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SEPA

In den Medien taucht immer öfter der Begriff SEPA auf. Im Folgenden möchten wir vermitteln was sich dahinter verbirgt.
SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Mit SEPA wird nicht mehr - wie derzeit - zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto vornehmen und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) ebenso einfach, effizient und sicher einsetzen wie die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene.
Ziele von SEPA
Mit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung im Jahr 1999 und der Euro-Banknoten und -Münzen im Jahr 2002 wurden bereits wichtige Grundlagen für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gelegt. Die Einwohner des Euroraums können seitdem Barzahlungen im gesamten Euro-Währungsgebiet ebenso einfach durchführen wie zuvor mit der nationalen Währung im eigenen Land. 
Die Einführung des Euro führte jedoch noch nicht zur Verwirklichung eines Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr. Die Zahlungsverkehrsmärkte in Europa sind immer noch stark fragmentiert. So verfügt jedes Land über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Des Weiteren sind die einzelnen Zahlungsverfahren in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet. So bestehen z.B. deutliche Unterschiede zwischen einem deutschen und einem französischen Lastschriftverfahren. Folglich wird der unbare Zahlungsverkehr heute noch nahezu allein über nationale Dienstleister und Clearinghäuser abgewickelt.
Mit SEPA werden diese traditionellen Strukturen aufgebrochen. Künftig wird es in Europa einheitliche Verfahren und Standards geben, so dass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise überall in Europa einsetzen kann. Durch die Harmonisierung können die Bankkunden ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum abwickeln. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines europaweiten Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und europaweiter Wettbewerb geschaffen. SEPA betrifft also nicht nur den grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr, sondern soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen. Damit wird der Umbau der europäischen Zahlungsverkehrslandschaft auch nationale Strukturen berühren.
Auswirkungen von SEPA im privaten Bereich
Auch im privaten Bereich wird die SEPA-Umstellung ihre Spuren hinterlassen, allerdings gilt im privaten Bereich eine verlängerte Frist bis 2016, bevor SEPA genutzt werden muss.

Einige grundsätzliche Fragen zur SEPA Umstellung haben wir nachfolgend zusammengestellt:

Welche Vorteile bringt SEPA für Verbraucher?
Die SEPA-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Sie können mit der SEPA-Überweisung beispielsweise das Ferienhaus an der deutschen Ostseeküste oder das an der portugiesischen Algarve bezahlen.
Sie können aber auch ganz bequem europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen. Die SEPA-Lastschrift bietet einen weiteren Vorteil: Durch die Einführung eines exakten Fälligkeitstermins wissen Sie zukünftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt und können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren. Beachten Sie bitte: Sie müssen vorab den Zahlungsempfänger durch ein sogenanntes SEPA Lastschriftmandat zum Einzug des Geldes ermächtigen. 

Kann ich auch zukünftig meine Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl tätigen?
Die deutschen Banken werden von der sogenannten „Konvertierungslösung“ Gebrauch machen, um ihren Kunden die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren so bequem wie möglich zu gestalten. Das bedeutet, Privatkunden können weiterhin bis 2016 die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl für die Beauftragung von Zahlungen angeben und die Banken werden diese in die neuen Kundenkennungen IBAN und BIC umrechnen. Auch im Online-Banking wird eine entsprechende Unterstützung zur Verfügung gestellt werden. 

Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking?
Beim Online-Banking wird Ihnen die SEPA-Überweisung ebenfalls angeboten. Alle bisherigen Funktionen und Layouts bleiben erhalten.

Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die SEPA-Überweisung?
Ja, für die SEPA-Überweisung gibt es neue Vordrucke. Die Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr können weiterhin genutzt werden.

Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch für die SEPA-Lastschrift?
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA Lastschriftmandate erteilen. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiter gültig.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?
Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das Mandat kann selbstverständlich jederzeit durch den Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden. Ein SEPA-Lastschriftmandat kann entweder für eine einmalige oder für sich wiederholende Zahlungen erteilt werden.

Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?
Sofern das SEPA-Lastschriftmandat nicht für eine einmalige Zahlung erteilt wurde, gilt es unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen bzw. maximal für 36 Monate nach der letzten Lastschrift.

Fazit:

  • Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung wird von uns in IBAN und BIC umgerechnet.
  • Ihre Einzugsermächtigung wird in der Regel in ein SEPA-Mandat umgewandelt. Sie erhalten nach der Umwandlung Mitte Oktober ein Wandlungsschreiben.
  • Sollten Sie dennoch von der Gemeinde Bermatingen aufgefordert werden, ein SEPA-Mandat abzugeben, dann ist die Umwandlung in ihrem speziellen Fall nicht möglich. Bitte senden Sie dann das SEPA-Mandat mit Originalunterschrift an uns zurück. 

Weitere Informationen zum SEPA-Verfahren hat die Deutsche Bundesbank unter www.sepadeutschland.de zur Verfügung gestellt.

Hier finden Sie das SEPA-Basis-Lastschrifmandat.


Vielen Dank
Ihre Gemeindekasse Bermatingen


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