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Hier finden Sie die Nachberichte aus den Gemeinderatssitzungen von 2013 bis 2023.
Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 19.02.2013
1. Aktuelle Informationen
1. Verkehrszählung
BM Rupp gibt bekannt, dass heute und morgen eine Verkehrszählung an drei
Standorten in Bermatingen und Ahausen von Mitarbeitern der Verwaltung und des
Bauhofs durchgeführt wird. Diese Zählung soll in das „Verkehrskonzept Bermatingen“
mit einfließen.
2. Fragen und Anregungen von Bürgern und Einwohnern
Ein Bürger hat sich darüber geäußert, dass der Mühlenweg in Richtung Säge inzwischen
wieder zahlreiche Schlaglöcher aufweist. Er bittet darum diese sobald als möglich
aufzufüllen.
BM Rupp erklärt hierzu, dass witterungsbedingt damit bis zum Frühjahr gewartet werden
müsse, der Bauhof aber so bald als möglich mit der Beseitigung der Schäden beginnen
werde.
3. Fracking im Bodenseeraum
- Information durch den Regionalverband
- Beschluss einer Resolution gegen Fracking
a) Sachvortrag
Das Thema Fracking beschäftigt die Menschen in unserer Raumschaft seit geraumer
Zeit. So wurde dieses Thema bereits im Regionalverband, im Kreistag sowie im
Kreisverband der Bürgermeister besprochen und dabei herrschte einhellig die Meinung,
dass Fracking im Bodenseeraum nicht erlaubt werden sollte. Aus der Mitte des
Gemeinderates wurde nun der Antrag gestellt, dieses Thema auch im Gemeinderat zu
besprechen, da die Schürfrechte für Fracking auch die Gemarkungsflächen von
Bermatingen und Ahausen betreffen.
Fracking ist ein sehr komplexes Thema und erfordert hohe Fachkompetenz. Wir haben
deshalb den Spezialisten des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Herrn
Köberle, eingeladen und gebeten zu diesem Thema zu referieren.
b) Antrag der Verwaltung
1. Fracking wird abgelehnt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der genehmigenden Behörde diese ablehnende
Haltung mitzuteilen.
c) Diskussion
BM Rupp begrüßte Herrn Köberle vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben und
bedankte sich für seine Bereitschaft vor dem Gemeinderat das umfangreiche und schwer
verständliche Thema „Fracking“ vorzustellen.
Herr Köberle berichtete ausführlich darüber, dass es in der Region 3 Felder gibt wo das
Gas in einer Tiefe von ca. 4000 m liegt und vorgesehen ist alte Erdgaslager wieder in
Betrieb zu nehmen. Da das Bergrecht Bundesrecht ist, kann nur über wasserrechtliche
Belange etwas gegen die Bohrungen unternommen werden. Bei der neuen
Fördertechnik wird mit hohem Druck unter Einsatz von Wasser, Sand und Chemikalien
das Gestein aufgebrochen, damit das Gas durch feine Risse großflächig entweichen
kann. Fracking gibt es seit langem in Deutschland, nicht aber die neuartige Förderung
mit Horizontalbohrungen. Bisher fehlt eine Regelung für den Umgang mit der
unkonventionellen Fördertechnik. Pro Verpressung werden ca. 2000 m³ Wasser plus
Chemikalien und Quarzsand benötigt, um damit mit einer Bohrung eine Fläche von 2-4
km² zu erschließen. Herr Köberle berichtete, dass bereits ein Schreiben des
Regionalverbands an Bundes- und Landesminister verschickt wurde, in dem sich der
Verband gegen Fracking ausspricht.
BM Rupp dankte Herrn Köberle für seine Ausführungen und eröffnet die Diskussion.
Eine Gemeinderätin möchte wissen, welche Chemikalien verpresst werden.
Herr Köberle antwortete, dass die Firmen darüber keine genaue Auskunft geben. Nach
Auskunft der Fa. Exon, werden 25-30 verschiedene Stoffe z.B. in Norddeutschland
verwendet. Je nach Gesteinsart gibt es verschiedene Zusammensetzungen.
