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Gemeindeverwaltung
Salemer Str. 1
88697 Bermatingen
Telefon 07544 9502-0
Telefax 07544 9502-26
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Sie möchten im Rahmen einer Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken sowie dabei kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten? Dann müssen Sie den Betrieb der Straußwirtschaft anzeigen.
Hinweis: In manchen baden-württembergischen Landesteilen heißen Straußwirtschaften auch Besenwirtschaften.
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Straußwirtschaft liegt
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Die Anzeige der Straußwirtschaft ist ausreichend, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Hinweis: Auch wenn der Betrieb einer Straußwirtschaft erlaubnisfrei ist, müssen Sie die sonstigen Vorschriften einhalten, wie z.B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen.
Anzeige mit den oben aufgeführten Angaben
Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Sie können dies mündlich oder zu Zwecken einer ordnungsgemäßen Dokumentation auch schriftlich oder in elektronischer Form tun.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Die Erhebung von Gebühren und die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.
Sie müssen die Anzeige mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs vornehmen.
Gemeinde Bermatingen
Salemer Str.
1
88697
Bermatingen
Telefon: 07544/9502-0
Fax: 07544/9502-26
poststelle(@)bermatingen.de
Sprechzeiten:
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am {} freigegeben.
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