Gemeinde Bermatingen

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Hier finden Sie die Nachberichte aus den Gemeinderatssitzungen von 2013 bis 2023.

Gemeinderatssitzung vom 25.06.2013

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Gemeinderatssitzung vom 25.06.2013

1. Aktuelle Informationen
BM Rupp bedankte sich herzlich bei den Ministranten von Ahausen und Bermatingen, die
sich an der diesjährigen 72-Stunden-Aktion beteiligt haben und am zurückliegenden
Wochenende eine Grillhütte am Skaterplatz erstellt haben.
HAL Kienle verweist auf die hohen Anmeldezahlen für die diesjährige Bärenhausen-Woche
und erklärt, dass noch dringend weitere Helfer benötigt werden.

2. Fragen und Anregungen von Bürgern und Einwohnern
Fragen und Anregungen werden keine geäußert.

3. Kinderhaus Bermatingen
- Beschluss über die Einrichtung einer 3. Kleinkindgruppe

a) Sachvortrag
Im Frühjahr 2011 wurde das neue Kinderhaus mit seinen 4 Gruppen für Kinder über 3 Jahre
und seinen 2 Kleinkindgruppen in Betrieb genommen. Zum 01.03.2011 startete damals die
Kleinkindbetreuung in Bermatingen zunächst mit einer Kleinkindgruppe. Seit dem 01.09.2012
ist nun auch die 2. Kleinkindgruppe in Betrieb.
Die Gemeinde Bermatingen hat die politischen Zielvorgaben, dass ab dem 01.07.2013 für
jedes 3. Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen muss, erfüllt. Dank
der Kindertagespflege, die in Bermatingen rund 15 Betreuungsplätze anbieten kann, nimmt
Bermatingen bei der Versorgungsquote einen Platz unter den Top 10 im Bodenseekreis ein.
Allerdings greift zum o.g. genannten Termin der Rechtsanspruch, wonach für jedes Kind ab
dem 1. Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung stehen muss. Auch in
Bermatingen zeichnet sich nun ab, dass die politische Zielvorgabe zu niedrig angesetzt ist.
Bei der Vorstellung des Kindergartenbedarfsplan 2012/2013 in der Gemeinderatssitzung
vom 20.10.2012 wurde darauf hingewiesen, dass beide Kleinkindgruppen zum Zeitpunkt
01.09.2013 mit 19 Plätzen nahezu voll belegt sein werden und eine Warteliste für das Jahr
2013/2014 nicht gänzlich auszuschließen ist. Der Bedarf im Kleinkindbereich ist nach wie vor
sehr hoch und sowohl Kindergartenleitung wie auch Verwaltung sind der Auffassung, dass
die geschaffenen 20 Kleinkindplätze zur dauerhaften Bedarfsdeckung nicht ausreichend sein
werden.
Aktuell liegen dem Kindergarten Bermatingen folgende Anmeldezahlen vor:
Zugang Abgang Summe
September 2013: 23 Kinder
Oktober 2013: +1 -2 22 Kinder
November 2013 +0 -0 22 Kinder
Dezember 2013: +0 -1 21 Kinder
Januar 2014: +4 -0 25 Kinder
Februar 2014: +1 -1 25 Kinder
März 2014: +2 -1 25 Kinder
Vor einigen Jahren konnte man noch davon ausgehen, dass der Bedarf an
Betreuungsplätzen augrund der demographischen Entwicklung zurückgeht. In Bermatingen
ist bislang kein Absinken der Geburtenrate zu erkennen. Erfreulicherweise ist sogar eher
eine gegenteilige Entwicklung vorhanden:
Die durchschnittliche Geburtenquote in den Jahren 2000-2004 lag bei 37,2 Kinder/Jahr und
ist in den folgenden 5 Jahren um 4 % abgesunken (2005-2009: 33,2 Geburten/Jahr). Diese
Quote ist in den Jahren 2010-2012 wieder auf durchschnittlich 36 Geburten/Jahr
angestiegen. Im Jahr 2012 waren sogar 40 Geburten zu verzeichnen. Die Grenze von 40
Kindern wurde letztmals 2007 mit ebenfalls 40 bzw. 2003 mit 43 Geburten erreicht.
Außerdem ist davon auszugehen, dass der Prozentsatz der Eltern, die wieder nach der
einjährigen Babypause in das Berufsleben einsteigen, zunehmen wird. Aufgrund des
Fachkräftemangels werden auch die Betriebe Anreize schaffen, diese Tendenz weiter zu
forcieren.
Bereits bei der Konzeption des Kinderhauses wurde eine Option mit einer weiteren
Kleinkindgruppe eingeplant. Aufgrund der aktuellen Entwicklung bestehen daher
Überlegungen diese Option zeitnah umzusetzen. Der Anbau könnte im hinteren Bereich in
Richtung Pfarrwiesen angelegt werden.
Im März 2013 hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport das Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ aufgelegt, das – analog zur damaligen Förderung beim Bau
des Kinderhauses – jeden neu geschaffenen Kleinkindplatz mit 12.000 € fördert. Mit
Zustimmung des Gemeinderates und des Stiftungsrates hat die Gemeindeverwaltung Herrn
Architekt Kolberg beauftragt, Planungsunterlagen für eine 3. Kleinkindgruppe zu erstellen
und mit Schreiben vom 24.04.2013 wurde ein entsprechender Zuschussantrag beim
Regierungspräsidium eingereicht. Seit dem 15.05.2013 liegt der Gemeinde die Zusage über
eine Projektförderung über 120.000 € vor. Zwischenzeitlich wurde das Investitionsprogramm
zum 31.05.2013 geschlossen, da bereits mehr Anträge eingegangen sind als Mittel zur
Verfügung stehen. Des Weiteren kann die Gemeinde auf einen Zuschuss aus dem
Ausgleichsstock in 2014 hoffen. Vorsorglich wurde bereits der Antrag auf vorzeitige
Baufreigabe gestellt.
Mit Schreiben vom 13.05.2013 wurde die Kirchengemeinde gebeten, eine Stellungnahme
abzugeben, ob sie diese Anbaumaßnahme mittragen kann und ob sie bereit ist, die
Trägerschaft auch über die 3. Kleinkindgruppen zu übernehmen. Gleichzeitig wurde
nachgefragt, ob ggf. auf die Einrichtung eines paritätisch besetzen Bauausschusses
verzichtet werden kann, da sich der 3. Kleinkindgruppenraum am bestehenden Gebäude
bzw. dessen Inneneinrichtungen orientieren wird.
Der Stiftungsrat wird lt. Beschluss vom 16.05.2013 die Entscheidung über die Einrichtung
einer 3. Kleinkindgruppe mittragen. Weiter wurde beschlossen, dass auf die Einrichtung
eines Bauausschusses verzichtet werden kann, sofern Frau Laube
(Kindergartenbeauftragte) und Frau Streif (Kindergartenleiterin) in den
Entscheidungsprozess eingebunden werden.