Ein Ortschaftsrat fragte nach, ob im Pfrungener Gasspeicher auch russisches Gas
gelagert wird.
Hr. Köberle gab die Auskunft, dass das importierte Gas dort eingelagert wird und in den
Wintermonaten dann verteilt wird.
Eine Gemeinderätin fragte nach, ob das Thema „Fracking“ erst seit 2011 aktuell ist.
Hr. Köberle erläuterte, dass dies in Nordrheinwestfalen schon länger angewandt wird
und in Niedersachsen sogar ein recht altes Thema ist.
Ein Gemeinderat äußerte sich, dass eine regionale Energiegewinnung nicht um jeden
Preis getätigt werden sollte und vor allem nicht um den Preis der Gefährdung unseres
Grundwassers.
Eine andere Gemeinderätin kennt dieses Thema schon seit ihrer Kindheit, da sie in
Niedersachsen aufgewachsen ist und dort nach Erdöl gebohrt wird. Aber auch dort setzt
man sich inzwischen zur Wehr.
Ein weiterer Gemeinderat war der Auffassung, dass man das Grundwasser schützen
müsse. Diese Art des Abbaus bringt nur einen kurzfristigen Gewinn.
Herr Köberle fügte an, dass man nicht wüsste, wie sich der Untergrund dann
weiterentwickeln würde und es besteht auch ein Risiko bei Erdbeben.
Eine andere Gemeinderätin führte aus, dass der gesamte Stuttgarter Raum mit
Bodenseewasser versorgt wird und sie sich fragt wie diese Menschen dazu stehen, da ja
von einer Gefährdung des Trinkwassers nicht auszuschließen sei.
Herr Köberle antwortete, dass die Landesregierung sich gegen Fracking wehrt. Auch die
Bodenseewasserversorgung ist gegen Fracking im Einzugsgebiet des Bodensees.
Entschieden werde letztlich aber nicht nach Wasserrecht, sondern nach Bergrecht. Dies
sei mit ein Kern des Problems und müsse geändert werden.
Eine weitere Gemeinderätin war der Auffassung, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend notwendig ist. Man müsse über den Sektor
Wasserrecht ein Veto einlegen.
Ein Ortschaftsrat befürchtete, dass - wenn man irgendwann das Fracking mit weniger
Risiken und ohne Chemikalien durchführen könne – dann der Gemeinde aufgrund der
Resolution die Möglichkeit verbaut ist, sich der neuen Gasgewinnungsmöglichkeit
anzuschließen.
BM Rupp verlas die wesentlichen Punkte einer vorbereiteten Resolution, wie sie auch
schon in anderen Gemeinden des Bodenseekreises verabschiedet wurde. Seiner
Meinung nach ist vom Grundsatz her alles darin enthalten.
Ein Gemeinderat war der Ansicht, dass die Resolution in einzelnen Punkten
verbindlicher formuliert werden müsse.
BM Rupp erläuterte, dass in Pkt. 2 mit „Einvernehmen der Gemeinde muss hergestellt
werden“ nicht nur die Beteiligung sondern gar die vorherige Zustimmung verstanden
werden muss.
Ein weiterer Gemeinderat möchte im letzten Punkt geändert haben, dass die
Umweltverträglichkeitsprüfung „zwingend vorzuschreiben“ ist.
Einem Ortschaftsrat geht die letzte Formulierung zu weit, die unkonventionelle
Gasförderung grundsätzlich zu verbieten.
BM Rupp ist jedoch der Meinung, dass Fracking nach heutigem Wissensstand im
Bodenseegebiet zum Schutz des Grundwassers grundsätzlich verboten werden sollte
und man dies gänzlich ablehnen muss.
d) Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Resolution:
Resolution der Gemeinde Bermatingen gegen unkonventionelle Gasförderung
(Fracking)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen spricht sich vehement gegen Fracking –
ein Verfahren zur unkonventionellen Erdgasgewinnung – auf dem Gebiet der Gemeinde
Bermatingen sowie in der gesamten Bodenseeregion aus. Diese Haltung schließt sowohl
möglich Explorations- und Probebohrungen, als auch Bohrungen zur tatsächlichen
Erdgasgewinnung im großtechnischen Maßstab ein.
