Gemeinde Bermatingen

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Hier finden Sie die Nachberichte aus den Gemeinderatssitzungen von 2013 bis 2023.

Gemeinderatssitzung vom 22.01.2013

Aus der Arbeit des Gemeinderats

In der Sitzung am 22.01.2013 notiert.

1. Aktuelle Informationen

1.) Ausfall in der Wasserversorgung
BM Rupp gibt bekannt, dass in der vergangenen Woche die Versorgungspumpe für
den Ortsteil Bermatingen ausgefallen ist. Dies führte zunächst zu einem Druckabfall
und anschließend zu einem kurzfristigen Ausfall der Wasserversorgung.
Unglücklicherweise ist auch zeitgleich die Störungsmeldung ausgefallen, so dass der
Bauhof erst verzögert reagieren konnte. Daraufhin konnte die Störung aber schnell
behoben werden, allerdings dauerte es in einzelnen Bereichen noch geraume Zeit,
bis sich der Druck wieder vollständig aufgebaut hatte.

2.) Vorstellung der Untersuchungsergebnisse
BM Rupp gibt bekannt, dass man Ende Februar/ Anfang März von den beauftragten
Ingenieurbüros erste Aussagen zur Verkehrsuntersuchung, zur Planung des Q-Krit-
Sammlers, zur Eigenkontrollverordnung und zum Lärmaktionsplan vorliegen. Weil die
verschiedenen Bereiche eng miteinander verzahnt sind, sollen die Themen in ihrer
Gesamtheit im Rahmen einer Klausurtagung dem Gemeinde- und Ortschaftsrat
vorgestellt werden.

2. Fragen und Anregungen von Bürgern und Einwohnern
Eine Bürgerin weist darauf hin, dass die Ausfahrtsmarkierung beim „nah und gut“ - Markt
vereinzelt dazu führt, dass die Fahrzeuge in Richtung Sportplatz einbiegen. Aufgrund einer
fehlenden Ausfahrtsmöglichkeit werden die Fahrzeugführer dazu verleitet, die verbotene
Durchfahrt am Sportheimparkplatz zu benutzten.
BM Rupp erwidert, dass die Problematik bekannt ist. Allerdings handelt es sich um ein
privates Grundstück der Fa. Edeka, man ist aber bereits in Kontakt und hat die Fa. Edeka
gebeten, den Rechtsabbiegepfeil zu entfernen. Der Austausch der Schilder im Bereich der
Sportheimgaststätte ist ebenfalls bereits veranlasst. Zusätzlich ist die Anbringung eines
Sackgassenschildes geplant.