b) Finanzierung
Mit einem Baubeginn ist im späten Herbst 2013 zu rechnen. Es sollte Zielsetzung sein, dass
der Anbau zum 01.03.2014 in Betrieb genommen werden kann, da dieser Termin den
Stichtag für die Bezuschussung nach dem Kindergartenlastenausgleich darstellt.
Lt. einer Kostenschätzung des Architekturbüros Kolberg liegen die Kosten für den Anbau bei
400.000 €. Demgegenüber stehen Einnahmen von 120.000 € über das Investitionsprogramm
des Landes. Außerdem wird im Jahr 2014 ein Zuschussantrag aus dem Ausgleichsstock des
Landes beantragt, deren Bewilligung sehr gute Chancen eingeräumt werden.
Aufgrund des Baubeginns im Herbst 2013 sollte eine 1. Kostenrate (außerplanmäßig) im
Jahr 2013 mit 50.000 € im Haushalt vorgesehen werden. Die weiteren Kosten sind im
Haushalt des Jahres 2014 zu veranschlagen.
Frau Elke Laube und Frau Gaby Streif werden an der Sitzung teilnehmen und für evtl.
Fragen zur Verfügung stehen.

c) Antrag der Verwaltung
1. Den Grundsatzbeschluss über den Anbau einer 3. Kleinkindgruppe an das
bestehende Kinderhaus zu fassen und die Verwaltung mit den weiteren Schritten zu
beauftragen. Dieser Grundsatzbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das
Regierungspräsidium dem Antrag auf vorzeitige Baufreigabe statt gibt.
2. Auf die Einrichtung eines paritätisch besetzten Bauausschusses zu verzichten, unter
der Maßgabe, dass man sich an dem bestehenden Gebäude und deren
Inneneinrichtung orientiert und eine enge Abstimmung mit Frau Laube und Frau Streif
stattfindet.
3. Einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 € entsprechend des
Baufortschrittes im Jahr 2013 zuzustimmen sowie die weiteren finanziellen Mittel im
Jahr 2014 bereit zu stellen.