Bei den Fracking-Verfahren wird dichtes Speichergestein unter hohem hydraulischem
Druck mit Wasser und unter Einsatz eines Additivs aufgebrochen (englisch: Fracking).
Die dadurch entstehende bessere Wegsamkeit im Gestein erleichtert den Austritt und
damit die Gewinnung des Erdgases. Die Hauptbesorgnis des Gemeinderats der
Gemeinde Bermatingen sowie vieler Verfahrenskritiker bezieht sich auf die zum Einsatz
kommenden chemischen Zusatzstoffe (Additive), von denen einige in Verdacht stehen
krebserzeugend zu wirken. Die Besorgnis um eine Grund- und Trinkwassergefährdung,
auch im Hinblick auf die Landwirtschaft insgesamt, wiegt in unserer Bodenseeregion
besonders schwer.
Gemeinsam mit weiteren betroffenen Kommunen in Baden-Württemberg setzt sich die
Gemeinde Bermatingen dafür ein, dass das Bergrecht geändert wird. Fracking soll
demnach (zumindest in sensiblen Bereichen) ganz verboten werden. An den
Genehmigungsverfahren für diese umstrittene Erdgasförderung sollen die Kommunen
und Kreise zukünftig als sogenannte Träger öffentlicher Belange maßgeblich beteiligt
werden.
Die Gemeinde Bermatingen fordert daher die Landesregierung Baden-Württemberg auf:
· Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau anzuweisen, das bei der
Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl in Bezug
auf der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten, als auch deren
Förderungsbewilligung – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf
das öffentliche Interesse abzulehnen.
· Sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für
eine Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass künftig bei
allen bergrechtlichen Verfahren zum Fracking – bereits beginnend vor der
Aufsuchungserlaubnis – neben einer Beteiligung der Gemeinde, Wasserbehörden
und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen auch das Einvernehmen hergestellt
werden muss.
· Eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose
Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet,
zu gewährleisten.
· Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend vorzuschreiben.
Gleichzeitig wird der Bund zum Verbot der unkonventionellen Gasförderung auf
gesetzlicher Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert.
4.) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Nahenberg-Bergstraße“ und
Beratung des Entwurfes sowie Beschluss über die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange
a)Sachvortrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom
03.07.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Nahenberg II“
gefasst. Der Rechtsplanentwurf sah hier 2 Baufenster sowie eine private Grünfläche zur
Bergstraße hin vor.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand hierzu vom 07.08.
bis 07.09.2012 statt. In der Stellungnahme des Landratsamtes wurden Bedenken des
Immissionsschutzes geäußert, die einen Nutzungskonflikt zwischen Wohnbebauung und
vorhandener gewerblicher Nutzung sowie geplanter Weiterentwicklung auf der anderen
Seite der Bergstraße befürchten.
In Abstimmung mit dem Landratsamt wurde hieraus der Lösungsansatz erarbeitet, beide
Gebiete in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren zu überplanen und den
räumlichen Geltungsbereich entsprechend zu erweitern. Zusätzlich soll das Mischgebiet
aus dem VEP „Nahenberg“ mit aufgenommen werden, um auch hier eine bauliche
Erweiterung zu ermöglichen. Somit sieht die Planung westlich der Bergstraße ein
Gewerbegebiet, in Teilen als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) und auf der östlich
der Bergstraße gelegenen Fläche Am Nahenberg ein Mischgebiet vor.
b) Antrag der Verwaltung
1. Den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nahenberg-Bergstraße“ zu fassen
2. Den Rechtsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes samt
örtlichen Bauvorschriften zu beraten und zu beschließen.
3. Den Beschluss der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen
c) Diskussion
BM Rupp begrüßte Herrn Hornstein.
Herr Hornstein stellte den überarbeiteten Plan vor.