3. Unechte Teilortswahl
- Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung

a) Sachvortrag
Im Jahr 2014 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Im Vorfeld der Kommunalwahlen
ist grundsätzlich die Einwohnerzahl im Verhältnis zur Sitzaufteilung zwischen Bermatingen
und Ahausen zu überprüfen. Laut der aktuellen Hauptsatzung stehen Bermatingen 11 und
dem Ortsteil Ahausen 3 Sitze zu. Die Überprüfung hat dabei folgendes Bild ergeben:
Der Ortsteil Bermatingen ist – basierend auf den Einwohnerzahlen vom 31.12.2011 - mit
10,6 % überrepräsentiert, der Ortsteil Ahausen ist mit 38,8 % hingegen deutlich
unterrepräsentiert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Ahausen in den letzten Jahren einen
deutlich höheren Einwohnerzuwachs zu verzeichnen hatte, wie dies in Bermatingen der Fall
war.
Grundsätzlich ist hierbei auf folgendes hinzuweisen:
Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Gemeinderatssitze im
Rahmen der unechten Teilortswahl, hat der Gemeinderat nach § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO die
örtlichen Verhältnisse und den Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. Dem Satzungsgeber
kommt dabei grundsätzlich ein gewisser Spielraum zu; er muss die in § 27 Abs. 2 Satz 4
GemO normierten Grundsätze in seine Erwägungen einbeziehen und soweit wie möglich
berücksichtigen, wobei allerdings zu beachten ist, dass die Grenzen des
Entscheidungsspielraums dort überschritten sind, wo die in der Satzung geregelte
Sitzverteilung einen der beiden Grundsätze völlig preisgibt oder „in einer das
Gerechtigkeitsgefühl grob verletzenden Weise“ zurückdrängt (vgl. Staatsgerichtshof Baden-
Württemberg, Urteil vom 14.07.1979; Baden-Württembergische Verwaltungspraxis 1979, S.
182; VGH-Urteil BWGZ 1981, S. 815 ff.).
Nach Auffassung der Verwaltung gibt es keine Gründe, die eine Unterrepräsentation von
Ahausen von nahezu 40 % rechtfertigen würde, insbesondere im Hinblick darauf, dass eine
Umstellung der Sitzverteilung ein deutlich gerechteres und im Hinblick auf die
Einwohnerzahl ausgewogeneres Verhältnis mit sich bringen würde. Unterbleibt eine
Anpassung der Sitzverteilung, so werden nach Verwaltungsmeinung die örtlichen
Verhältnisse nicht ausreichend berücksichtigt und die Kommunalwahl im Jahr 2014 wäre
rechtlich angreifbar. Aus Rechtssicherheitsgründen wird daher dringend empfohlen, die
Sitzverteilung anzupassen.
In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich auch zu überlegen, ob nicht die unechte
Teilortswahl aufgehoben werden könnte. Eine vom Gemeindetag erstellte Übersicht über die
Argumente, die für oder gegen die unechte Teilortswahl sprechen, sind diesem Referat
beigefügt.
Im Zuge einer Klausurtagung am 01.12.012 hat Herr Norbert Brugger vom Städtetag
ausführlich den Gemeinderat- und Ortschaftsrat über die Vor- und Nachteile der unechten
Teilortswahl informiert. Auf die im Vorfeld der Klausurtagung versandten Unterlagen sowie
auf die im unmittelbaren Nachgang zur Klausurtagung per Mail versandte Präsentation von
Herrn Brugger wird verwiesen. Folgende Argumente sprechen für die Abschaffung bzw.
Beibehaltung der Unechten Teilortswahl:
Pro Unechte Teilortswahl:
1. Sichert eine bestimmte räumliche Verteilung der Gemeinderatssitze im Gemeinderat
2. Förderte das Zusammenwachsen der Stadtteile nach der Gemeindegebietsreform der
1970er Jahre
3. Unterstützte die Umsetzung der Eingliederungsverträge
Kontra Unechte Teilortswahl
1. Das Wahlverfahren ist kompliziert und dadurch fehleranfällig
2. Kann Wahlergebnisse verzerren
3. Wähler müssen Stimmen primär nach Wohnbezirkseinteilungen abgeben. Persönliche
Neigungen müssen sich dem unterordnen
4. Gemeindeteilergebnisse geben nicht unbedingt den Willen der Ortsteilbevölkerung
wieder
5. Sitzausgleich ist auf Gesamtgemeindeebene nur beschränkt möglich
6. Wähler schöpfen ihre Stimmenkontingente deshalb weniger aus als bei Wahlen ohne
Unechte Teilortswahl
7. Der Stimmenausgleich vergrößert oft die Ratsgremien
8. Schränkt die Wahlfreiheit des Wählers ein.
Unter Abwägung der Argumente und im Hinblick auf das 40-jährige Bestehen der Gemeinde
Bermatingen in seiner heutigen Form, kommt die Verwaltung zu der Auffassung, dass die
unechte Teilortswahl generell den Wählerwillen stark einschränkt und das Konstrukt der
unechten Teilortswahl nicht mehr zeitgemäß ist und daher aufgehoben werden sollte.
Die Aufhebung der unechten Teilortswahl ist eine wichtige Angelegenheit der Ortschaft
Ahausen und somit nach § 70 Abs. 1 GemO anhörungspflichtig. Der Ortschaftsrat wird
diesen Themenpunkt in der Sitzung vom 21.01.2013 behandeln. Über den Beschluss des
Ortschaftsrates wird in der Sitzung vom 22.01.2013 informiert.
Im Falle der Aufhebung ist eine Änderung der Hauptsatzung notwendig, für die nach § 4 Abs.
2 GemO die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates erforderlich ist. Das
heißt, dass mindestens 8 Mitglieder des Gemeinderates für die Änderung der Hauptsatzung
stimmen müssen.

b) Antrag der Verwaltung
Die Unechte Teilortswahl mit Wirkung zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2014
aufzuheben.

