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat bereits bei der Vergabe des Straßenbeleuchtungsvertrages
beschlossen, Mittel in die Finanzplanung bis 2015 zum Austausch der
HQL-Leuchten einzustellen, da ab 2015 keine Quecksilberdampfleuchten mehr zur
Verfügung stehen.
Danach fand eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit Gemeinderat und Ortschaftsrat zur
Auswahl der Leuchtenköpfe statt, um den Zuschussantrag stellen zu können. Hierbei hat
man sich für die „Siteco LED Pilzleuchte“ für die Wohngebiete und für die Leuchte „Siteco SL
10 Mini LED“ für die Hauptverkehrsstraßen ausgesprochen.
Darauf hin wurde dann von der Verwaltung für den ersten Abschnitt des Austausches für
einzelne Wohngebiete der Förderantrag gestellt und nach dessen Bewilligung hierfür vom
Bauamt die Ausschreibung erstellt. Die Submission hierzu fand am 02.04.2013 statt.
Es haben 2 Anbieter mit folgendem Ergebnis abgegeben:
1. EnBW Regional AG, Tuttlingen 77.598,76 € (brutto)
2. Stadtwerke am See, Friedrichshafen/Überlingen 85.810,23 € (brutto)
Nach Abzug der Zuwendung in Höhe von 25 % verbleibt der Gemeinde bei Vergabe an den
günstigsten Bieter ein Eigenanteil von 58.199,07 €

b) Antrag der Verwaltung
Dem günstigsten Bieter, der Fa. EnBW Regional AG, den Auftrag zu erteilen.

c) Diskussion
OBM Gaiser erklärt, dass insgesamt 134 Leuchtpunkte ausgetauscht werden sollen. Der
Austausch muss bis zum 30.06.2013 erfolgen.
Auf Nachfrage eines Gemeinderates erklärt OBM Gaiser, dass die Stromeinsparung
aufgrund des Austausches bei rund 62 % liegt. Dies entspricht rund 20.000 kw/h bzw. einem
Betrag von rund 4.000 – 5.000 € / Jahr.

d) Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Fa. EnBW Regional AG den Auftrag für den
Austausch der Beleuchtung zum Angebotspreis von 77.598,76 € zu erteilen.

9. Verschiedenes, Anfragen, Wünsche
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

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