Ein Ortschaftsrat gab zu bedenken, dass auf dem Grdst. Widemann (nordöstlich des
Feldweges) auch etwas anderes gebaut werden kann, wenn diese Fläche als
Mischgebiet ausgewiesen wird;
Herr Hornstein und auch BM Rupp gaben die Auskunft, dass man neben einem
bestehenden oder geplanten Gewerbegebiet nur ein Mischgebiet ausweisen könne
und solle, da damit die bereits bestehenden Gewerbebetriebe aufgrund der höheren
Immissionsgrenzwerte besser geschützt werden.
Ein weiterer Ortschaftsrat war der Auffassung, dass eine Gebäudehöhe von 8,50 m
eine dreigeschossige Bauweise zulässt, was eine massive Bebauung darstellen
würde.
Herr Hornstein entgegnete, dass nur eine zweigeschossige Bauweise zulässig sei mit
einer geneigten Dachfläche von 22 °. Ein drittes Vo llgeschoss ist nicht zulässig. Im
Übrigen betrage die Gebäudehöhe auch bei anderen Baugebieten in der Regel 8,50
m.
Eine Gemeinderätin fragte nach, ob zu einem späteren Zeitpunkt das Baufenster auf
dem Grundstück Volz (südwestlich des Feldweges) vergrößert werden könnte.
BM Rupp erwiderte, dass dies durch eine Bebauungsplanänderung durch den
Gemeinderat grundsätzlich möglich wäre.
Ein anderer Gemeinderat war auch der Ansicht, dass dieses Gebiet als Mischgebiet
ausgewiesen werden müsse, da auch der Immissionsschutz für die Landwirtschaft
wichtig sei.
Ein Ortschaftsrat fragte nach, ob der Schotterweg später noch ausgebaut werden
soll.
BM Rupp erwiderte, dass der Ausbau nicht vorgesehen ist.
Ein anderer Ortschaftsrat war jedoch der Meinung, dass man eine ausreichende
Breite dieses Schotterweges vorsehen sollte, falls im hinteren/oberen Bereich
irgendwann eine Bebauung stattfinden soll.
BM Rupp ist der Auffassung, dass der Verkehr für diesen Bereich dann nicht auf den
jetzigen Schotterweg geleitet werden sollte. Er würde diesen Weg im Moment so
belassen.
Ein Gemeinderat fügte an, dass man diesen Weg bei weiterer Bebauung in eine
Einbahnstraße umwandeln könnte.
BM Rupp fragte in die Runde, ob man den Entwurf noch mal abändern soll.
Herrn Hornstein ergänzte, dass man die Zweckbestimmung in Anliegerstraße ändern
könnte.
BM Rupp schlug vor, mit den Eigentümern abzuklären, die Straßenbreite von 4,25 m
auf 4,75 m zu verbreitern.
Ein Gemeinderat war der Ansicht, dass man den Schotterweg auf die Straßenbreite
vom Nahenberg her angleichen sollte.
BM Rupp machte den Vorschlag den Aufstellungsbeschluss so zu verabschieden.
Details der Planung könnten noch im nächsten Verfahrensschritt angepasst werden.
d) Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig
1. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nahenberg-Bergstraße“ zu
fassen
2. den Rechtsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes samt
örtlichen Bauvorschriften zu beraten und zu beschließen.
3. den Beschluss der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.
4. Außerdem wird beschlossen, im nächsten Verfahrensschritt den Schotterweg zu
verbreitern.
BM Rupp dankte Herrn Hornstein für sein Kommen und seine Ausführungen zum BP
„Nahenberg-Bergstraße“, Ahausen.
5.) Bewirtschaftungsplan 2013 für den Gemeindewald
a) Sachvortrag
Das Forstamt im Landratsamt Bodenseekreis hat den Forstbetriebsplan 2013 vorgelegt.