c) Diskussion
BM Rupp verweist auf das gestrige Ergebnis in der Ortschaftsratssitzung. Der Ortschaftsrat
hat mit einer Mehrheit von 4 Stimmen bei 3 Ablehnungen der Aufhebung der unechten
Teilortswahl zugestimmt. Die Gemeinde Bermatingen mit dem Ortsteil Ahausen besteht
nunmehr seit 40 Jahren und aus seiner Sicht wäre es gerade im Jubiläumsjahr eine schönes
Signal des Zusammenwachsens, das nicht mehr benötigte Konstrukt der unechten
Teilortswahl abzuschaffen. Man hat im Gemeinderat und Ortschaftsrat ein gutes und
vertrauensvolles Miteinander und sowohl Verwaltung als auch Gemeinderat hatten bei ihren
Entscheidungen immer das Wohl der Gesamtgemeinde im Blick. Außerdem stellt die
unechte Teilortswahl eher eine Benachteiligung für die Wähler dar, da sie nicht sämtliche
Stimmen auf Kandidaten des Ortsteils Ahausen abgeben können. Der Wählerwille muss sich
dem komplizierten Wahlsystem unterordnen.
HAL Kienle erläutert ausführlich die Systematik sowie die Vor- und Nachteile der unechten
Teilortswahl. Er führt unter anderem an, dass sich zahlreiche Gemeinden in der Zwischenzeit
dazu entschlossen hätten, die unechte Teilortswahl aufzuheben. Die wichtigsten Argumente,
die für eine Aufhebung sprechen, sind das komplizierte Wahlsystem sowie die Verzerrung
des Wählerwillens. Es gibt Erhebungen, wonach bei der unechten Teilortswahl nahezu
doppelt so viele ungültige Stimmzettel entstehen wie bei einer „normalen“ Kommunalwahl.
Auch das zur Verfügung stehende Stimmenkontingent wird in Kommunen in denen unechten
Teilortswahl stattfindet, deutlich weniger ausgeschöpft. Insbesondere Ahausen wird durch
das Wahlsystem benachteiligt. Obwohl es in Ahausen bei der letzten Wahl insgesamt 14
Kandidaten für diesen Ortsteil gab, so konnten doch nur maximal 3 Kandidaten pro
Stimmabgabe gewählt werden. Für Bermatingen konnten bei insgesamt 38 Kandidaten
immerhin 11 Personen gewählt werden. Von insgesamt 14 zu verteilenden Stimmen konnten
maximal 9 Stimmen in Ahausen belassen werden, während hingegen alle 14 Stimmen auf
Kandidaten von Bermatingen abgegeben werden konnten. Auch bei der Aufstellung der
Wahlvorschläge kann es zu Problemen kommen. Wenn z. B. ein Wahlvorschlage 5 gute
Kandidaten aus Ahausen für den Gemeinderat hat, so können derzeit maximal 4 Kandidaten
auf den Wahlvorschlag genommen werden.
Ein Gemeinderat erkundigt sich nach dem Wahlergebnis der letzten Wahl ohne
Berücksichtigung der unechten Teilortswahl.
HAL Kienle erläutert, dass er diese Vergleichs-„Berechnung“ zwar vorgenommen hat,
allerdings diese Zahlen mit einem großem Fragezeichen zu versehen sind, da sich bei
Wegfall der unechten Teilortswahl auch das Wählerverhalten ändert. Die „Berechnung“ hat
das Ergebnis gebracht, dass unter Berücksichtigung der abgegebenen Stimmen bei der
Kommunalwahl 2009 alle 3 Kandidaten aus Ahausen auch ohne unechte Teilortswahl in das
Gremium eingezogen wären.
BM Rupp fasst zusammen, dass die Wahlform fehleranfällig ist und der Wählerwille
eingeschränkt wird. Auch die Möglichkeiten bei der Kandidatenaufstellung werden
reglementiert und eingeschränkt. Aus Sicht der Verwaltung wäre es ein gutes und richtiges
Signal, das Konstrukt der unechten Teilortswahl abzuschaffen. Dem Wähler sollte das
Vertrauen entgegengebracht werden und er würde sich ein klares Votum für die
