Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB und
Bekanntmachung der Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 09.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ‚Ortseingang Markdorfer Straße‘ beschlossen. Dies wird hiermit gem.§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Ebenso wurde in der öffentlichen Sitzung am 09.12.2025 die Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Geltungsbereich Bebauungsplan
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand/ Ortseingang der Gemeinde Bermatingen. Das Gebiet wird im Süden von der Straße „Markdorfer Straße“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die (Teil-) Flurstücke 227/0, 227/1, 227/2, 18/3, 121/3, 105/2 und Teilflächen der Flst.-Nr. 18/12 und 105/0. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.
Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Bebauungsplan „Ortseingang Markdorfer Straße“ verfolgt die Gemeinde Bermatingen das Ziel, den östlichen Ortseingang als städtebaulich bedeutsamen Bereich zu gestalten und in seiner Funktion als prägendes Entree zum Gemeindegebiet zu stärken. Der Planbereich bildet den unmittelbaren Übergang zum historischen Ortskern, der durch eine kleinteilige, von Fachwerkhäusern geprägte Bebauungsstruktur charakterisiert ist.
Um eine städtebaulich verträgliche Entwicklung sicherzustellen, sollen durch den Bebauungsplan verbindliche planungsrechtliche Festsetzungen getroffen werden, die eine angemessene bauliche Dichte, Maßstäblichkeit und Gestaltung gewährleisten. Ziel ist es, eine Bebauung zu ermöglichen, die sich harmonisch in das Ortsbild einfügt und die ortstypische Identität am Ortseingang sichtbar macht und weiterentwickelt.
Ergänzende örtliche Bauvorschriften sollen die gestalterische Qualität sichern. Diese umfassen insbesondere Regelungen zur Fassadengestaltung, Dachform und -materialität, Gebäudeproportionen sowie zum Umgang mit Freiflächen. Damit soll erreicht werden, dass der neue Bebauungsplanbereich sowohl in räumlicher als auch architektonischer Hinsicht einen qualitätsvollen Übergang zum historischen Zentrum bildet.
Insgesamt dient die Planung der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortseingangs, der Sicherung einer ortsbildprägenden Gestaltung und der Stärkung des charakteristischen Erscheinungsbildes der Gemeinde Bermatingen.
Beschleunigtes Verfahren (§ 13a BauGB)
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigen Verfahren. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von
- einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB,
- einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB,
- der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Stellungnahmen verfügbar sind und
- von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB
abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann sich die Öffentlichkeit im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 9, 88697 Bermatingen während der üblichen Öffnungszeiten informieren und sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt zur Planung äußern.
Bermatingen, den 10.12.2025
Gez. Martin Rupp, Bürgermeister
lageplan_09-12-2025-Veränderungssperre.pdf
lageplan_09-12-2025-Bebauungsplan.pdf
Bekanntmachungstext Aufstellungsbeschluss Ortseingang Markdorfer Straßedocx.pdf
Satzung Veränderungssperre BPlan Ortseingang Markdorfer Straße.pdf
Mitteilungsblatt Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre.pdf
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „In der Breite“, Bermatingen im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 24.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ‚In der Breite‘ beschlossen. Dieser wurde bereits gem.§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan wird gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
In öffentlicher Sitzung am 23.09.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften vom 05.09.2025 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Veröffentlichung desselben zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Geltungsbereich Bebauungsplan
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde Bermatingen. Das Gebiet wird im Norden und Westen von der Straße „In der Breite“ und im Osten von der Straße „Am Sportplatz“ begrenzt. Im Süden grenzt ein Nahversorger an. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Teilflurstücke 716/67 und 716/68 (Straße „In der Breite“) sowie 58 (Straße „In der Breite“). Die Fläche beträgt 0,45 ha.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus Rechtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
In Bermatingen besteht nach wie vor ein kontinuierlicher Bedarf an Wohnraum in unterschiedlicher Größe und für unterschiedliche Bedürfnisse. Auf dem ehemaligen Sportplatz soll deshalb ein Wohngebiet entstehen. Auf einem Teilbereich des Flurstücks 716/67 soll ein Quartier für Mehrgenerationenwohnen inklusive Praxisräume und Büros geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Sportzentrum Bermatingen“ und ist als Sondergebiet festgesetzt. Der Bebauungsplan „Sportzentrum Bermatingen“ wird im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt.
Beschleunigtes Verfahren (§ 13a BauGB)
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigen Verfahren. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von
- einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB,
- einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB,
- der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Stellungnahmen verfügbar sind und
- von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB
abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „In der Breite“ mit Rechtsplan, planungsrechtlichen Festsetzungen, Begründung und örtlichen Bauvorschriften sowie Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden in der Zeit vom
Dienstag, den 07.10.2025
bis einschließlich
Montag, den 10.11.2025
im Internet veröffentlicht und können auf der Homepage der Gemeinde Bermatingen unter
https://www.bermatingen.de/de/unsere-gemeinde/bauen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren
eingesehen werden.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen“, zu den üblichen Dienstzeiten (Mo. 7.30 - 12.30 Uhr,
Di.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und Do. 14.30 – 18.00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden.
Der Gemeinde liegen zusätzlich folgende Informationen zu den umweltrelevanten Themenbereichen vor:
- Baugrundgutachten durch „Zim INGEO Consult“, Friedrichshafen vom 14.08.2025
- Lärmschutzgutachten durch „BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH“, Augsburg vom 05.09.2025
- Umweltanalyse durch „365° freiraum + umwelt“ vom 05.09.2025
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollten elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt(@)bermatingen.de
oder bei Bedarf auch auf anderem Weg beispielsweise postalisch bei der
Gemeinde Bermatingen
z. Hd. Frau Homburger
Salemer Straße 1
88697 Bermatingen eingereicht werden.
Hinweise:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1, lit. e) DS-GVO (öffentliches Interesse bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt) und auf Grund Ihrer freiwilligen Einwilligung nach Art. 6, Abs. 1, lit. a) DS-GVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderadresse (Postanschrift, Mailadresse) abgegeben wurde, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Bermatingen, den 30.09.2025
gez. Martin Rupp
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Bermatingen hat am 31.05.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan "Untere Mühle", Ahausen aufzustellen. In der darauffolgenden öffentlichen Sitzung am 21.06.2022 wurde dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Rechtsplan kann in der Zeit vom
Dienstag, 12.07.2022 bis einschließlich Freitag, 12.08.2022
im Rathaus der Gemeinde Bermatingen, Rathausplatz 1, Ortsbauamt, Zimmer 7, 88697 Bermatingen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext über den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend:
Veröffentlichung (pdf)
Textteil (pdf)
Rechtsplan (pdf)
Umweltbericht (pdf)