Dem Plan ist zu entnehmen, dass die Einnahmen im Vergleich zu 2012 (Plan: 12.140 €) im
Jahr 2013 auf ein Niveau von 7.250 € sinken. Die geplanten Ausgaben sinken ebenfalls, auf
14.600 € (VJ: 16.520 €), was ein Defizit aus dem reinen Forstbetrieb in Höhe von 7.350 €
bedeuten würde. Im Forstbetriebsplan 2012 betrug das Defizit 4.380 €. Das steigende Defizit
ist in erster Linie auf die sinkenden Holzverkäufe zurückzuführen.
Im Haushaltsplan 2013 werden diese Zahlen im Unterabschnitt 01.8550 eingearbeitet,
jedoch um Ausgaben der Gemeinde ergänzt. Dadurch erhöht sich letztendlich der
Zuschussbedarf um geplante 900 €.
b) Antrag der Verwaltung
Dem vom Forstamt vorgelegten Bewirtschaftungsplan 2013 für den Gemeindewald in der
vorgelegten Fassung zuzustimmen.
c) Diskussion
BM Rupp begrüßte Förster Roth und bat ihn den Bewirtschaftungsplan zu erläutern.
Herr Roth führte aus, dass erneut Mehrkosten entstanden sind, da die neuen, kleinen
Kulturen noch mehr Pflege benötigen.
Durch die Klimaentwicklung, wird es immer weniger Buchenflächen geben. Er hat aus
diesem Grund jetzt schon andere Baumarten gepflanzt, wie z.B. Esskastanien und
Douglasien. Diese Arten können sich der Erwärmung besser anpassen.
Hr. Roth gibt auf Nachfrage eines Gemeinderats zur Antwort, dass das diesjährige Soll von
240 Festmeter nicht erreicht wird. Er rechnet mit 150 Festmeter.
Davon werden 50 – 60 % als Brennholz verkauft.
Derselbe Gemeinderat möchte wissen, ob es auch in unserem Gemeindewald Altholz gibt.
Förster Roth verneint dies.
Auf Nachfrage einer Gemeinderätin um den Zustand unseres Waldes gibt Förster Roth die
Auskunft, dass die Eschen absterben, da sie mit einem Pilz befallen sind. Alle restlichen
Baumarten haben jedoch sehr gute Bedingungen und sehen gut aus. Es gibt bei uns kein
Waldsterben, da sehr gute Böden mit viel Kalk und Nährstoffen vorhanden sind.
Ein Gemeinderat war vor kurzem im Gemeindewald, da sie den diesjährigen Narrenbaum für
Ahausen dort gefällt haben. Er habe gefällte Eichen am Wegesrand gesehen. Und am
Annaberg habe er Totholz am Wegesrand liegen sehen.
Hr. Roth erläuterte, dass Eschen gefällt wurden, die für 70,00 €/Festmeter verkauft werden.
Das Totholz im Annaberg gehöre einem Kunden, der es bislang nicht abgeholt hat.
Ein anderer Gemeinderat ist erstaunt, dass es keine Fristen für die Abholung gibt.
Hr. Roth gab die Auskunft, dass solange keine Gefahr z.B. durch Borkenkäfer von diesem
Holz, ausgehe ihm die Hände gebunden seien. Es sei Sache des neuen Eigentümers, dieses
auch abzuholen.
Ein Ortschaftsrat fragte nach, ob es noch leere Flächen vom letzten großen Sturm gibt.
Förster Roth verneinte dies. Die Fichten wurden vor 15 Jahren gepflanzt und sind jetzt ca. 10
m hoch.
Eine Gemeinderätin möchte wissen, ob das Springkraut ein Problem darstellt.
Förster Roth gibt zur Auskunft, dass das Springkraut abstirbt, wenn die Bäume kein
Sonnenlicht mehr durchlassen.
Eine andere Gemeinderätin fragte nach, ob es bei uns Bäume gibt, die als Naturdenkmal
eingestuft sind. Sie könne sich 3 Bäume vorstellen, u.a. eine Eiche im Bereich Annaberg.
Im Waldverband sieht Förster Roth kein hervorzuhebendes Denkmal, falls man einzelne
Bäume ausweisen möchte ist er jedoch gerne behilflich.
d) Beschluss
Der Gemeinderat stimmte dem vom Forstamt vorgelegten Bewirtschaftungsplan 2013
einstimmig zu.