d) Diskussion
BM Rupp erklärt nach kurzer Einleitung in das Thema, dass aufgrund der aktuellen
Entwicklung der Anbau einer weiteren Kleinkindgruppe eigentlich alternativlos sei.
Er bittet HAL Kienle den Sachvortrag vorzunehmen.
HAL Kienle erläutert anhand einer Präsentation ausführlich das Referat und macht deutlich,
dass nach wie vor ein hoher Bedarf an Kleinkindbetreuungsplätzen besteht. Man hat zwar
derzeit eine Versorgungsquote von 40 %, d.h. für mehr als jedes 3. Kind steht ein
Betreuungsplatz zur Verfügung. Somit wird die politische Zielvorgabe, dass für 34 % aller
Kinder unter 3 Jahren ein Platz zur Verfügung stehen soll, schon jetzt übererfüllt. Im Zuge
des Kindergartenrechtsanspruches zum 01.08.2013 muss nun landesweit festgestellt
werden, dass diese politische Zielvorgabe nicht ausreichend ist und weitere Plätze
geschaffen werden müssen. In der Verwaltung hat man sich intensiv Gedanken darüber
gemacht, ob nicht evtl. andere Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen könnten.
Erfreulicherweise hat die Geburtenrate in den zurückliegenden 3 Jahren wieder
zugenommen. 2010 und 2011 waren 35 Geburten zu verzeichnen, im zurückliegenden Jahr
sogar 40 Geburten. Dies sowie der Umstand, dass die Zahl der Ganztageskinder im
Kindergarten Bermatingen zunimmt, führen dazu, dass sich die Zahl der maximal belegbaren
Plätze verringert. In Ahausen werden derzeit 4 Kinder integrativ betreut. Diese Zahl wird bis
Anfang 2014 auf 6 Kinder ansteigen. Für jedes integrativ betreute Kind muss die
Maximalbelegung um 1 Kind abgesenkt werden. Somit werden die Kindergartengruppen
auch für Kinder über 3 Jahre weiterhin sehr gut belegt sein und es gibt mittelfristig nach
derzeitigem Stand keine Möglichkeit, altersgemischte Gruppen zu bilden oder Räume
umzunutzen. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Zuschussquote von mindestens
50 % erreicht wird, so dass bei Baukosten von 400.000 € letztendlich noch 180.000 € -
200.000 € von der Gemeinde abgedeckt werden müssen. Bei einer Kleinkindgruppe ist von
120.000 € an laufenden Kosten/Jahr auszugehen; im Gegenzug erhält die Gemeinde jährlich
derzeit einen Zuschuss vom Land in Höhe von 12.000 € pro Kleinkind, so dass auch für den
laufenden Betrieb eine gute Zuschussquote erzielt werden kann. Zwar sind in den vergangen
3 Jahren die Ausgaben im Kindergartenbereich von 420.000 € im Jahr 2010 auf 610.000 €
im Jahr 2012 angestiegen. Im Gegenzug konnten die Einnahmen im gleichen Zeitraum von
210.000 € auf 340.000 € erhöht werden. Das Defizit, das sich im gemeindlichen Haushalt
niederschlägt, lag 2010 bei 210.000 € und im Jahr 2012 bei 250.000 €. Aufgrund der
gestiegenen Zuschüsse ist davon auszugehen, dass dieses Defizit im Jahr 2013 konstant
gehalten werden kann.
BM Rupp ergänzt, dass man einen Zuschuss für den Ausgleichsstock 2014 für diese
Maßnahme im Herbst stellen wird und dass die Förderchancen aufgrund des Fördervorrangs
für Kleinkindbetreuung gut sind. Man ist zuversichtlich einen Zuschuss im 6-stelligen Bereich
zu erhalten. Bevor die Maßnahme begonnen werden kann, muss jedoch von Seiten des
Regierungspräsidiums eine vorzeitige Baufreigabe vorliegen.
Auf Nachfrage eines Gemeinderats erklärt HAL Kienle, dass die Kindertagespflege auch bei
der Inbetriebnahme der 3. Kleinkindgruppe dringend benötigt wird. Insbesondere auch
deswegen, da die Kindertagespflege die Randzeiten am Abend oder auch am Wochenende
abdecken kann.
Eine Gemeinderätin zeigt sich erfreut über die Entwicklung der Geburtenjahrgänge. Man ist
gesetzlich verpflichtet, den Bedarf an Kleinkindbetreuungsplätzen zu decken, in sofern
spricht sie sich für den Anbau aus. Man sollte parallel dazu auch weiterhin die
Kindertagespflege unterstützen.
Eine weitere Gemeinderätin erklärt, dass sie freudig überrascht ist, dass der Bedarf für eine
3. Kleinkindgruppe jetzt schon vorhanden ist. Sie unterstützt es, dass auf einen
Bauausschuss verzichtet wird und die Maßnahmen in enger Abstimmung mit Frau Streif und
Frau Laube erfolgen.
Auf Nachfrage eines weiteren Gemeinderats zum Fachkräftemängel erklärt Frau Streif als
sachkundige Einwohnerin, dass der Kindergarten immer wieder Blindbewerbungen erhält.
Bislang ist es daher auch stets gelungen, die Erzieherstellen wieder zu besetzen.
BM Rupp ergänzt, dass mit dem Kinderhaus eine attraktive Einrichtung sowie ein motiviertes
und engagiertes Team vorhanden sind.
Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass es sich bei dem Kinderhaus um ein Schmuckstück
handelt. Da nun auch daran gedacht ist, das Umfeld zu gestalten, wird der Bereich ebenfalls
nochmals aufgewertet. Er sieht aufgrund der Gesamtsituation keine Gefahr, dass die
Erzieherinnenstellen unbesetzt bleiben.