Nichteinschränkung des Wählerwillens wünschen.
Ein Gemeinderat ist der Meinung, dass nach dem Beschluss des Ortschaftsrates es nur ein
Votum geben kann, nämlich die unechte Teilortswahl abzuschaffen. Er gratuliert dem
Ortschaftsrat zu diesem Entschluss und bedankt sich insbesondere bei Herrn Ortsvorsteher
Hubert Sträßle. Allerdings hätte er sich gewünscht, dass in Zusammenhang mit der
Unechten Teilortswahl auch gleichzeitig die Ortschaftsverfassung diskutiert wird. Seiner
Meinung nach wurde hier eine Chance verpasst.
BM Rupp erwidert, dass er der festen Überzeugung ist, dass dieser Schritt aus der Ortschaft
Ahausen bzw. aus dem Ortschaftsrat kommen muss. Man könne getrost den Wahlausgang
bei der nächsten Kommunalwahl abwarten und für den Fall, dass 4 oder 5 Vertreter aus
Ahausen in den Gemeinderat gewählt werden ggf. nochmals über die Ortschaftsverfassung
diskutieren.
Derselbe Gemeinderat erwidert, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, sich Gedanken über
eine Abschaffung der Ortschaftsverfassung zu machen. Er hätte gerne heute Abend einen
entsprechenden Antrag gestellt, was jedoch aufgrund der Sitzungsvorlage nicht möglich war.
Er bedauert es, dass der Mut gefehlt habe, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Ein weiterer Gemeinderat erklärt, dass die FWV sich im Vorfeld auf die Beibehaltung der
unechten Teilortswahl und auf die Abschaffung der Ortschaftsverfassung verständigt hatten.
Im Zuge der geführten Gespräche musste er erkennen, dass in Ahausen Ängste vorhanden
sind, wonach Ahausen nicht mehr im Gemeinderat vertreten sein könnte und damit deren
Belange auch kein Gehör mehr finden. Der Entscheidungsprozess auch die
Ortschaftsverfassung abzuschaffen muss wachsen und deshalb ist es wichtig, beide Themen
getrennt zu halten.
Ein anderer Gemeinderat teilt ebenfalls die Auffassung nicht, dass eine Chance verpasst
wurde. Mit den stattgefundenen Diskussionen wurde ein wichtiger Prozess in Gang gesetzt.
Da der Ortsteil Ahausen etwas abgeben muss, ist es wichtig, dass diese Entscheidung auch
der Ortschaftsrat Ahausen mit trägt. Er wird dieses Thema weiter im Auge behalten. Bei dem
Fortbestehen des guten Miteinanders im Gemeinderat sollte es möglich sein, dass eine
Behandlung von Themen nicht mehr sowohl im Ortschaftsrat als auch im Gemeinderat
erforderlich ist. Aber dieser Prozess bedarf seiner Zeit und die Diskussionen müssen
behutsam geführt werden.
Ein weiterer Gemeinderat zeigt sich erleichtert über die Entscheidung im Ortschaftsrat. Für
ihn ist entscheidend, dass der Wählerwille beim Wahlergebnis klar zum Ausdruck kommt und
dieser Wille sich nicht dem Wahlsystem unterordnen muss. Er sieht im Gemeinderat
keinerlei Ortsteildenken und er ist sich sicher, dass gute Kandidaten aus Ahausen auch in
den Gemeinderat gewählt werden.
BM Rupp erklärt, dass es wichtig ist, dass man Vertrauen zu einander hat und dass man bei
einer evtl. Abschaffung der Ortschaftsverfassung alle Beteiligten mitnimmt. Er sieht es als
richtigen Weg an, zunächst die unechte Teilortswahl abzuschaffen um dann in einem
weiteren Schritt zu gegebener Zeit auch über die Ortschaftsverfassung diskutieren zu
können – ohne Emotionen und Verlustängste, mit einer zu erwartenden guten Vertretung von
Ahausen im Gemeinderat.