6. Verkehrssicherungsarbeiten am Sportplatz
- Beratung über die Fällung der Birkenreihen
- Vergabe der Arbeiten
a) Sachvortrag
Im Rahmen von Baumpflegearbeiten im Gemeindegebiet wurden auch die Birkenreihen
am Sportplatz besichtigt. Hierbei wurde festgestellt, dass es an den Stellen, an denen die
Birken vor ca. 15-20 Jahren gekappt wurden, zu Fäulnis an den Stämmen kommt. Die
Gefahr besteht nun darin, dass die seitlich an diesen Stellen herausgewachsenen Äste
bei Wind oder Schnee ausreißen und herunterstürzen und damit zu einem Risiko für
Personen und selbst naheliegende Häuser werden könnten. Nach einer Begehung mit
Förster Martin Roth kommt er zur Einschätzung, dass die Verkehrssicherheit aktuell nicht
mehr gewährleistet werden kann.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Birkenreihen zu entfernen und durch
Neupflanzungen zu ersetzten.
Obwohl Baumpflegearbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit ganzjährig zulässig
sind, sollen mit Rücksicht auf die Natur die vom Gemeinderat zu beschließenden
Maßnahmen möglichst noch vor dem 1. März durchgeführt werden. Daher wurden
kurzfristig noch mehrere Angebote angefordert, die als Tischvorlage bis zur Sitzung
vorliegen werden.
b) Antrag der Verwaltung
1. Über die Fällung der Birkenreihen zu beraten und zu beschließen.
2. Die Vergabe der Arbeiten zur Fällung zu beschließen.
3. Den Vorschlag für eine Neubepflanzung zu beraten und zu beschließen.
c) Diskussion
Förster Roth erläuterte den Zustand der Birken am Sportplatz und machte deutlich, dass
von den Bäumen eine große Gefahr ausgeht. Mindestens 70 % der Bäume sind so faul,
dass man sofort handeln muss. Da die Birken vor 15-20 Jahren schon einmal geköpft
wurden nimmt die Last der Birkenkrone zu. Dies führt dazu, dass diese über kurz oder
lang abbrechen werden. Wenn man sich entschließt jetzt noch einmal zu köpfen, dann ist
das Problem in 5 Jahren wieder da. Er sieht darin keine Lösung, zumal ein solcher
Rückschnitt furchtbar aussehen würde.
Er ist der Meinung, dass die Bevölkerung darüber informiert werden soll, weshalb die
Bäume gefällt werden müssen. Er empfiehlt eine Nachpflanzung mit säulen- oder
pyramidenförmigen Bäumen.
BM Rupp schlug vor, die Bäume mit Rücksicht auf die Natur möglichst noch vor dem
ersten März zu fällen. Auf eine Neubepflanzung an der Sportplatzstraße würde er wegen
evtl. späterer Gefahren verzichten und eine Nachpflanzung sollte mit etwas weiterem
Abstand erfolgen.
Ein Gemeinderat empfahl der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und sich wegen
Neupflanzung mit dem Sportverein und dem Grundstückseigentümer abzustimmen.
Ein Ortschaftsrat fragte, wie die Fällung vor sich geht.
OBM Gaiser gab die Auskunft, dass die Bäume an einem Autokran angehängt werden
und anschl. abgesägt werden. Die Stämme werden gehäckselt und der verbleibende
Wurzelstock wird gefräst. Das restliche Wurzelwerk bleibt in der Erde.
Für eine Gemeinderätin ist die Fällung in Ordnung. Sie ist aus Lärmschutzgründen für
eine Neupflanzung an der Sportplatzstraße.
Ein Gemeinderat verdeutlichte, dass seinetwegen die Bäume gefällt werden könnten, die
Bevölkerung mit diesem Thema aber sicher sensibler umgehe.