d) Beschluss
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Unter dem Vorbehalt einer vorzeitigen Baufreigabe durch das Regierungspräsidium eine
dritte Kleinkindgruppe an das bestehende Kinderhaus anzubauen und die Verwaltung mit
den weiteren Schritten zu beauftragen.
2. Auf die Einrichtung eines paritätisch besetzten Bauausschusses zu verzichten, unter der
Maßgabe, dass man sich an dem bestehenden Gebäude und deren Inneneinrichtung
orientiert und eine enge Abstimmung mit Frau Laube und Frau Streif stattfindet.
3. Einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 € entsprechend des
Baufortschrittes im Jahr 2013 zuzustimmen sowie die weiteren finanziellen Mittel im Jahr
2014 bereit zu stellen.
BM Rupp bedankt sich bei der Kirchengemeinde für die guten Gespräche und die
Bereitschaft, die Maßnahme positiv zu begleiten und die Trägerschaft auch für die 3.
Kleinkindgruppe zu übernehmen.

4.) Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2013/2014 und
2014/2015

a) Sachvortrag
Die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände haben neue Empfehlungen zur
Festsetzung der Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015
veröffentlicht. Nach wie vor ist die Zielsetzung, dass über die Elternbeiträge 20 % der
Betriebsausgaben gedeckt werden sollen. Die Empfehlungen berücksichtigen die
voraussichtlichen Personal- und Sachkostensteigerungen in Höhe von ca. 3 % pro Jahr und
bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades.
Nach dem Kindergartenvertrag ist für die Festsetzung der Kindergartengebühren die
Kirchengemeinde zuständig. Sofern die Kirchengemeinde die Höhe der Gebühren nicht
entsprechend den Vorgaben der Spitzenverbände festsetzt, ist das Einvernehmen der
Gemeinde erforderlich.
Um ein weiteres Absinken des Kostendeckungsgrades zu vermeiden und um evtl. nicht zu
einem späteren Zeitpunkt eine deutlich stärkere Erhöhung vornehmen zu müssen hat der
Stiftungsrat beschlossen, eine Gebührenanpassung zum 01.09.2013 und zum 01.09.2014
vorzunehmen. Die Erhöhung fällt moderat aus; so erhöht sich z. B. die Gebühr bei der
Regelbetreuung um jeweils 3 € bei Ein- und Zweikindfamilien und um 2 € bzw. 1 € bei den
Drei- und Vierkindfamilien.
Aufgrund der Einführung der Ganztagesbetreuung in Ahausen an 2 Tagen ist es auch
erforderlich, die in diesem Zusammenhang eingeführten Gebührensätze anzupassen. Der
Grund, weshalb für die Ganztagesbetreuung an ein oder zwei Tagen nicht die gleichen
Gebührensätze wie im Kindergarten Bermatingen angewandt werden, ist darin zu sehen,
dass die Betreuungszeit in Ahausen deutlich geringer ist als in Bermatingen und insofern ein
Abschlag vorgenommen wurde:
Ahausen Bermatingen
Ganztagesbetreuung 1 Tag 30,0 Std. 33,5 Std.
Ganztagesbetreuung 2 Tage 32,5 Std. 37 Std.
Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten lag im Jahr 2012 bei
17,66 % in Bermatingen und 17,56 in Ahausen.

b) Antrag der Verwaltung
Hiervon nimmt der Gemeinderat Kenntnis.

c) Diskussion/Beschluss
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat von der Gebührenanpassung Kenntnis.