Ein anderer Gemeinderat führt aus, dass die Klausurtagung deutlich gemacht hat, dass der
1. Schritt darin bestehen sollte, die Unechte Teilortswahl abzuschaffen. In Ahausen sind
Ängste vorhanden, dass die Interessen von Ahausen im Rat kein Gehör mehr finden.
Insofern war es richtig, beide Themen voneinander zu trennen.
Eine Gemeinderätin bedankt sich ebenfalls bei Herrn Ortsvorsteher Sträßle für das gestrige
Votum. Es war schon lange der Wunsch der SPD die unechte Teilortswahl abzuschaffen.
d) Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Aufhebung der unechten Teilortswahl zu.

4. Änderung der Hauptsatzung
- Satzungsbeschluss

a) Sachvortrag
Unter Top 3 der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2013 wurde über die Aufhebung der
unechten Teilortswahl diskutiert. Insofern ist mit der Änderung zur aktuellen Regelung eine
Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Änderung der Hauptsatzung nach § 4 Abs. 2 GemO
die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates erforderlich ist. Das heißt,
dass mindestens 8 Mitglieder des Gemeinderates für die Änderung der Hauptsatzung
stimmen müssen.

b) Beschluss
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Änderung der Hauptsatzung und
damit dem Wegfall der unechten Teilortswahl entsprechend der Anlage 1 einstimmig zu.

5.)  Nachfolgenutzung alter Kindergarten
- Beschluss zur Überlassung an die Vereine

a) Sachvortrag
Bis zum Umzug und Inbetriebnahme des neuen Kindergartens war der Kindergarten St.
Georg im Gebäude Salemer Straße 39 untergebracht.
Danach hatten mehrere Vereine ihr Interesse an den Räumlichkeiten angemeldet. Vor der
Grundsatzentscheidung über die Überlassung an die Vereine war es Wunsch des
Gemeinderates das Gebäude energetisch untersuchen zu lassen.
Das Ergebnis war, dass von einer Komplettsanierung abgeraten wurde und es den Vereinen
bis auf weiteres in dem bestehenden Zustand zu überlassen, unter der Vorraussetzung, dass
die Betriebskosten von den Nutzern übernommen werden.
Dies wurde von den Vereinen in den mit ihnen geführten Gesprächen, zuletzt am 04.12.2012
zugesagt und eine einvernehmliche Regelung sowohl der Betriebskostenabrechnung als
auch der Raumaufteilung gefunden.
Die nutzenden Vereine sind:
- Feuerwehr Bermatingen
- Kulturkessel Bermatingen
- Bürger helfen Bürgern / Orga-Team Weihnachtsmarkt
- DLRG Bermatingen/Markdorf
- KJG
- Musikverein Bermatingen
Zur Überlassung an die Vereine wird von der Verwaltung eine Nutzungs- und
Betriebsvereinbarung ausgearbeitet.

b) Antrag der Verwaltung
Den Beschluss zur Überlassung an die oben genannten Vereine zu fassen.

c) Diskussion
BM Rupp erläutert, dass es Vorgespräche mit den Vereinen gegeben hat und man sich
darauf verständigt hat, die Räumlichkeiten den Vereinen zum Selbstausbau zur Verfügung
zu stellen, wenn diese die Betriebskosten übernehmen. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung
eine Nutzungsvereinbarung ausgearbeitet, die – sofern der Gemeinderat dieser zustimmt –
den Vereinen zur Durchsicht und Unterzeichnung zugesandt wird.
HAL Kienle stellt die Nutzungsvereinbarung vor und OBM Gaiser erläutert die geplante
Raumverteilung.
Auf Nachfrage eines Gemeinderats erläutert BM Rupp, dass der Außenbereich ebenfalls den
Vereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden soll, allerdings müssen ein Teil der
Spielgeräte noch aus Sicherheitsgründen entfernt werden.
Auf Nachfrage einer Gemeinderätin führt BM Rupp aus, dass der Hauptzugang zum Kiga wie
auch das DGH eine elektronische Schließanlage erhalten soll, so dass in Schadensfällen
nachverfolgt werden kann, welche Person zu welchem Zeitpunkt Zugang zum Gebäude
hatte.
Auf Nachfrage eines weiteren Gemeinderats zum Brandschutz erklärt BM Rupp, dass noch
Brandschutzmaßnahmen eingebaut werden müssen.
Ein anderer Gemeinderat bittet um Erläuterung, nach welchem Maßstab die Betriebskosten
abgerechnet werden sollen.
BM Rupp informiert, dass eine Spitzabrechnung der Betriebskosten und die dazu
notwendige Einzelmessung der Verbräuche zu aufwändig wäre, bzw. in keinem Verhältnis zu
den erwarteten Kosten stehe. Man hat sich mit den Vereinen dahingehend verständigt, dass
nach genutzter Fläche abgerechnet werden soll und sämtliche Ausgaben umgelegt werden.
Das heißt, dass jeder Verein selber gehalten ist, den Energieverbrauch so gering wie
möglich zu halten.

d) Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, die Räumlichkeiten im alten Kindergarten
den Vereinen, die Interesse angemeldet haben, unter den vorgenannten Bedingungen zur
Verfügung zu stellen und beauftragt die Verwaltung, eine Nutzungsvereinbarung mit den
Vereinen gemäß der Erläuterungen abzuschließen.