BM Rupp gab zu verstehen, dass wenn die Bäume nicht gefällt werden diese von einem
Gutachter mit hohem Kostenaufwand beurteilt werden müssen. Er erinnerte dabei an die
Kosten für die Begutachtung des Nussbaums am Atoplatz. Ein anderes Ergebnis als
durch Förster Roth sei auch nicht zu erwarten, die Bäume bestenfalls nur durch sehr
teure Unterhaltungsmaßnahmen für weitere 5 Jahre zu retten – das mache keinen Sinn.
Dann lieber den zwar schmerzlichen Schritt der Fällung und Neuanpflanzung in
Absprache mit dem Sportverein und dem Eigentümer.
Ein Gemeinderat fügte an, dass sich die Anlieger sogar freuen, wenn die Bäume beseitigt
werden, da das viele Laub nur Arbeit mit sich bringt und den Anwohnern die Sonne
nimmt. Er ist der Meinung, dass die Ballfangzäune erweitert werden müssten und plädiert
für eine zeitnahe Neupflanzung außer an der Sportplatzstraße.
Ein weiterer Gemeinderat gibt Auskunft darüber, dass bereits in der Sitzung des
Ausschusses für Bauwesen und Umwelt aufgrund der Dringlichkeit darüber diskutiert
wurde. Er ist für die Komplettlösung und damit Beseitigung aller Bäume.
OBM Gaiser stellte die eingeholten Angebote der beiden Firmen Sträßle und Gruber vor.
Er hob hervor, dass die Fa. Sträßle ein sehr gutes Angebot gemacht hat, und bisher
schon eine gute Zusammenarbeit besteht.
d) Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme die Birken komplett entfernen zu
lassen.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Firma Sträßle, Markdorf den Auftrag für
die Fällung und Entsorgung der Birken zu geben.
BM Rupp bedankte sich bei Revierförster Roth für sein Kommen.
7. Aufgabenprogramm 2013
a) Sachvortrag
Die Verwaltung hat wiederum ein Aufgabenprogramm für das noch großteils vor uns
liegende Jahr zusammengestellt. Darin enthalten sind die wesentlichen im Jahr 2013
beabsichtigten Planungen, Baumaßnahmen, bürgerschaftliche Aktivitäten, sowie die
Verwaltungsvorhaben. Erfahrungsgemäß kommen im Laufe des Jahres noch weitere
Aufgaben hinzu, andere müssen vielleicht auch wegen der Finanzlage verschoben werden,
denn wie in den Vorjahren stehen alle geplanten Maßnahmen immer unter dem Vorbehalt
der Finanzierbarkeit gemäß der Einnahmen-/Ausgabenentwicklung in 2013.
b) Antrag der Verwaltung
Das Aufgabenprogramm 2013 zur Kenntnis zu nehmen bzw. gegebenenfalls Ergänzungen
und Änderungswünsche in der Sitzung vorzutragen.
c) Diskussion
BM Rupp leitet den TOP ein und gibt das Wort an die Gemeinderäte, um Ergänzungen und
Änderungswünsche vorzutragen.
Eine Gemeinderätin fragte nach der Änderung der Gesamtanlagensatzung.
BM Rupp erklärte, dass bereits nächste Woche eine Sondersitzung zu diesem Thema
anberaumt ist.
Auf Nachfrage einer anderen Gemeinderätin erläuterte BM Rupp, dass mit „Wohnen im
Alter“ der gesamte Planungsprozess hierzu gemeint ist, nicht nur die städtebaulichen
Überlegungen im Bereich Bahnhof/Pfarrwiesen. Dies könne in der Formulierung aber gerne
klargestellt werden.
Einem Gemeinderat fehlt im Vergleich zum letzten Jahr die Verbesserung des
Radwegenetzes zwischen Ahausen und Buggensegel.
Eine Gemeinderätin bat um Ergänzung, der Themen Ersatz für „Freundliche Toilette Adler“
und „Sanierung der Aussegnungshalle neuer Friedhof“.
Ein Ortschaftsrat vermisst im Aufgabenprogramm das Thema Straßenbeleuchtung zwischen
Ahausen und Bermatingen sowie eine Umgestaltung der „Ortsmitte Ahausen“.