5.) Information über den interkommunalen Kostenausgleich für die
Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Gemeinden des
Bodenseekreises

a) Sachvortrag
Am 22. September 2009 hat der Gemeinderat dem Vertrag über den interkommunalen
Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und
Gemeinden des Bodenseekreises zugestimmt.
Hintergrund dieses Vertrages war, dass der Landtag zum 01.01.2009 ein neues
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) beschlossen hat, wonach die Standortgemeinde
einen Anspruch auf Kostenausgleich für jedes auswärtige Kind, das einen Kindergarten
besucht, gegenüber der Wohnsitzgemeinde hat.
Der Kostenausgleich beträgt
- für jedes auswärtige Kind unter 3 Jahren 75 % der Betriebskosten (abzüglich der
pauschalen Zuweisung nach Finanzausgleichsgesetz)
- für jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt 63 % der
Betriebskosten (abzüglich der pauschalen Zuweisung nach dem
Finanzausgleichsgesetz).
Um Rechtstreitigkeiten unter den Gemeinden zu vermeiden, haben sich alle Gemeinden und
Städte des Bodenseekreises darauf verständigt, die von Städtetag und Gemeindetag
festgelegten Platzkosten als Kostenausgleichsgrundlage anzuerkennen. Bei diesen
Platzkosten wird - ausgehend von durchschnittlichen Aufwendungen im Personal- und
Sachkostenbereich - differenziert zwischen Betreuungsart und Betreuungsumfang.
Die vom Gemeinde- und Städtetag empfohlenen Platzkosten betragen:
für das Jahr nachrichtlich
2012 2011 2010 2009
Ü3-Bereich
Regelkindergarten 1.195 € 850 € 1.010 € 1.040 €
VÖ-Kindergarten 1.950 € 1.450 € 1.610 € 1.640 €
Ganztageskindergarten 2.810 € 2.450 € 2.710 € 2.710 €
U3-Bereich
Halbtags-Krippe 450 € 3.470 € 3.780 € 4.170 €
VÖ-Krippe 630 € 4.800 € 5.250 € 5.800 €
Ganztagskrippe 900 € 6.910 € 7.580 € 8.340 €
Bei der letztjährigen Information über diese Thematik wurde aufgrund der stark sinkenden
Platzkosten im Kleinkindbereich prognostiziert, dass voraussichtlich beim Kostenausgleich
2012 kein Defizit mehr entstehen wird.
Auf der Basis der vom Städte- und Gemeindetag empfohlenen Platzkosten wurden
nachstehend aufgeführte Beträge mit den umliegenden Gemeinden verrechnet:
bezahlt an erhalten von
2012 2011 2010 2012 2011 2010
Deggenhausertal 5.066 € 15.476 € 4.928 € 498 € 3.850 € 2.020 €
Friedrichshafen - 4.303 € 6.343 € 2.810 € 1.531 € -
Heiligenberg - - - 1.505 € - -
Immenstaad - - 2.938 € - 283 € -
Illmensee 132 € - - - - -
Markdorf - - 7.959 € 1.207 € 4.000 € -
Meersburg 650 € - - - - -
Oberteuringen 188 € - - - - -
Salem - - - 6.177 € 2.958 € 2.188 €
Stetten 650 € - - - - -
Uhldingen 450 € 865 € 505 € 199 € 1.452 € 1.094 €
Überlingen - 708 € - - - -
Summe: 7.136 € 21.352 € 22.673 € 12.397 € 14.074 € 5.302 €
Die Gemeinde Bermatingen hat im Jahr 2012 insgesamt 12.397 € von umliegenden
Gemeinden erhalten und 7.136 € an umliegende Gemeinden bezahlt, sodass sich erstmals
ein positives Saldo von insgesamt 5.261 €. In den vergangenen Jahren musste noch ein
Minusbetrag von 7.278 € (2011) bzw. 17.370 € (2010) festgestellt werden.
Im Jahr 2012 haben 9 Kinder (2011: 10 Kinder, 2010: 14 Kinder, 2009: 9 Kinder) aus
Bermatingen auswärtige Kindergärten besucht, hingegen waren 14 Kinder (2011: 11 Kinder,
2010: 6 Kinder; 2009: 10 Kinder) aus auswärtigen Gemeinden in den beiden Kindergärten in
Bermatingen angemeldet. Somit liegt erstmals die Zahl der auswärtigen Kinder deutlich über
der Zahl der Kinder aus Bermatingen, die Einrichtungen aus anderen Gemeinden besuchen.
Auch dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass Bermatingen im Bereich der
Kinderbetreuung gut aufgestellt ist.
Anmerkung:
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Gemeinde Bermatingen zwischenzeitlich sämtliche
Beträge von anderen Gemeinden in Rechnung gestellt wurden. Dennoch ist nicht
auszuschließen, dass im Laufe des Jahres noch Rechnungen nachgereicht werden.