6.) Mitteilungsblatt Bermatingen
- Berichterstattung der politischen Gruppierungen

a) Sachvortrag
In der Vergangenheit wurde immer wieder von den politischen Gruppierungen der Wunsch
geäußert, im Mitteilungsblatt bzw. im Rathaus oder auf der gemeindlichen Internetseite auf
politische Veranstaltungen hinzuweisen und Nachberichterstattungen im Mitteilungsblatt
veröffentlichen zu dürfen.
Für die Verwaltung gilt einerseits der Grundsatz der Neutralität, anderseits wird es für wichtig
gehalten, dass die Parteien und Gruppierungen eine Möglichkeit über das Mitteilungsblatt
erhalten, über reine Terminankündigungen hinaus auch über ihre Arbeit und ihre Tätigkeiten
berichten zu können.
Der Grundsatz der Neutralität kommt insbesondere vor Wahlen eine besondere Bedeutung
zu, so dass die Verwaltung zukünftig folgende Vorgehensweise, die dann für alle Parteien
und Gruppierungen Gültigkeit haben soll, vorschlägt:
1. Das Mitteilungsblatt steht für Terminankündigungen inkl. ggf. Tagesordnungspunkten
zur Verfügung. Ebenso sind politische Berichterstattungen in gebotener Kürze
möglich. Die Berichterstattung darf dabei den Umfang einer Viertelseite des
Mitteilungsblattes nicht übersteigen. Politische Berichterstattungen werden
grundsätzlich 2 Monate vor einer Wahl nicht mehr veröffentlicht.
2. Auf der gemeindlichen Homepage wird eine Verlinkung auf die Homepage der
politischen Gruppierung eingerichtet. Eine direkte Veröffentlichung von Informationen
mit politischem Inhalt erfolgt auf der Homepage nicht.
3. Im Schaukasten vor dem Rathaus wird eine Rubrik zum Hinweis auf Veranstaltungen
unter der Überschrift „Die Parteien informieren“ eingerichtet. Max. 2 Wochen vor
einem Termin kann der jeweilige Veranstaltungshinweis in dieser Schautafel
angebracht werden. Die Größe des Aushangs sollte DIN A4 nicht überschreiten.
Aushänge von Parteien und politischen Gruppierungen werden - mit Ausnahme der
Terminankündigungen nach Ziffer 1 - grundsätzlich 2 Monate vor einer Wahl nicht
mehr vorgenommen. Eine Auslage im Rathaus ist grundsätzlich nicht möglich.

b) Antrag der Verwaltung
Der Regelung wie im Sachvortrag dargestellt zuzustimmen.

c) Diskussion
HAL Kienle erläutert die Sitzungsvorlage und bittet um Verständnis, dass insbesondere vor
Wahlen der Veröffentlichungswunsch von politischen Beiträgen aus Neutralitätsgründen auf
Vorankündigungen beschränkt werden muss.
Eine Gemeinderätin findet die dargestellten Regelungen sehr gut und findet diese im Hinblick
auf die Gleichbehandlung sehr wichtig.
Ein Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Beschränkung vor Wahlen auf einen
größeren Zeitraum von 3 Monaten ausgedehnt wird. Die Einschränkung auf eine Viertelseite
findet seine Zustimmung, allerdings sollte diese Reglementierung grundsätzlich auch für alle
anderen Berichterstattungen gelten.

d) Beschluss
1. Der Gemeinderat lehnt mehrheitlich den Antrag ab, die Beschränkung auf 3 Monate vor
einer Wahl auszudehnen.
2. Der Gemeinderat stimmt der Regelung wie im Sachvortrag der Verwaltung dargestellt
einstimmig zu.

7. Verschiedenes, Anfragen, Wünsche

a) Denkmalsatzung
GR Volz vertritt die Auffassung, dass die Denkmalssatzung dringend überarbeitet werden
muss und übergibt einen entsprechenden Antrag an BM Rupp. BM Rupp sagt zu, die
Thematik der Denkmalsatzung zeitnah im Gremium öffentlich zu diskutieren und zu
behandeln.

Kontakt

Kontakt & Adresse

Gemeindeverwaltung
Salemer Str. 1
88697 Bermatingen

Telefon 07544 9502-0
Telefax 07544 9502-26
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