Gemeinde Bermatingen

Seitenbereiche

Allgemeinverfügung zum 43. Mostfest Ahausen

Gemäß §§ 1, 3, 4, 5, 6, 18, 30, 33, 38, 63, 65, 66, 104 und 111 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Bermatingen als Ortspolizeibehörde nachstehende
 
 
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g :
 
 
1.    Dem oben genannten Personenkreis wird das Mitführen sowie der Verzehr
von alkoholischen Getränken, die nicht bei den Mostfest-Verkaufsstellen erworben wurden, in der Öffentlichkeit sowie in Kraftfahrzeugen innerhalb des nachstehend aufgeführten Bereiches in der Zeit zwischen
 
05.07.2025, 16.00 Uhr und 07.06.2025, 06.00 Uhr
 
untersagt.
 
Der genannte Bereich wird durch folgende Straßen begrenzt und schließt diese
insoweit ein:
 
Gehrenbergstraße, Heiligenbergstraße, Ittendorfer Straße, Jacobusstraße, Meersburger Straße, Mühlbachstraße.
 
2.    Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1 kann ein Platzverweis erteilt und ggf. Gewahrsam durchgeführt werden; ebenso können die mitgeführten alkoholischen Getränke beschlagnahmt werden. Hierzu kann unmittelbarer Zwang – der hiermit angedroht wird – angewandt werden.
 
3.    Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
 
 
Begründung:
Die Problematik von Alkoholexzessen bei Festveranstaltungen und den damit verbundenen Folgeerscheinungen (Gewaltdelikte) ist ein bekanntes und leidiges Thema. Auch bei den Straftaten spielt die Alkoholisierung eine wesentliche Rolle. Dies zeigt sich in der vermehrten Registrierung von Delikten, die unter Beeinflussung von alkoholischen Getränken verübt werden.
 
Leider macht diese Problematik auch vor Bermatingen und dem Ortsteil Ahausen nicht halt.
So musste beim Mostfest 2023 festgestellt werden, dass jugendliche Besucher sich außerhalb des Festbereichs in der Wiese, vor der Kirche, vor dem Rathaus und auf der für den Verkehr nicht gesperrten Gehrenbergstraße mit mitgebrachten und teilweise selbst gemischten alkoholischen Getränken im Übermaß unkontrolliert betranken und eine stetig wachsende Aggression auffällig war. Es war eindeutig erkennbar, dass der Besuch der eigentlichen Festveranstaltung für diese Jugendlichen und Heranwachsenden nur eine untergeordnete Rolle spielte.
 
Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken erlässt die Gemeinde Bermatingen nun diese Allgemeinverfügung, die das Mitführen und den Verzehr von alkoholischen Getränken, die nicht bei den Mostfest-Verkaufsstellen erworben wurden, während des Mostfestes am 05.07.2025, innerhalb eines bestimmten Bereiches untersagt. Die Polizei erhält durch diese Allgemeinverfügung ein Instrument, welches den Verzehr von mitgebrachtem Alkohol verhindert. Durch die Allgemeinverfügung soll in Verbindung mit den Auflagen des Veranstalters, die Sicherheit der Mostfest-Besucher und der Anwohner verbessert bzw. wiederhergestellt werden.
 
Es ist Aufgabe der Polizei, Gefahren präventiv abzuwehren. Die ausgesprochene Untersagung sowie die angedrohten Zwangsmittel nach den Bestimmungen des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg entsprechen dem Grundsatz des geringsten Eingriffes und der Verhältnismäßigkeit und sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten. Eine andere, den gleichen Erfolg herbeiführende Maßnahme war zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Allgemeinverfügung nicht ersichtlich.
 
Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung war der sofortige Vollzug anzuordnen. Es besteht ein dringendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit dieser Allgemeinverfügung, da im Falle der Einlegung eines Widerspruches hiergegen nicht zugewartet werden kann, bis hierüber abschließend im Rahmen eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens entschieden worden ist. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Sicherheit der Festbesucher und somit die Rechtsgüter der Allgemeinheit sind höher zu bewerten, als das Interesse am Konsum mitgebrachten Alkohols.
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bermatingen, Salemer Straße 1, 88697 Bermatingen erhoben werden.
 
Ein etwa eingelegter Widerspruch entwickelt jedoch gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung.
 
 
Bermatingen, den 23.06.2025

 

gez.
 
Rupp
Bürgermeister
 

Kontakt

Kontakt & Adresse

Gemeindeverwaltung
Salemer Str. 1
88697 Bermatingen

Telefon 07544 9502-0
Telefax 07544 9502-26
E-Mail schreiben

by cm city media GmbH