b) Antrag der Verwaltung
Von der Abrechnung 2012 entsprechend des Vertrages über den interkommunalen
Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und
Gemeinden des Bodenseekreises Kenntnis zu nehmen.

c) Beschluss
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat von der Abrechnung 2012 entsprechend
des Vertrages über den interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger
Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Bodenseekreises Kenntnis.

6. Verschiedenes, Anfragen und Wünsche
1. Eine Gemeinderätin führt aus, dass die Projektgruppe „Energie“ einen 12-seitigen
Bericht verfasst und diesen Bericht bei der Gemeinde eingereicht hat. Sie bittet
darum, den Arbeitskreis Energie einzuberufen, um Information zum aktuellen
Verfahrensstand zu erhalten. Außerdem bittet Sie um Information zum weiteren
Vorgehen bzgl. der Ergebnisse aus dem Demografie-Workshop.
BM Rupp berichtet, dass das Land Baden-Württemberg neuerdings
Machbarkeitsstudien zur kleinen Wasserkraft bezuschusst. Aufbauend auf den
Vorarbeiten der Projektgruppe wurde ein Angebot zur Erstellung einer solchen Studie
eingeholt, die diese Vorarbeiten berücksichtigen sollte. Dieses Angebot, das
Grundlage für die Förderung durch das Land ist, musste aber nochmals korrigiert
werden, da der Preis bei den umfangreichen Vorarbeiten als zu hoch angesehen
wurde. Zwischenzeitlich liegt das korrigierte Angebot vor, das an das Landratsamt zur
Prüfung auf Zuschussfähigkeit weitergereicht wurde. Sobald der Zuschussbescheid
eingehe, werde das Büro beauftragt und der Arbeitskreis, dem auch Vertreter des
Gemeinderats angehören, zu einer weiteren Sitzung eingeladen werden.
Bzgl. der Fortsetzung des Demografie-Workshops erklärt BM Rupp, dass sich die
Verwaltung über das zentrale Ergebnis der ersten Workshops, nämlich der
Einrichtung einer Informations- und Vermittlungsstelle in der Gemeinde intensive
Gedanken gemacht habe. Dem Wunsch der Bürgerschaft Rechnung tragend, diese
Stelle nach Möglichkeit im Rathaus anzusiedeln, wurden im Rahmen der
Haushaltsplanung die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen
diskutiert und vorbehaltlich des Gesamtkonzeptes auch vorgesehen. Daraufhin wurde
der Aufgabenkatalog dieser Stelle zwischenzeitlich erstellt.
Des Weiteren wurden in Gesprächen mit dem MiM e.V. gemeinsam überlegt, ob evtl.
unter dem Dach des MiM e.V. eine Koordinierungsstelle für ehrenamtliche
Nachbarschaftshilfe installiert werden könnte.
Es ist nun als nächstes geplant, unter Moderation von Frau Prof. Dr. Kallfaß in einem
weiteren Workshop diese Zwischenergebnisse vorzustellen und mit den Bürgern das
weitere Vorgehen zu besprechen. Das Gesamtergebnis soll dann im Oktober oder
November im Gremium vorgestellt und umgesetzt werden.
2. Auf Nachfrage eines Gemeinderats zum Zensus 2011 erläutert BM Rupp, dass die
Gemeinde lt. dem Zensus rund 45 Bürger weniger zu verzeichnen hat. Dies
entspricht einer Abweichung von -1,2 %. Somit liegt man deutlich unter dem
Landesdurchschnitt von -2,5%. Es besteht allerdings noch keine Klarheit darüber
welche finanziellen Auswirkungen die Ergebnisse des Zensus im Rahmen des
kommunalen Finanzausgleichs letztlich haben werden.

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