BM Rupp erläutert, dass für 2013 keine Änderung des Radwegenetzes durch den Kreis
geplant sei. Zur „Freundlichen Toilette“ hoffe man auf einen Nachpächter im „Adler“, es
bestehe durchaus aber die Möglichkeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten im Rathaus und
im Nebengebäude auf die Toilette zu gehen. Die Türen seien in der Regel immer offen,
solange sich nicht nur eine einzelne Mitarbeiterin im Gebäude aufhalte. Überlegungen zur
Sanierung der Leichenhalle seien unter Verwaltungsvorhaben bereits aufgeführt, ebenso ist
der Komplex Straßenbeleuchtung unter den Baumaßnahmen enthalten. Eine Umgestaltung
der Ortsmitte Ahausen sei wegen der Finanzen erst in späteren Jahren vorgesehen.
Im Übrigen könne das Aufgabenprogramm nicht jeden einzelnen Punkt, der in der
Umsetzung zwar geplant sei, nennen, sondern müsse sich auf das Wesentliche
beschränken.
Das Aufgabenprogramm wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
8. Genehmigung zur Annahme von Spenden
a) Sachvortrag
Unter Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates wurden folgende Spenden
eingeworben:
1 für die Grundschule ein Röhrenfernseher, ein DVD-Player und ein VHS-Player im
Wert von 100 € von Herrn Roger Brand,
2 für den Sozialfonds von der Initiative „Bürger helfen Bürger in Bermatingen“ in Höhe
von 400 €,
3 für das Waaghaus von Herrn Veeser, Herrn Krieger und Herrn Tressel in Höhe von
255 €,
4 für die Ferienspielstadt Bärenhausen (Eisaktion) von der Sparkasse Salem-
Heiligenberg in Höhe von 100 €,
5 für die Ferienspielstadt Bärenhausen Käse und Apfelsaft vom Moserhof im Wert von
50 €,
6 für die Ferienspielstadt Bärenhausen Würste von der Metzgerei Kutter im Wert von
88,52 €,
7 für die Helfer der Ferienspielstadt Bärenhausen Secco vom Weingut Dilger im Wert
von 39 €,
8 für die Ferienspielstadt Bärenhausen die Leihgebühr für Biertischgarnituren von der
Firma Widemann im Wert von 83,30 €,
9 für die Ferienspielstadt Bärenhausen 50 € von Frau Orosz,
10 für die Ferienspielstadt Bärenhausen Bambus von Herrn Gunther Ratzlaff im Wert
von 50 €.
Weitere Gönner und Unterstützer der Ferienspielstadt Bärenhausen waren die Technische
Werke Friedrichshafen GmbH, die Bäckerei Wehr, das Weingut Dilger und das
Busunternehmen Wegis.
Allen Spendern und Unterstützern gilt ein herzlicher Dank.
b) Antrag der Verwaltung
Der Gemeinderat beschließt, die unter den Nummern 1-10 genannten Spenden
anzunehmen.
c) Beschluss
Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat diese Spenden anzunehmen.
9.) Verschiedenes, Anfragen und Wünsche
Ein Ortschaftsrat bemängelte, dass in den ebenen Wohngebieten in Ahausen kein
Winterdienst durch die Gemeinde stattfindet. Teilweise bilden sich Eisplatten und dies ist für
die Fußgänger sehr gefährlich.
Auch ein Gemeinderat war der Ansicht, dass gerade in der Jahnstraße, Ziegeleistraße und
Sportplatzstraße inzwischen ein höheres Verkehrsaufkommen ist und deshalb diese Straßen
auch geräumt und gestreut werden sollten.
BM Rupp gab zur Auskunft, dass der Bauhof bei Schneefall Prioritäten auf die Steilstrecken
setzen muss und verweist auf einen Beschluss des Gemeinderates, dass ebene Straßen im
Wohnbezirk in der Regel nicht geräumt werden.
BM Rupp bot aber an, das Thema „Winterdienst“ noch einmal aufzugreifen und im
Gemeinderat vorzustellen.
Gemeindeverwaltung
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